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Kleintraktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Kleintraktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon crumb » Do Sep 18, 2008 20:23

Hallo Freunde,

an der Überschrift ist es schon zu sehen, ein Thema das öfters durchgekaut wird. Ich schwöre, ich habe auch schon viel gelesen, aber ein paar Sachen sind mir immer nochsuspekt. Zuerst mal zu dem was ich mir angelesen habe.

maximale Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (bauartbedingt!)
keine Mitführung von Anhängern (wobei ich da widerspüchliche Aussagen gefunden habe) und auch
keinen Anbau einer Hängerkupplung
an der Seite muss auf einem festen Schild der Eigentümer angebracht sein (lof-Broschüre)
Versicherung und Steuer ist nicht (und auch kein TÜV)
ich brauche aber Licht und den ganzen klimbim (bremslicht) weil ich auf der Straße fahre
und die Bremsenmüssen in Ordnung sein,
eine Betriebserlaubnis ist notwendig, wo bekomme ich die her ?



nun zu meinem Problem

Ich möchte mir einen Kleintraktor kaufen, mit dem ich ganz selten mal über die Straße zu meinem Wald muss. Da das ein paar Kilometer sind, will ich Rechtssicherheit. Für mich und für die Rennleitung. Zu den offnen Fragen:

wo finde ich gesammelt alle Vorschriften? vielleicht mit Kommentar, die lof-Broschüre ist da schon ganz gut
wer kann mir engültig sagen: jetzt ist alles 100% in Ordnung, ich glaube die BetriebserlaUbnis ist der Schlüssel, müsste ich automatisch für einen Traktor eine bekommen, wenn ich eine Kopie eines baugleichen Traktors habe der zugelassenn war/ist

hat einer eine Ahnung was eine freiwillige Haftpflicht kostet ? (20 km im Jahr auf der Straße)
ein Kleintraktor muss die Bedingungen erfüllen können, die namhaften Verkäufer von
Iseki, Kubota und Yanmar bieten bei Ebay die Option an, aber für happiges Geld
kann ich vorn eine Hängerkupplung (zum rangieren würde mir das reichen) anbauen?
ich will den kleinen mit einem Stapler an der Dreipunkt beteiben. Der Stapler ist aber nicht
fest angebaut, kann das Streß bringen?


So das ist es erst einmal, Feuer frei!

und vielen Dank schon einmal!

crumb
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Beitragvon Ackerparty » Do Sep 18, 2008 20:36

Also ich würde mal tippen das bevor du damit den auf die straße darfst erstmal der Tüv das begutachten muss. allein wegen den 20kmh. Den ist die Maschiene deiner Versicherung sowieso anzuzeigen. (Betriebshaftpflicht) Weil wenn was passiert muss ja auch einer bezahlen.
Wenn du genau wissen willst was du darfst und nicht würde ich mal beim TÜv und dem Straßenverkehrsamt fragen. Bei steuerlichen Fragen zu dem Gerät kann dir evtl auch das Finanzamt weiterhelfen.

habe mich aber auch ehrlich gesagt noch nie mit dem thema so beschäftigt und garantiere nicht für die richtigkeit. Denke aber das TÜV und Verkehrsamt dir was die vorraussetzungen angeht weiterhelfen kann.
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Beitragvon schuelerlotse » Do Sep 18, 2008 20:45

Moin,

zu deinen Punkten im Einzelnen:

1) maximale Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (bauartbedingt!)
- wenn schneller, dann amtliches Kennzeichen erforderlich, Versicherung ebenfalls, TüV, usw.

2) keine Mitführung von Anhängern (wobei ich da widerspüchliche Aussagen gefunden habe)
- es kommt darauf an, was es für ein Anhänger ist. Wenn es zum Transport von einem Maschinenteil der Selbstf. Arbeitsmaschine ist, dann erlaubt (z.B. beim Mähdrescher). Wenn der Bauer mit seinem Teleskoplader den Strohanhänger zieht, erlischt die Betriebserlaubnis, weil er Zugarbeiten durchführt (Folge: evtl. fehlende Zulassung, pp)

3) an der Seite muss auf einem festen Schild der Eigentümer angebracht sein (lof-Broschüre)
- für LoF nicht erforderlich (Ausnahme in der StVZO), für alle anderen notwendig (mal darauf achten, z.B. Radlader auf Baustelle oder so)

4) Versicherung und Steuer ist nicht (und auch kein TÜV)
- siehe Punkt 1

5) ich brauche aber Licht und den ganzen klimbim (bremslicht) weil ich auf der Straße fahre
und die Bremsenmüssen in Ordnung sein,
- ohne Erklärung, das ist klare Bedingung für jedes Fahrzeug

