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Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon 2810 » So Jan 26, 2025 13:16

Hollo, bin mir nicht sicher, ob dieser Faden im richtigen Unterforum gepostet wird :wink:

Zur eigentl. Frage: Familienmitglied hat meinen PKW ausgeliehen (habe Kasko Vers. dafür)
Der Fahrer hat beim Einbiegen nen Jurablock gerammt (ca 30 cmHoch) und dadurch erheblichen Schaden
angerichtet - Rad, Türe, Vorspur :shock:
Erstattet die Versicherung einen Schaden, wenn der Halter nicht der Verursacher ist?
Fahrer war nicht alkoholisiert und hat 10 Jahre Fahrerlaubnis.
Weiß hier jemand Bescheid?
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon MrBurns » So Jan 26, 2025 13:25

ist davon abhängig, was dein Vertrag mit der Versicherung sagt.

Wenn du den Super-Spar-Vertrag hast, in dem nur du versichert bist, dann wird sie wohl nicht zahlen wollen.
Oft sind auch Fahrer unter 25 teurer und daher ausgeschlossen.

Da musst du in deine Versicherungsbedingungen reinschauen.
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon Ecoboost » So Jan 26, 2025 13:54

Servus,

wenn der Fahrer bzw. nicht weitere Fahrer als Nutzer im Vertrag nicht mit angegeben wurden dürfte es eher schwierig werden, da nach den AKB's eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.
Es liegt in der Regel dann im Ermessen des Versicherers ob und wie das geregelt wird.

Ist denn der Schaden so enorm?
- Voll- oder Teilkaskoversichert?
- Wie hoch ist deine Selbstbeteiligung?
- Welches Fahrzeug und wie alt?
- Laufleistung?

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon bauer hans » So Jan 26, 2025 14:05

Fahrer unter 23 sind ausgeschlossen,Familienmitglieder grundsätzlich nicht :!:
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon 240236 » So Jan 26, 2025 14:12

bauer hans hat geschrieben:Fahrer unter 23 sind ausgeschlossen,Familienmitglieder grundsätzlich nicht :!:
Kommt immer auf den Versicherungsvertrag an. So pauschal kann man das nicht sagen. Gibt sogar Verträge, die nur für 1 Person Versicherungsschutz gewähren.
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon langholzbauer » So Jan 26, 2025 14:22

Hat der Fahrer keine Privathaftpflichtversicherung?
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon Ecoboost » So Jan 26, 2025 14:35

Servus,

selbst wenn er die hätte werden KFZ-Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des KFZ da nicht übernommen:
https://www.verivox.de/privathaftpflich ... o-1001010/
Anders wäre es:
parkendes KFZ und Kind vom Nachbarn macht mit dem Fahrradlenker eine Delle in die Türe.
Diese Schäden werden in der Regel von der Privathaftpflicht übernommen.

Gruß

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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon 2810 » So Jan 26, 2025 14:40

Ecoboost hat geschrieben:
Ist denn der Schaden so enorm?
- Voll- oder Teilkaskoversichert?
- Wie hoch ist deine Selbstbeteiligung?
- Welches Fahrzeug und wie alt?
- Laufleistung?

Gruß

Ecoboost

Schaden ist enorm, Spurstange hat nen Knick .

Es ist Vollkasko mit 300€ SB.
Ford Focus Kombi 7 Jahre alt ca 90K Km.
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon 2810 » So Jan 26, 2025 14:45

240236 hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:Fahrer unter 23 sind ausgeschlossen,Familienmitglieder grundsätzlich nicht :!:
Kommt immer auf den Versicherungsvertrag an. So pauschal kann man das nicht sagen. Gibt sogar Verträge, die nur für 1 Person Versicherungsschutz gewähren.


So kannte ich das von früher, zig Jahre her, da lies ich den Sohn als Benutzer eintragen.
Im jetzigen Vertrag lese ich nur , dass der Benutzer nicht alkoholisiert oder unter Drogen stehend fahren darf.
Beide Faktoren sind ausgeschlossen.
Private Haftpflicht habe ich noch nicht erkundet.
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon Ecoboost » So Jan 26, 2025 14:55

Servus,

anhand deiner Schilderung wird der Schaden wohl mindestens 7.500,00 € und mehr sein.
Das kann auch unter Umständen 5-Stellig werden.
Lenkung neu, Achsaufhängung rechts neu... da kommt so einiges zusammen.
Den Wert würde ich sofern es der MK3 Focus ist je nach Ausstattung und Motorisierung bei ca. 17.000,00 € ansetzen.
Ohne Bilder ist das jedoch mit Ofenrohr ins Gebirge schauen, kläre weiteres mit am besten mit deiner Versicherung. Vielleicht hast Du ja Glück.
Die Versicherung wird hier auf jeden Fall einen Gutachter schicken.

