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Kalamitätsholz >> Steuererklärung 2024

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Kalamitätsholz >> Steuererklärung 2024

Beitragvon Bernhard B. » Mi Nov 26, 2025 14:27

Hallo zusammen,

kennt sich jemand hier mit der Anlage 34b in Elster aus? Geht um Kalamitätsholz. Irgendwie komme ich da nicht wirklich voran.

Die Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG wurde eingereicht, und die Anerkennung durch das Bayerische Landesamt für Steuern habe ich erhalten (Wirtschaftsjahr 2023/2024 >> EST 2024).

Nur wo muss was im Formular in Elster eingetragen werden?
Für jedes Problem gibt´s auch die passende Lösung - man muß sie nur finden!
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Bernhard B.
 
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Re: Kalamitätsholz >> Steuererklärung 2024

Beitragvon 260er » Mi Nov 26, 2025 20:26

Hallo Bernhard,
ich glaube da liegt ein Missverständnis vor.
§ 34b EStG regelt nur, dass für Kalamitätsholz ein niedrigerer Steuersatz angewendet wird.
Das heißt aber nicht automatisch, dass es eine Anlage 34b gibt- meiner Meinung nach gibt es diese Anlage nicht.
Schau doch mal bei deiner EÜR oder Anlage LuF durch, ob es bei den Betriebseinnahmen ein passendes Feld für Betriebseinnahmen aus Kalamitäten gibt.
Deine Betriebseinnahmen müssen ja aufgeteilt werden, da du auch Betriebseinnahmen hast, für die dein normaler Steuersatz angewendet wird.
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Re: Kalamitätsholz >> Steuererklärung 2024

Beitragvon langholzbauer » Mi Nov 26, 2025 21:32

Steuertext laut obigen Paragrafen :
"(3) Die Einkommensteuer bemisst sich für die Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne des Absatzes 1
1.
nach der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre;
2.
nach dem halben Steuersatz der Nummer 1, soweit sie den Nutzungssatz (§ 68 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) übersteigen.
"
Die Urkunde über die Anerkennung der Kalimität musst Du mit einreichen.
Siehe z.B. auch hier:
https://www.landundforst.de/betrieb/kal ... igt-463737
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Re: Kalamitätsholz >> Steuererklärung 2024

Beitragvon Bernhard B. » Do Nov 27, 2025 10:26

260er hat geschrieben:Hallo Bernhard,
ich glaube da liegt ein Missverständnis vor.
§ 34b EStG regelt nur, dass für Kalamitätsholz ein niedrigerer Steuersatz angewendet wird.
Das heißt aber nicht automatisch, dass es eine Anlage 34b gibt- meiner Meinung nach gibt es diese Anlage nicht.
Schau doch mal bei deiner EÜR oder Anlage LuF durch, ob es bei den Betriebseinnahmen ein passendes Feld für Betriebseinnahmen aus Kalamitäten gibt.
Deine Betriebseinnahmen müssen ja aufgeteilt werden, da du auch Betriebseinnahmen hast, für die dein normaler Steuersatz angewendet wird.


In Elster gibt es eine Anlage 34b. Allerdings ist dieses etwas unverständlich aufgebaut. Habe gestern aber selbst sehr lange gesucht, bis ich die Anlage gefunden habe. Dachte ursprünglich auch, dass müsste in der Anlage L eingetragen werden.
Für jedes Problem gibt´s auch die passende Lösung - man muß sie nur finden!
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