6) eine Betriebserlaubnis ist notwendig, wo bekomme ich die her ?
- wenn nicht mehr vorhanden, dann vom Hersteller
- wenn umgebautes Fahrzeug (Änderung der Fahrzeugart), dann muss es vom TÜV oder Dekra (oder einer solcher Prüfstellen) abgenommen werden. Ich weiß nicht genau, aber die dürften die BE dann wohl ausstellen


Vorschriften hierzu findest du in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und in der StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung). Die ist zum Teil sehr umfangreich, weil es noch sehr viele Ausnahmeverordnungen gibt, aber im Groben sei mal gesagt:

Wenn du einen Traktor kaufst und diesen als selbstfahrende Arbeitsmaschine klassifizieren willst, dann muss das Arbeitsgerät (z.B. dein Stapler) fest verbaut sein. Ich glaube nicht (lasse mich gerne belehren), dass ein Dreipunktanbau hierfür ausreicht (als Beispiel eher ein MB-Trac mit fest verbauter Spritze oder Fendt GT mit Spritzenaufbau oder oder).

Ich frage mich nur, was du mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine im Wald willst, denn wenn du 100% auf der sicheren Seite sein willst, kannst du damit ja nichts transportieren... Oder?

Und letztlich genehmigen wird dir dein Fahrzeug der TÜV oder Dekra, wenn es um die Umschlüsselung geht.
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Beitragvon Hausi » Do Sep 18, 2008 22:06

Moin crumb,

Also mit "Selbstfahrender Arbeitsmaschine" wird's wohl nichts werden... Die Punkte wurden ja schon genannt, weswegen nicht (keine fest montierten Geräteanbauten).

Da wirst du wohl oder übel den Ackerschlepper dulden müssen. :wink:

Ich überlege derzeit auch über alternativen Zulassungsmöglicheiten für einen (ggf. geplanten) kleinen Kommunalschlepper, welcher überwiegend für die Grundstückspflege, gelegentlich mal zu Transporten für Grünanlagenabfälle (Entsorgung) und noch seltener für Materialtransporte (Einkauf) verwendet werden soll. Aber mir ist bis jetzt noch keine passende Alternative eingefallen...


Gruß Frank
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Beitragvon crumb » Fr Sep 19, 2008 8:05

hallo besten Dank schon einmal.


also das Holz würde ich mit meinem Transporter + Anhänger heimfahren. Leider passt ein Traktor nicht auf den Hänger, vom Gewicht her ja aber nicht vom Platz her und einen neuen Hänger wollte ich nicht..


Ich will den Traktor im Wald auch nur zum verladen schwerer Sachen und zum umziehen von "Baum-Hängern" nutzen.

also ich kann auch damit leben gar nichts an den Traktor zu bauen, wäre das auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine? weil den Stapler kann ich ja dann im Wald ranmachen...ich würd ja auch einen Frontlader nehmen, aber der kostet das Doppelte

der crumb
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Beitragvon Sepp » Fr Sep 19, 2008 12:34

Da das ein paar Kilometer sind, will ich Rechtssicherheit. Für mich und für die Rennleitung.


Die Rennleitung ist doch total korrupt. Siehe Belgien vor gut zwei Wochen :roll:
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Beitragvon Hausi » Sa Sep 20, 2008 14:41

Moin crumb,

vielleicht könnte man den "Kleinen" auch als Geräteträger durchbekommen (?), wenn du auf der Straße definitiv nie Hänger anhängen willst.
Hinten ist der Dreipunkt mit Ackerschiene oder aber ein Schnellkuppeldreieck montiert. Vorteilig für die Deklaration als Geräteträger könnte auch ein Frontkraftheber/-Schnellkuppeldreieck mit Fronthydraulik und Frontzapfwelle sein. Somit kannst du auf deinem Grundstück auch ein Frontmähdeck, eine Kehrwalze und/oder ein Schneeschild verwenden, falls du es benötigst.
Ob bei einem Geräteträger eine hintere Hängerkupplung zulässig ist, kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen. Beim Quad soll es eine Reglung geben, dass der Hängerzug für die Zuggkraft des 3-fachen Quadgewichtes zugelassen sein muß und/oder andere geeignete Anbaupunkte (-Adapter) für Anbaugeräte haben muß, um als Geräteträger anerkannt zu werden.

