Hallo Forum,
nach langer, stiller "Mitleserschaft" habe ich mich angemeldet.... bei dieser Gelegenheit gleich mal ein "universal Dank" an Euch alle, echt gute Beiträge. In der Vergangenheit habe ich bei meiner Entscheidungsfindung im landw. Bereich, immer erst mal im Landtreff - Forum gesucht.... und immer gute Meinungen gefunden...
Klasse, weiter so !
Hier mal eine Frage, die mich schon länger beschäftigt:
Als Landwirt bin ich zwangsweise Mitglied einer Jagdgenossenschaft. Das ist soweit auch in Ordnung. Allerdings wird der Pachtzins seit Menschengedenken in unserer Gemeinde bar ausbezahlt, einmal jährlich im hiesigen Gasthaus. ( Bayern )
Allerdings ist es mir nicht immer möglich, an diesem Termin anwesend zu sein. Daher habe ich beantragt den Pachtzins per Banküberweisung auszuzahlen. Die Bankgebühren würde ich natürlich selbst tragen.
Nun die Frage: Kann ich eine Banküberweisung verlangen ? Kann der Antrag abgelehnt werden ? Erlischt die Zahlungsverpflichtung der Jagdgenossenschaft, wenn ich den Betrag nicht abholen kann ?
Vielleicht habt Ihr Euch schonmal mit diesem Thema beschäftigt . Würde mich über viele Meinungen / Erfahrungen freuen !!! LG Kaltbluthalter

) werden muss. Die steht dir nach dem dt. und bayr. Jagdrecht zu, unabh. davon ob du bei der Auszahlungskneipenrunde dabei bist oder nicht. Ich könnte mir vorstellen, das einige Ältere das nicht toll finden werden, aber so ist die Rechtslage.