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Kleingewerbe und Schlepperkauf

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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4 Beiträge • Seite 1 von 1
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Kleingewerbe und Schlepperkauf

Beitragvon audia3 » Fr Jul 25, 2008 10:10

Hallo,

ich bin ein 13A-Landwirt im Nebenerwerb. Bisher habe ich Maschinen fast ausschließlich privat gekauft, da ich die Mehrwertsteuer eh nicht absetzen konnte. Nun habe ich aber durch meine Photovoltaikanlage ein Kleingewerbe und ein baldiger Schlepperkauf steht an. Daher meine Frage, ob ich die Mehrwertsteuer steuerlich geltendmachen kann und den Schlepper übers Finanzamt absetzen kann. Kann ich das Kleingewerbe auch für die Landwirtschaft nutzen?

Gruß
audia3
 
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Beitragvon Hauke schidt » Fr Jul 25, 2008 12:07

Moin audia,

ups Steuerrecht, welch ein unbeliebtes Thema. Zumal es sich auf der einen Seite um LW handelt.

Ich habe Dich jetzt so verstanden, das Du sowohl ein auf 13a geführten landwirtschaftlichen Betrieb führst und zusätzlich ein Kleingewerbe angemeldet hast, für Deine "Solarzellen"

Wenn ich den alles so richtig verstanden habe, kannst Du auch bei einen "Kleingewerbe" nicht die Mehrwertsteuer ausweisen, genau so wenig unterleigst Du der Vorsteuer. Das ganze gilt glaube ich bis ungefähr 16000 Euro Jahresumsatz. Unter Vorbehalt gilt da für Dich die Buchführungspflicht einer einfachen Buchführung (nur Ein- und Ausgaben). Mindestens kannst du dem Gewinn die betrieblichen Ausgaben gegenüberstellen. Bei 2 Nebengewerben gilt natürlich nicht 32000 Euro als Grenze sondern weiterhin gesammt c.a. 16 0000 Euro.

Da es sich aber jetzt um 2 "Nebengewerbe" handelt, die Du führst, wirds für mich kompliziert. Ich gehe jetzt davon aus, da Du Arbeitnehmer bist, eine Nebenerwerbslandwirtschaft führst und ein Gewerbe aufgrund der Einergiegewinnung angemeldet hast. Inwieweit Du jetzt welche Grenzen steuerrechtlich überschreitest würde ich mit dem Finanzamt abklären.

Betriebskosten kannst du nur Betriebsbedingt absetzen. Die Ausgaben dürfen sich nur auf den jeweiligen Betrieb begründen. Wenn Du jetzt also einen Schlepper als Betriebskosten für die Solaranlage absetzen willst, musst Du im Zweifelsfalle auch so argumentieren. Ich gehe aber davon aus, das das FA in Deinen Fall stutzig wird, wenn der Schlepper über das Kleingewerbe läuft und eine Anerkennung verweigert. Und Schwierigkeiten kann es geben, wenn Du den Schlepper auf einer grünen Nummer anmelden möchtest. Das kann dir dann aufgrund der Nutzung im nichtlandwirtschaftlichen Bereich verweigert werden.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon Trakehnerstar » Fr Jul 25, 2008 18:08

also ich glaube nicht das du die solaranlage als "Kleinunternehmer" betreibst, das macht keinen Sinn, da dich die USt vom versorger nichts kostest, da durchlaufender Posten.
du wirst als Solarunternehmer ganz normal eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Übrigens die "16.000-euro" gilt für jedes gewerbe! also evtl. 2 x 16000 €
Als Landwirt kannst Du optieren, d.h. du erklärst die USt wie ein normaler Unternehmer. Das lohnt sich v.a. bei großen Investionen, setzt aber eine ordentl. Buchführung voraus. Insofern rede mal mit einen Steuerberater ob sich das alles wegen eines Schlepperkaufs lohnt.
Wenn Du 120000 € für den Trac hinblätterst und jedes Jahr nur 12.000 € einnimmt wärs richtig, nur hoffentlich kommt dir das FA nicht mit Liebhaberei
Trakehnerstar
 
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Beitragvon Takar » Sa Jul 26, 2008 8:40

Hallo

Als Kleingewerbe, darfst Du im ersten Jahr 16500 € umsetzen und ab dem zweiten Jahr und den folgenden 50000 €.

Umsatzsteuer kannst Du keine geltend machen.

Allerdings kannst Du den Schlepper mit 9% Mehrwertsteuer einkaufen und nicht mit 19%.

Immerhin eine Ersparnis von 10% .

Frank
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