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Kleingewerbe / nebengewerbe

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon M4U » Sa Jul 31, 2010 14:36

Hallo dah ich immer mehr brennholz verkaufe ..
wollte ich das ganze jetzt mal anmelden ..
wie geht das alles ?
was gibt es zu beachten ?
Bin auf vollzeit angestellt in einem anderen betrieb
auf schnelle antwort würde ich mich freuen
M4U
 
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon skipper » Sa Jul 31, 2010 20:21

Hallo M4U,
da mußt du eigentlich nur ins Gewerbeamt deiner Geimeinde oder Stadt gehn.Dort erklärst du deine Absicht ein Kleingewerbe zu gründen und bekommst einen Anmeldeschein für dein Gewerbe den du ausfüllen mußt. Die Gemeinde leitet das Ganze dann weiter an das Finanzamt.Von denen bekommst du dann auch nen Fragebogen zum ausfüllen.Ich hab mich damals gegen ein Kleingewerbe entschieden,weil die Vorsteuer bei dieser Unternehmensform nicht abzugsfähig is und somit den Gewinn schmälert.
Ach ja,bevor ich es vergesse die Anmeldung bei der Gemeinde hat mich 50 Euro gekostet.Und beim Finanzamt kannst du dich entscheiden ob du monatliche Steuerabschlagszahlungen machen willst oder du zahlst die Steuer in dem Monat in dem sie anfällt!Ein Computer mit Lexware Programm wär auch nicht schlecht,da sparst du dir ein Haufen Geld für den Steuerberater ein.Die IHk bietet für "Gründungswillige"auch sehr interesannte Kurse z.B. in Kleingewerbe,Buchführung und Steuern/Recht an.Wenn du noch Fragen hast gern über PN.

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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon unimogthorsten » Sa Jul 31, 2010 20:22

Du mußt zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung und einen Gewerbeanmeldung ausfüllen. Die schicken sie dann rundrum an alle Behörden und Institutionen die möglicherweise Geld von Dir wollen, also BG, Finanzamt, Krankenkasse, Gewerbeamt, statistisches Bundesamt,.........
Wenn Du ein Gewerbe hast wird, wenns dumm läuft regelmäßig, einer von der BG vorbeikommen und nachschauen ob alles den aktuellen Vorschriften entspricht- also die elektr. Anlagen, Absturzsicherungen, Maschinen,....... Dann wird sich die Krankenkasse melden und Geld für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit wollen, das Finanzamt will möglicherweise eine monatl. Umsatzsteuervorrauszahlung. DIe Industrie- und Handelskammer wird Dich zum Mitglied ernennen und gleich eine Jahresrechnung mitschicken.
Bis dahin hast Du aber noch keinen Cent verdient!
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon LKW-Stefan » Sa Jul 31, 2010 20:38

und was vielleicht noch erwähnenswert wäre dass du das mit deinem jetzigen Chef abklärst
ob du das überhaupt anmelden darfst. Gibt da Chefs die wollen sowas gar nicht dulden ....

Ansonsten wie die Vorredner schon geschrieben haben => ab zur Stadtverwaltung / Gemeinde
Antrag ausfüllen .... der Rest vom Finanzamt usw. kommt eigentlich alles von selber :lol:
Wenn sie Geld wollen melden die sich .... sogar recht schnell! :mrgreen:
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon Franzis1 » Sa Jul 31, 2010 20:56

Also die Krankenkasse will nichts von dir bist ja über deinen Job versichert.
Industrie und Handelkammer kann ich mir nicht vorstellen das die bei so einem Kleingewerbe was von dir wollen.
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon hellboy1302 » So Aug 01, 2010 4:47

Meld dich am Besten gleich noch bei deiner BG hab ich so gemacht, dann bist mal gleich gegen Unfälle in deinem Nebenerwerb versichert. Wenn du nur Handelst kommst zur irgend einer Handels BG. Besteht dein Gewerbe aber nur zu einem Kleinen Teil aus Handel und mehr aus der Brennholzherstellung, so gehts dann zur Holz BG. Wenn du aber noch Brennholz aufbereitest von anderen dann kommst zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft :-D. Diese Odyssee hab ich hinter mir :-D.
Ich hab das ganze Finanzamtszeugs dem Steuerberater gegeben der auch die ganze Buchhaltung macht, der will bei mir zwischen 200 - 400 € je nach Aufwand.
Was vieleicht nicht ganz verkehrt ist, wäre vielleicht noch eine Betriebshaftpflichtversicherung, wenn du mal was zu klump fährst bei nem Kunden.

