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Kipper anmelden?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Kipper anmelden?

Beitragvon jojorose » Di Jul 01, 2008 22:34

Hallo

Also ich habe vor eine kleines Landtechnisches Lohnunternehmen aufzubauen. Ich habe mir einen Maak 8t Kipper gekauft (bj. 85) und wollte ihn unter dem Nummernschild des Schleppers laufen lassen. Das geht doch oder? Oder muß ich den extra anmelden
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Beitragvon Honk81 » Di Jul 01, 2008 22:40

Wenn ich mich nicht irre (und das kommt vor) dann klappt das sofern du n grünes Kennzeichen am Schlepper hast und der Hänger auf 25 km/h läuft. Das ganze schimpft sich dann Folgekennzeichen oder so. Aber Lohnunternehmen mit einem 8 Tonner? Für Privatleute und kleine Pferdehalter oder wie?
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Beitragvon jojorose » Mi Jul 02, 2008 10:20

jepp. Privatleute und Pferdehalter. Vorerst auch nur im Nebenerwerb
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Beitragvon countryman » Mi Jul 02, 2008 10:33

Achtung, Lohnarbeiten für Nichtlandwirte sind IMMER gewerblich! Dann ist der Schlepper zu versteuern und der Hänger muss eigenständig angemeldet und ebenfalls versteuert werden!
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Beitragvon MF-133 » Mi Jul 02, 2008 12:27

Du kannst den Anhänger auf Folgekennzeichen laufen lassen, dann darf der ganze Zug jedoch nur 25 km/h fahren, auch wenn die Zugmaschine schneller laufen würde.
Thema Lohnunternehmen: Informiere Dich, ob der Anhänger ohne eigene Zulassung auch bei Lohnbetrieb über die Zugmaschine mitversichert ist.
MFG
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Beitragvon Maik14264 » Do Jul 03, 2008 15:17

Es hängt auch damit zusammen was du dort für einen Schlepper vorhängst. Wenn du dort einen 50 km/h Schlepper vorhängst solltest du auf jeden Fall den Anhänger mit anmelden, den man fährt dann ja auch 50. Wenn du den Anhänger dann nur auf 25 anmeldest und was passiert, hast du keinen Versicherungsschutz mehr. Auch ist darauf zu achten was du mit dem Gespann machen möchtest, wenn du als Beispiel für den Privatmann Max Mustermann den Garten fertig machst du dort Mutterboden mit deinem Anhänger anlieferst, ist dies gewerblich. Das bedeutet das du dann den Schlepper sowie Anhänger zumindest kurzfristig versteuern musst. Wenn du sowas öfters machst, würde ich beide sofort versteuern. Weiterhin musst du darauf achten das bei einem 50 km/h Schlepper auch ein Fahrtenschreiber eingebaut sein muss. Sowie ist der Führerschein Klasse 2 bzw. CE pflicht !
Wer Fendt fährt führt !
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Beitragvon aldersbach » Do Jul 03, 2008 15:31

countryman hat geschrieben:Achtung, Lohnarbeiten für Nichtlandwirte sind IMMER gewerblich! Dann ist der Schlepper zu versteuern und der Hänger muss eigenständig angemeldet und ebenfalls versteuert werden!


countryman hats schon richtig beschrieben.

Maik 14264 schreibt: Weiterhin musst du darauf achten das bei einem 50 km/h Schlepper auch ein Fahrtenschreiber eingebaut sein muss.
Wo bitte steht das?

Sowie ist der Führerschein Klasse 2 bzw. CE pflicht !
Es reicht der Führerschein Klasse T
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Beitragvon DX85 » Do Jul 03, 2008 15:58

Als Lohnunternehmer mußt Du Deinen eigenen Kipper, genaugenommen jeden Anhänger, anmelden und versichern. Zulassungsfreie Anhänger mit 25 Km/h Begrenzung und Folgekennzeichen sind für einen LU nicht zulässig.