Gruß

Ecoboost
Zuletzt geändert von Ecoboost am So Jan 26, 2025 15:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon 2810 » So Jan 26, 2025 15:12

Danke an alle, welche geantwortet haben , speziell Ecoboost.
Welcher Focus dies ist,weiß ich nicht :wink:
In der Zulassungsbesch. Teil I kann ich nur lesen: Erstzulassung 18.10.2017,
dann unter Typ usw: DYB, nächste Zeile XXDD16X, nächste Zeile 5DAAAMC.
Dann weiter unten €uro 6 und Diesel
Wertvolle Ausstattung eher nein, Anhägekupplung ist für mich wertvoll :wink:
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon urw » So Jan 26, 2025 19:56

langholzbauer hat geschrieben:Hat der Fahrer keine Privathaftpflichtversicherung?

Ecoboost hat geschrieben:Servus,
selbst wenn er die hätte werden KFZ-Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des KFZ da nicht übernommen: ...

m.W. gilt dieser Ausschluss auch für einen Aufsitz-Rasenmäher und Ähnliches was einen Motor samt einen Sitz hat und nicht zulassungspflichtig ist.



2810 hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:Fahrer unter 23 sind ausgeschlossen,Familienmitglieder grundsätzlich nicht :!:
Kommt immer auf den Versicherungsvertrag an. So pauschal kann man das nicht sagen. Gibt sogar Verträge, die nur für 1 Person Versicherungsschutz gewähren.

So kannte ich das von früher, zig Jahre her, da lies ich den Sohn als Benutzer eintragen.
Im jetzigen Vertrag lese ich nur , dass der Benutzer nicht alkoholisiert oder unter Drogen stehend fahren darf.
Beide Faktoren sind ausgeschlossen.
Private Haftpflicht habe ich noch nicht erkundet.

Was dieses Familienmitglied wirklich braucht, sofern nicht mitversichert, wäre eine eigene -> Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge <- nannte man früher auch Mallorca-Police.
Im März 2014 hat das BVerfG festgestellt, daß Teile des ZDF-Staatsvertrages verfassungswidrig sind. Parteifunktionäre sitzen demnach im Verwaltungs- & Fernsehrat und nehmen Einfluß auf die Berichtserstattung.
Rudolf Z. (z. Berliner Morgenpost)
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon Tegernsee1988 » Mo Jan 27, 2025 11:49

Bist du dir sicher dass du nicht doch selber gefahren bist? Problem mit kasko wäre dann gelöst und wird voll übernommen. Kannst ja nochmal drüber nachdenken. Vll ist durch den unfall dein gehirn etwas durcheinander...
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Re: Kaskoschaden am PKW durch Familienmitglied

Beitragvon ChrisB » Mo Jan 27, 2025 13:20

Habe ich mir schon gleich gedacht?????
Man sollte doch seine Versicherungsbedingungen, bei 3-4 Fahrzeugen kennen?
Vermutlich schon bei der Versicherung gemeldet :(
Aber viel schlimmer wäre ein Unfall mit Personenschaden gewesen :!:
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In Versicherungsvertrag schauen!

Beitragvon adefrankl » Mo Jan 27, 2025 23:54

Tegernsee1988 hat geschrieben:Bist du dir sicher dass du nicht doch selber gefahren bist? Problem mit kasko wäre dann gelöst und wird voll übernommen. Kannst ja nochmal drüber nachdenken. Vll ist durch den unfall dein gehirn etwas durcheinander...

Nun, wenn das Familienmitglied schon mindestens 10 Jahre den Führerschein hat, dann ist das auf jeden Fall über 25. Oft sind ja auch nur Fahrer unter 25 ausgeschlossen. Aber letztendlich muss 2810 halt in seinen Versicherungsvertrag schauen. Ansonsten, können falsche Angaben einen natürlich auch leicht auf die Füße fallen, wenn das irgendwie herauskommt (wobei ohne Fremdschaden natürlich wenig Ermittlungen angestellt werden). Man sollte besser die Verträge vorher so gestalten, dass man die Vertragsbedingungen auch einhalten kann. Ansonsten gibt es natürlich auch Sonderumstände, weshalb man, abweichend vom Vertrag, jemand anders fahren lässt. Beispielsweise man fühlt sich durch Erkrankung zu schwach, um selbst zu fahren und benötigt Medikamente aus der Apotheke. Aber dazu sollte man im Zweifelsfall besser einen Juristen fragen.
Ansonsten dürfte sich bei einem Schaden von 7500 € natürlich die Abrechnung über die Versicherung lohnen. Wobei die Kosten durch die Selbstbeteiligung wesentlich niedriger sein dürften als die Folgekosten durch die Rückstufung. Da sind, je nach Schadensfreiheitsklasse, auch mal schnell 2000 € über die Jahre fällig.
Die andere Frage ist, wie ist das Verhältnis zwischen Zeitwert, Restwert und Reparaturkosten. Wenn es keine Versicherung zahlt, wäre die Frage, ob es sich lohnt, das Fahrzeug in Tschechien reparieren zu lassen. Habe damit keinerlei Erfahrung, aber ein Bekannter (ehemaliger TÜV Prüfer) berichtet davon und hat das nach meiner Kenntnis auch schon mehrfach genutzt. Dagegen spricht natürlich beim LKR Heilbronn der lange Transportweg.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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