Gruß Hell :twisted:
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon josefpeter » So Aug 01, 2010 9:06

skipper hat geschrieben:... Ich hab mich damals gegen ein Kleingewerbe entschieden,weil die Vorsteuer bei dieser Unternehmensform nicht abzugsfähig is und somit den Gewinn schmälert.
skipper


wieso schmälert das den gewinn, was ist damit gemeint?
ist wohl eher eine individuelle frage was man in den nächsten jahren vor hat.
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon Hellraiser » So Aug 01, 2010 9:25

Hallo,

Ich habe einen Brennstoffhandel angemeldet, also nur Handel, nicht aufbereitung, damit entfällt vieles wie BG und dergleichen.
Und trotzdem bin ich auf der Legalen seite.

Gruß Harald
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon Irgendenner » So Aug 01, 2010 11:47

anmelden mußt du nix... wenn du nicht mehr verdienst wie durch deinen normalen job und du nicht über 16 000 euro oder sowas umsatz im jahr kommst...
so mach ichs wenn ich nebenher im lohn etc fahre... mehrwertsteuer etc brauchst alles ned. ist so irgendein komisches gesetz.ich wollts erst auch nicht glauben.meine nette steuerberaterin hatte mir damals den tipp gegeben...
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon Irgendenner » So Aug 01, 2010 12:05

guggst du hier

http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuern.html
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon skipper » So Aug 01, 2010 20:35

josefpeter hat geschrieben:
skipper hat geschrieben:... Ich hab mich damals gegen ein Kleingewerbe entschieden,weil die Vorsteuer bei dieser Unternehmensform nicht abzugsfähig is und somit den Gewinn schmälert.
skipper


wieso schmälert das den gewinn, was ist damit gemeint?
ist wohl eher eine individuelle frage was man in den nächsten jahren vor hat.


Hallo josefpeter,
als grobes Beispiel mal:
Du kaufst bei uns 1FM Buchenstammholz und erzeugst daraus 2,2 Srm Brennholz.Wenn du dann beispielsweise 3,78Euro auf den Festmeter Steuern zahlst rechnest du es um auf den Srm dann wären das 1,72 Euro die beim Kauf dafür bezahlst.Beim Verkauf verlangst du dann 3,93 Euro pro Srm Steuer von deinem Kunden.
Der Knackpunkt dabei is beim "normalen Gewerbe" Nimmst du die 3,93 Euro und ziehst davon deine Vorsteuer von 1,72 Euro ab und "Papa Staat" bekommt nur noch 2,21 Euro von dir(Vorteil).
Beim "Kleingewerbe" mußt du die vollen 3,93 Euro zahlen und du bist auch noch 5 lange Jahre an diese Regelung gebunden und kannst dich nicht vergrößern (Stillstand) ,weil du ja nur 17500 Euro Umsatz imJahr machen darfst! Dadurch hast du beim "Kleingewerbe" meiner Meinung nach einen Steuernachteil !Das is aber nur meine eigene Meinung ich will sie niemanden aufzwingen.Wenn es um Steuern geht is bei uns in "Gemania" halt alles etwas komplezierter!

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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon josefpeter » So Aug 01, 2010 20:59

für mich kommt ein kleingewerbe ohnehin nicht in frage deswegen kenn ich mich da nicht 100%ig aus u will heute danach auch nicht mehr suchen.

ich glaube (!) das funktioniert so wenn man ohne ust wählt.
kauf: steuer nicht abzugsfähig = betriebsausgabe
verkauf: kleinU darf gar keine ust ausweisen, demnach muss er auch nix abliefern.

für eine handvoll leute wird das vorteilhaft sein.

problem seh ich eher auf der abnehmerseite, die ihrerseits wieder vorsteuer abziehen wollen, was aber dann nicht möglich ist.

ps: auch ein kleinU muss nicht die steuerbefreiung wählen. somit kann das nicht der ausschlaggebende grund sein skipper! oder ist das in D wirklich so anders geregelt?
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon sturmholz » So Aug 01, 2010 22:21

in unserer Gegend profitieren die kleinunternehmer deutlich von dieser Regelung.

Bestellt man sein Brennholz bei einem kleinunternehmer bezahlt man pro RM 50 Euro + 0 % MwSt
Bestellt man es allerdings bei einem größeren bezahlt man pro RM 50 Euro + 19 % MwSt . Somit fast 10 Euro mehr. Als Endverbraucher ,wie es nun mal bei den brennholzkäufer die meisten sind , ist es normalerweise egal ob die MwSt ausgewiesen wird oder nicht. Ne Rechnung bekommt man von beiden auf Wunsch

Klar kann man jetzt hervorheben das der Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen kann aber dies ist im Endeffekt immer weniger als die Mwst die man einnehmen würde da man ansonsten dick im Minus arbeiten würde.