Ein vorne montiertes Zugmaul könnte eventuell auch als "Abschlepp-Öhse" anerkannt werden, da im Straßenverkehr normalerweise kein Schubbetrieb gefahren wird bzw. Anhänger nicht im Rückwärtsgang über eine längere Strecke gezogen werden.
Kommt immer auf den Prüfer und seiner Laune an.

Schlimmstenfalls vorher bei der Prüfstelle anfragen, ob eine Anhängerkupplung bei einem Geräteträger zulässig wäre.

Inwieweit sich eine Zulassung als Geräteträger nun auf Steuern+Versicherung auswirkt, kann ich dir jedoch nicht sagen.

Gruß Frank
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Beitragvon Xolger » Sa Sep 20, 2008 15:08

Moin,
mir stellt sich jetzt eine Frage:
Was spart man denn so, wenn man das Ding nicht einfach als landwirtschaftliche Zugmaschine zulässt?
Versicherung für einen Kleintraktor bis 35PS - vielleicht 50€ im Jahr.
Steuer: Falls man nicht ohnehin grüne Nummer hat - vielleicht 60€.
TÜV: Alle zwei Jahre 40 €.
Dafür kann ich mit dem Ding machen was ich will, muss keinen Stress mit Behörden fürchten, kann zwei Anhänger dranhängen. Und habe im Falle eines Unfalles auf öffentlichen Straßen eine zum Fahrzeug gehörige Haftpflichtversicherung, die sich nicht einfach drücken kann.
Oder habe ich hier etwas übersehen?

Holger
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Beitragvon Unimog 411 » Sa Sep 20, 2008 16:52

Hausi hat geschrieben:...Inwieweit sich eine Zulassung als Geräteträger nun auf Steuern+Versicherung auswirkt, kann ich dir jedoch nicht sagen...


Die Zulassung würde dann als Zugmaschine - Geräteträger (Schlüsselzahl 8120) gelten. Zugmaschinen werden wie LKW nach Gewicht versteuert, es sein denn man kommt in Genuss einer Steuerbefreiung (z. B. wegen LoF), dann könnte man aber auch die Zulassung als Zugmaschine - Ackerschlepper belassen.

Zur Versicherung könnte ich mir vorstellen, dass die sogar teuerer wird als eine normale Zugmaschine, die nur Anhänger bewegt. Letztendlich kommt es auf die Versicherung und sein eigenes Verhandlungsgeschickt an - da kann man evtl. was aushandeln.

Ansonsten bin ich auch der Meinung meines Vorschreibers Holger: einfach normal Zulassen und man kann alles tun und lassen was man will.

Gruss Lutz
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Beitragvon Hausi » Sa Sep 20, 2008 20:17

Moin nochmals,

hab mir das fast gedacht, dass es Banane ist, ob nun reiner Ackerschlepper oder Geräteträger...

Steuern sind ja im Falle eines Kleintraktors nur pillepalle... Versicherung? Dürfte wohl auch nicht so schlimm werden... TÜV? Klar, wenn Straßenzulassung, dann alle 2 Jahre...

Ich denke mal crumb wollte noch mehr einsparen. :lol:

Mal in eigener Sache:

Würde ein Kommunalschlepper (Kleintraktor, 14-22 PS, Marke z.B. Kubota 1410 oder 1610, Gutbrod 2500; im Hausmeistereinsatz) auch als schwarz nummerierter Ackerschlepper deklariert oder wäre der anders eingestuft, wenn der außer Grundstückspflege auch Transportaufgaben für eigene Zwecke (Grünnanlagenabfälle zur Kompostierungsanlage abfahren, Materialeinkäufe, Transporte zwischen den Objekten; somit rein innerbetrieblich) durchführt?
M.E. müßte es doch trotzdem eine Zugmaschine bleiben, wenn es um Steuern und Versicherung geht, oder liege ich da falsch?

Wie würde es sich nun mit Steuern und Versicherung verhalten, wenn der Anhhänger für meine Transportfahrten nun ein reiner PKW-Anhänger ist (und ebenfalls an einem PKW genutzt werden soll/könnte und als solcher versteuert und versichert wird)? Wird da trotzdem ein Anhängerzuschlag für den Schlepper fällig?

Gruß Frank
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Beitragvon Unimog 411 » Sa Sep 20, 2008 23:43

Hausi hat geschrieben:...Mal in eigener Sache:

Würde ein Kommunalschlepper (Kleintraktor, 14-22 PS, Marke z.B. Kubota 1410 oder 1610, Gutbrod 2500; im Hausmeistereinsatz) auch als schwarz nummerierter Ackerschlepper deklariert oder wäre der anders eingestuft, wenn der außer Grundstückspflege auch Transportaufgaben für eigene Zwecke (Grünnanlagenabfälle zur Kompostierungsanlage abfahren, Materialeinkäufe, Transporte zwischen den Objekten; somit rein innerbetrieblich) durchführt?
M.E. müßte es doch trotzdem eine Zugmaschine bleiben, wenn es um Steuern und Versicherung geht, oder liege ich da falsch?

