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internetkauf

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon hans g » Do Feb 21, 2008 14:06

wenn der verkäufer aber behauptet,das teil ist baujahr xy und du findest an der maschine kein typenschild,dann biste entweder zufrieden oder gehst vor gericht mit allen konsequenzen.
vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand.
hans g
 
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Beitragvon kikifendt » Do Feb 21, 2008 14:33

Auf Reifen steht doch auch ein Fertigungsdatum. Das ist kein Beweis, aber ein Hinweis. Außerdem gibt es doch eine Maschinennummer. Die gibt auch Aufschluss über das Baujahr.
kikifendt
 
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Beitragvon helt » Do Feb 21, 2008 14:38

Beweislastumkehr:http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr
denk ich wäre je nach Mängel tragbar..
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Handel#Deutsche_Bestimmungen ist denk ich auch mal gnaz interesssant da weißte um welches Recht es geht..
Ist doch ein deutscher Händler oder?
Fotos wären auch intressant , sowie was du bestellt hast und was du bekommen hast , also fotos vom dem gerät machen .
Sonst mach von der Anzeige im Internet einen Ausdruck und geh mit dem ganzen Schnmond zur Kammer ich glaube die können dich beraten !
Außerdem hoffe ich das du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann evtl teuer werden!
Ansonsten würde ich sagen den Händler mehrmals anrufen und nerven .. und vll mal drohen das du negativ Werbung machen willst usw.
Aber alles im "netten" Ramen ! Morddrohungen sind Tabu :wink:
Also immer recht freundlich ! Da kommt man am weitesten mit.

Also am besten mal hier Material reintragen , ohne sit das alles theoretisch und man kann sich schlecht in die Sache reinversetzen und übersieht möglicherweise das Wichtigste!
Gruß
Gruß helt
helt
 
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Beitragvon hans g » Do Feb 21, 2008 16:42

die sache läuft doch schon---gerichtlich bestelltes gutachten liegt vor,rechtsschutz auch dabei---ich warte jetzt auf die entscheidung des zuständigen amtsrichters.
8)
hans g
 
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Beitragvon hans g » Mi Apr 30, 2008 7:30

neues vom internetkauf:
die landmaschinenfirma ist gerichtlich verdonnert worden,die geforderte preisminderung an mich zu zahlen :!:
hans g
 
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Beitragvon Holmer 91 » Fr Mai 02, 2008 21:06

Hallo,

Glückwusch erst mal.

Wie lautete das konkrete urteil, wenn man fragen darf?

mfg, Holmer
"... Kühe sind schon auch ganz cool, aber Schweine sind halt einfach geil."
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Holmer 91
 
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Beitragvon hans g » Sa Mai 03, 2008 10:03

Holmer 91 hat geschrieben:Hallo,

Glückwusch erst mal.

Wie lautete das konkrete urteil, wenn man fragen darf?

mfg, Holmer

habe das schriftlich noch nicht vorliegen--ist übrigens kein urteil,sondern ein beschluss--darin heisst es,dass der händler verpflichtet wird,mir die beantragte kaufpreisminderung zu gewähren :!:
das sind so zwischen 1100 und 1200€.
es besteht aber die möglichkeit des widerspruches :!:
hans g
 
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