Siehe dazu auch (wie immer): 'Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Strassenverkehr, ISBN3-8308-0594-2. Thema ist auf Seite 55 beschrieben. Kostet 3,50 €

Lars
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Beitragvon AP_70 » Do Jul 03, 2008 20:04

Führerschein für Schlepper wie T:

In den Regularien sind diese für land- und Forstwirtschaft beschränkt!
D.h. bei gewerblichen Fahrten ist es eine Schwarzfahrt! :idea:



Alte Klasse 5:

Grundsätzliche für A L L E Zugmaschinen bis 32? km/h



Eine kleine Änderung mit großer Wirkung!
Der Bayerische Wald - Das gelobte Land
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Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
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Beitragvon Farmer237 » Do Jul 03, 2008 21:04

AP_70 hat geschrieben:Führerschein für Schlepper wie T:

In den Regularien sind diese für land- und Forstwirtschaft beschränkt!
D.h. bei gewerblichen Fahrten ist es eine Schwarzfahrt! :idea:



!


Eben und genau aus diesem Grund reichen die Klassen L und T beim Lohner aus wenn man nur Arbeiten macht die auch unter Lof fallen,sprich mähen,silo etc,wenn man nun Bauaushub oder Beton fährt dann reichen diese Klassen nicht mehr :!: :!:
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Beitragvon ihc-freak » Do Jul 03, 2008 21:05

Wenn du einen Anhänger auf der Strasse bewegen willst, brauchst du grundsätzlich eine Betriebserlaubnis (ABE bzw. BEE).
Wenn du eine hast, dann kannst du als Landwirt mit Wiederholungskennzeichen 25 km/h fahren. Als Lohnunternehmer benötigst du allerdings TÜV weil die Regelung nur für Landwirte gilt.

Es ist auch vorstellbar dass ein Lohnunternehmer einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb hat !!

Bei uns in der Gegend interessieren diese Regelungen allerdings keinen. Hier fahren auch viele Lohnunternehmer mit Anhängern, die weder TÜV noch ABE haben, und das ist auch gut so. Man sollte keine schlafenden Hunde wecken.

mfg
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Beitragvon DX85 » Do Jul 03, 2008 21:24

Das juckt hier zum Glück die grünweisse Rennleitung auch (noch) nicht.

@jojorose: hast Du denn Landwirtschaft? Oder wie kamst Du zu diesem Entschluss? Nur so aus Lust und Laune kauft man sich ja keinen Schlepper + Kipper.
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Beitragvon Bauer Schosch » Do Jul 03, 2008 22:05

kann da sagen wie viel 15 kmh zuviel kostet fahr einen schlepper zulassung 40 kmh und kipper 25 kmh wahr letzt jahr herbst unterwegs beim silo heimfahren und sind mir die grün weißen (blau silbern) freunde nachgefahren .
hat mir ein verwarngeld gekostet von 35 euro .

frage gleich noch dazu is bei einen lu dann die t klasse nicht mehr gültig wenn man als fahrer dort arbeitet . hab zwar kein problem da ich die c1e klasse besitze aber erst mit 21 voll habe . früher wahr doch irgendwie eine regel das wenn man zwei kipper im gespan hat das der lkw führerschein dann benötigt ist ? .
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Beitragvon DX85 » Do Jul 03, 2008 22:34

Der T gilt natürlich auch für die Arbeit beim LU für LoF Tätigkeiten.
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Beitragvon Farmer237 » Fr Jul 04, 2008 9:52

Bauer Schosch hat geschrieben:kann da sagen wie viel 15 kmh zuviel kostet fahr einen schlepper zulassung 40 kmh und kipper 25 kmh wahr letzt jahr herbst unterwegs beim silo heimfahren und sind mir die grün weißen (blau silbern) freunde nachgefahren .
hat mir ein verwarngeld gekostet von 35 euro .



Richtig Schwein gehabt!Normalerweise hätte dies ein Verfahren geben müssen wegen fahren ohne Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung :!:

Hier laufen ansich auch alle Kipper ohne Zulassung mit 40km/h durch die Gegend,doch wehe wenn es mal kracht :!:
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