Das die kleinuntehmerregelung den Gewinn schmälert ist nicht wirklich so.
Beispiel :
Der Kleinunternehmer verkauft sein Brennholz für 59,50 Euro . Genauso wie der größere unternehmer der aber 19 % Mwst verlangt. (50 Euro + 19 % = 59,50 Euro)Somit sind beide preisgleich für den Endverbraucher

Der Kleinunternehmer bezieht sein Brennholz aus dem Wald für 25 Euro/RM + 7 % MwSt. Somit zahlt er 26,75 Euro je RM. 59,50 Euro nimmt er ein und gibt 26,75 Euro aus und hat somit einen rechnerischen Gewinn von 32,75 je RM

Der größere Unternehmer zahlt ebenfalls 25 Euro/RM + 7 % MwSt. Also auch 26,75 Euro. Er nimmt vom Endverbraucher auch 59,50 Euro ein. Jedoch nimmt er 9,50 Euro MwSt ein , gibt aber nur 1,25 Euro MwSt aus. Somit führt er ans Finanzamt 8,25 Euro eingenomme MwSt ab. Der rechnerische Gewinn beträgt somit nur 24,50 Euro(59,50 - 26,75 - 8,25) im gegensatz zu 32,75 Euro beim Kleinunternehmer.

Jetzt habe ich natürlich kleinbeträge unterschlagen bei denen der größere ebenfalls die Mwst gegenrechnen kann. ( Treibstoffe , Ketten , Sägen und alles drumherum ) Jedoch wird er nie und nimmer auf 8,25 Euro abzugsfähige Mwst kommen da er ansonsten knappe 44 Euro kosten haben müsste um einen RM Holz aufzuarbeiten . Natürlich ohne den Einkauf der Stammware.

Alles in allem ist die Kleinunternehmerregelung meines erachtens schon sehr sinnvoll wenn es den Endverbrauchern egal ist ob sie die MwSt ausgewiesen bekommen oder nicht. Desweiteren auch wenn man innerhalb des Höchstbetrages von den 17500 Euro bleibt. Bei einem Verkaufspreis von ca. 50 Euro/RM wären das in etwa 350 RM Brennholz übers Jahr
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon sturmholz » So Aug 01, 2010 22:26

skipper hat geschrieben:
josefpeter hat geschrieben:
skipper hat geschrieben:... Ich hab mich damals gegen ein Kleingewerbe entschieden,weil die Vorsteuer bei dieser Unternehmensform nicht abzugsfähig is und somit den Gewinn schmälert.
skipper


wieso schmälert das den gewinn, was ist damit gemeint?
ist wohl eher eine individuelle frage was man in den nächsten jahren vor hat.


Hallo josefpeter,
als grobes Beispiel mal:
Du kaufst bei uns 1FM Buchenstammholz und erzeugst daraus 2,2 Srm Brennholz.Wenn du dann beispielsweise 3,78Euro auf den Festmeter Steuern zahlst rechnest du es um auf den Srm dann wären das 1,72 Euro die beim Kauf dafür bezahlst.Beim Verkauf verlangst du dann 3,93 Euro pro Srm Steuer von deinem Kunden.
Der Knackpunkt dabei is beim "normalen Gewerbe" Nimmst du die 3,93 Euro und ziehst davon deine Vorsteuer von 1,72 Euro ab und "Papa Staat" bekommt nur noch 2,21 Euro von dir(Vorteil).
Beim "Kleingewerbe" mußt du die vollen 3,93 Euro zahlen und du bist auch noch 5 lange Jahre an diese Regelung gebunden und kannst dich nicht vergrößern (Stillstand) ,weil du ja nur 17500 Euro Umsatz imJahr machen darfst! Dadurch hast du beim "Kleingewerbe" meiner Meinung nach einen Steuernachteil !Das is aber nur meine eigene Meinung ich will sie niemanden aufzwingen.Wenn es um Steuern geht is bei uns in "Gemania" halt alles etwas komplezierter!

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Genauso ist es halt nicht bei der Kleinunternehmerregelung. Man weist keine Mwst aus und nimmt daher auch keine ein. Somit hast du nach deinem Beispiel 3,93 Euro mehr Einnahmen kannst dafür aber die 1,72 Euro Steuer die du bezahlt hast nicht abziehen. Unter Strich hast du somit 2,21 Euro mehr eingenommen als wenn du Mwst ausweist und somit auch abführen musst...

( Habe in deinem Zitat den Text fett gedruckt auf den ich mich beziehe )
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Re: Kleingewerbe / nebengewerbe

Beitragvon Michael33 » Do Aug 12, 2010 19:26

öhm.. *doofefragemodus on*

was würde das kosten wenn man ein kleingewerbe anmeldet?

*doofefragemodus aus*

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