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Kfz-Steuer für einen Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Kfz-Steuer für einen Traktor

Beitragvon Deutz6806Alex » Do Okt 24, 2013 10:16

Hallo zusammen, ich habe meinen Deutz 6806 1980 nun auf einer Schwarze Nummer zugelassen da mir die nette Dame vom Finazamt Heilbronn sagte ich habe keinen anspruch auf eine grün nummer da ich kein Landwirt bin und auch keine Nebenlandwirtschafte betreibe .Ich muss was verkaufen um diese zu beantragen hmm Verkaufen heißt dann ja ein Gewerbe anzumelden um dann auch steueren zu bezahlen ...Nun gut ...nun bekamm ich den Steuerbescheid vom Finazamt und ich musste mich erst mal setzen 304 € die Begründung der Schadstoffaustoß kann nicht ermittel werden und das zulässige gesamt gewicht beträgt 5000kg ....Wie macht ihr das mit der Grüne Nr...? Kann den Tracktor ablassten um die Steuer zu reduzieren... Die nette Dame vom Finzamt meinte ich soll ihn doch als Oltimer zulassen..Wer kann mir hier weiter helfen ? Komme aus dem Raum Heilbronn...
Deutz6806Alex
 
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Re: Kfz-Steuer für einen Traktor

Beitragvon my2cents » Do Okt 24, 2013 11:21

Moin,

300 ist doch günstig...?! Ansonsten... machst Du nebenher Arbeiten für Landwirte? Dann meld' n LU an. Aber vorsicht; BG Beiträge sind nicht zu verachten (und de Mitgliedschaft ist zumeist Pflicht) und 'ne Betriebshaftpflicht muss auch sein. Sparst vielleicht 300 Euro Steuern, zahlst aber auf der anderen Seite mehr für anderes Zeugs.

Wenn der Schlepper nur Dein Hobby ist und keinerlei LuF Arbeiten macht, schluck zweimal und akzeptier den Steuerbescheid einfach.

Grüße
Markus
my2cents
 
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Re: Kfz-Steuer für einen Traktor

Beitragvon Shortcut » Do Okt 24, 2013 20:04

Baujahr 1980?? Schon mal an ein H-Kennzeichen gedacht? Das kann meines Erachtens deutlich günstiger sein.

Gruß
Carsten
Shortcut
 
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Re: Kfz-Steuer für einen Traktor

Beitragvon Deutz6806Alex » Fr Okt 25, 2013 7:49

Hallo, wenn ich ihn als H Zulasse darf ich ihn nicht mehr zum arbeiten nutzen da es dann ein Historisches Kulturgut ist also Nutzlos rum fahren auf Treffen oder zur pflege ....
Deutz6806Alex
 
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Re: Kfz-Steuer für einen Traktor

Beitragvon Pflogger » Fr Okt 25, 2013 8:21

Es gibt keine Gesetzliche Beschränkung für den Einsatz von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen. Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut bedeutet ja nur dass das Fzg. im damaligen Originalzustand ist. Wenn der Schlepper damals als solcher genutzt wurde, warum sollte das heute nicht mehr erlaubt sein?

Falls es jemand besser weiß, lasse ich mich gerne belehren.
Hier in der Gegend gibt es einen Bauunternehmer und eine Brauerei die jeweils mit einem als Oldtimer zugelassenen LKW ihre Arbeit verrichten, bzw. Bier ausliefern. Und das ist sogar Gewerbliche Arbeit.
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