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Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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12 Beiträge • Seite 1 von 1
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Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon eifel12 » Di Sep 17, 2013 16:59

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage. Ich möchte ein Kleingewerbe Anmelden und mit Brennholz handeln.
Das Brennholz (Fichte, Tanne, Buche und Eiche) ist fertig gespalten.

Meine Frage hierzu ist, wie viel MwSt. muss dafür verlangt werden?
Und wie viel MwSt. muss für Lohnarbeiten, wie z.B.: Sägearbeiten oder Holzspaltearbeiten, Hecken -und Gehölzschnitt verlangt werden?

Auf Nachfrage beim Finanzamt, werde ich immer vertröstet und man sagt mir ich solle ein anderes mal anrufen und das geht schon über eine Woche so.

Für Sägearbeiten und auch Fällarbeiten, habe ich alle nötigen lehrgänge besucht (MS Basis und AS-Baum 1)
Alle Gerätschaften und Maschinen für so ein Kleingewerbe habe ich schon seit längerer Zeit.

Schöne Grüße

eifel12
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon Area51 » Di Sep 17, 2013 17:04

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Lies Dir das mal durch. Da steht eigentlich alles notwendige für den Anfang drin.
Gruß Udo
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon Bitzi » Di Sep 17, 2013 20:12

Frage zum Nick-namen?
Eifel?
Kommst du aus der Eifel?
Ich auch...fast schon Belgien.
Bei Prüm (Bitburg) genauer aus Winterspelt, und du?

Viel Spaß im Forum. :wink:
Beste Grüße aus der Eifel! :prost:
http://www.bima-maschinen.de
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon gramer » Di Sep 17, 2013 20:29

Bei einem Jahresumsatz unter 17500.- Euro im Kleingewerbe musst du gar keine
MwSt abführen darft aber auch keine verlangen, und bei einkäufen bekommst du
auch keine MwSt raus. Kannst aber wählen ob du das willst oder lieber die MwSt abführst.

Wenn du darüber bist Brennholz 7%
Sägearbeiten normal mit 19%
müsste aber dein Steuerberater genauer wissen
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon yogibaer » Di Sep 17, 2013 20:30

Hallo,
die Frage ist eigentlich noch nicht beantwortet worden.
In der Anlage 2 zum UStG ist Brennholz egal welcher Art und Verarbeitungsschritt mit dem ermäßigten Steuersatz laut § 12, UStG, mit 7% zu versteuern. Bretter, Kanthölzer, Balken bitte vor Verkauf zu Scheiten aufarbeiten da sonst 19 % Märchensteuer. Dienstleistungen aller Art, ausgenommen Bauleistungen nach § 13b, werden mit 19% versteuert.
Gruß Yogi
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon Area51 » Di Sep 17, 2013 20:52

Doch die Frage war bereits beantwortet. Wenn jemand ein Kleingewerbe betreiben will greift nun mal die Kleinunternehmer-Regelung genau §19 Abs. 1 UStG. Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer enthalten und es darf auch keine ausgewiesen werden.

Gruß Udo
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon yogibaer » Di Sep 17, 2013 22:54

Sorry, das ging aber um Sekunden.

Trotzdem sollte man sich aber mal durchrechnen was günstiger wird. Holz mit 7% MwSt verkaufen und von Betriebsmitteln, Ersatzteilen und sicherlich kommen dann noch Maschinen dazu die Vorsteuer von 19% zu ziehen. Oder, keine MwSt und auch auf die Vorsteuer verzichten.
Wenn Eifel keinen eigenen Wald besitzt kann er vom gekauften Holz dann auch noch die Vorsteuer absetzen.
Gruß Yogi
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon IHC744 » Mi Sep 18, 2013 8:01

Ist es auch möglich, 2-3 Mal pro Jahr ne Ladung Brennholz aus dem Restholz aus dem eigenen Wald zu verkaufen, OHNE ein Kleingewerbe/Gewerbe anzumelden?
Wie ist dann die Sachlage, wenn der Käufer eine Rechung möchte?

Gruß
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon Bogenschuetze » Mi Sep 18, 2013 10:40

IHC744 hat geschrieben:Ist es auch möglich, 2-3 Mal pro Jahr ne Ladung Brennholz aus dem Restholz aus dem eigenen Wald zu verkaufen, OHNE ein Kleingewerbe/Gewerbe anzumelden?
Wie ist dann die Sachlage, wenn der Käufer eine Rechung möchte?

Gruß


Wenn Du als Privatmann dein Holz verkaufst stellt Du eine private Rechnung aus. Die Einnahmen trägst Du bei der Steuererklärung unter Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft ein und legst die Rechnung zu den Belegen.
Dein Steuerberater kann Dir sagen welche Einkommensgrenzen für die Abgrenzung von Hobby, Nebenerwerb, Kleingewerbe usw. gelten.

Viele Grüße
Jürgen
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon KupferwurmL » Mi Sep 18, 2013 11:13

Die Einnahmen trägst Du bei der Steuererklärung unter Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft ein und legst die Rechnung zu den Belegen


Na auf jeden Fall muß man das machen. Wo kämen wir denn da sonst hin???? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon Ugruza » Mi Sep 18, 2013 13:11

In Österreich ist man als Landwirt bis zu einer bestimmten Grenze pauschaliert. Darunter kannst keine Vorsteuer abziehen, brauchst aber auch keine Steuer für deine Re zahlen. Also wenn du ein bissl verkaufst als LW ist das bei uns legal möglich.

Lg Ugruza
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Re: Kleingewerbe mit Brennholz und Sägearbeiten

Beitragvon Waidla66 » Do Sep 19, 2013 18:25

IHC744 hat geschrieben:Ist es auch möglich, 2-3 Mal pro Jahr ne Ladung Brennholz aus dem Restholz aus dem eigenen Wald zu verkaufen, OHNE ein Kleingewerbe/Gewerbe anzumelden?
Wie ist dann die Sachlage, wenn der Käufer eine Rechung möchte?

Gruß


Wenn man einen eigenen Wald hat, hat man eine Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Damit braucht man für den Verkauf kein Gewerbe anmelden.
Im Regelfall ist man Pauschalierer, d.h. es wird angenommen Vorsteuer und Mwst. heben sich auf.
Damit ist beim Verkauf (Rundholz, Brennholz) im Verkaufspreis für den Käufer eine Vorsteuer von 5,5% enthalten, die er dann geltend machen darf.
Die Steuer wird ausgewiesen, muss aber nicht abgeführt werden. :)

Gruß waidla66
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