Hallo,
ich habe eine Frage zum Grundstücksrecht.
Als Übersicht mal schnell ein BIld, welches die Verhältnis grob zeigt.
Unser Grundstück wurde die letzten gut 20 Jahre durch den blauen Weg über ein Privatgrundstück erschlossen.
Ein Geh und Fahrrecht ist leider nicht eingetragen (Umschreibung nach der Wende etc.)!!
Der Grundstückseigentümer A hatte damit auch keine Problem. Doch nun hat er nen Interessenten D, der von im nen Bauplatz kaufen will und auch hat. In dem Zuge hat sich A auch nen Platz genommen (da wo mein Weg tlw. läuft ) und will ggf. dort in den nächsten Jahren auch bauen.
Mir stellt sich dei Frage nach dem Gewohnheitsrecht für diese Wegenutzung auf Privatgrund?!?
Habe ich da irgend ne Handhabe, dass ich mein Durchfahrtsrecht beibehalten kann und ggf. im Grundbuch eintragen kann? vielleicht ja auch über ne andere Stelle des Herrn A und nicht über seinen Bauplatz?!