Wie würde es sich nun mit Steuern und Versicherung verhalten, wenn der Anhhänger für meine Transportfahrten nun ein reiner PKW-Anhänger ist (und ebenfalls an einem PKW genutzt werden soll/könnte und als solcher versteuert und versichert wird)? Wird da trotzdem ein Anhängerzuschlag für den Schlepper fällig?...


Hallo Frank,

Du hast also ein Kleintraktor normal zugelassen, d.h. regelmässige Hauptuntersuchung, Versicherung und Steuern?
Also eine Zugmaschine bleibt eine Zugmaschine, egal ob steuerfrei oder nicht. Und damit ganz Du natürlich auch zugelassene (PKW-)Anhänger bewegen. Die Steuerlast bleibt gleich.

Der von Dir erwähnte Anhängerzuschlag ist eine Sonderform im Kfz-Steuerrecht - meist von Spedition genutzt. Hier zahlt man einen Zuschlag auf die Kfz-Steuern und kann damit steuerbefreite Anhänger bewegen. Deshalb haben viele Auflieger und Anhänger im Lastverkehr auch ein grünes Kennzeichen. Macht also Sinn, wenn man viele Anhänger/Auflieger hat und nur wenige Zugfahrzeuge.

Gruss Lutz
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Beitragvon Hausi » So Sep 21, 2008 11:45

Moin Unimog 411,

komme mal bitte nach http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t=28515 , um dieses Thema nicht zu stören.

Gruß Frank
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Re: Kleintraktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon o0Julia0o » Do Jun 06, 2019 22:17

Kommt das nicht für den Anhänger auch nochmal TÜV & für Egge, Fräse, etc. auch nochmal TÜV obendrauf?

Und Haftpflichtversicherung extra nochmal für den Kleintraktor? Als Versicherung kommt doch eine Teilkasko-Versicherung hinzu.

Und Steuern kostet ein Anhänger ja auch nochmal!
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Re: Kleintraktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon schdoggi » Mi Jun 26, 2019 9:14

Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu...

Da ich kein LoF habe, nur bisschen Holz (ca 25 rm/Jahr) mache, habe ich mich entschieden, meinem Farmer 5s mit schwarzem Kennzeichen zuzulassen (277,- € Steuer, ca 100,- € Versicherung) und einen 5,7 to Anhänger (213,- € Steuer ca 50,- € Versicherung).

Grünes Kennzeichen NUR für gewerblichen LoF Zweck!

Als SF umschreiben lassen: -dann wird er irgendwann nach Jahren mal schnell für was zum ziehen gebraucht und schnell umgebaut (-ist ja ein Traktor), und schon kein SF mehr...

Ja, ist ein alter Thread und es geh um einen Kleintraktor, der in der Steuer und Versicherung entsprechend günstiger ist.

Es sollte als Beispiel dienen, dass es auch so meiner Meinung nach bezahlbar und vor allem rechtlich unbedenklich ist.

Somit kann ich mit ruhigen Gewissens alles, mit allen Anbaugeräten und mit meinem Anhänger fahren.

Wäre interessant, zu erfahren, wie der Fragesteller sich entschieden hat..
Viele Grüße aus Unterfranken
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Re: Kleintraktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon schdoggi » Mi Jun 26, 2019 9:27

o0Julia0o hat geschrieben:Kommt das nicht für den Anhänger auch nochmal TÜV & für Egge, Fräse, etc. auch nochmal TÜV obendrauf?

Und Haftpflichtversicherung extra nochmal für den Kleintraktor? Als Versicherung kommt doch eine Teilkasko-Versicherung hinzu.

Und Steuern kostet ein Anhänger ja auch nochmal!



Die Anbaugeräte werden nicht zugelassen, müssen nicht zum Tüv und keine Steuer/Versicherung. Müssen aber je nachdem (wenn verdeckt wird) mit Beleuchtung und Wiederholungskennzeichen angebracht sein. Das gehört dann Versicherungsmäßig zum Traktor.

Für meinen Anhänger bezahle ich (glaube 7,46 € je angefange 200 Kg/Jahr) wie Pkw Anhänger und natürlich die HU alle 2 Jahre.
Viele Grüße aus Unterfranken
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