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Kranschein

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Kranschein

Beitragvon Der Wald » Sa Okt 30, 2010 8:01

Guten morgen,

wir haben uns diese woche einen kran angeschaut und da hat uns der verkäufer gefragt was wir
damit vorhaben. Und wir sagten das wir damit im dreipunkt fahren möchten darauf hin
hat er gesagt das man einen kranschein benötigt wenn man den im dreipunkt betreibt.
Also haben wir das mit dem kran gelassen nun frage ich mich ist das mit dem rückewagen genau
so oder ist das mit dem kranschein ein unsinn? Ich hab davon noch nichts gehört.
Was wisst ihr darüber?

mfg
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Re: Kranschein

Beitragvon XodiuS » Sa Okt 30, 2010 8:49

Hallo Wald,

wir haben vor knapp 2 Wochen unseren Palfinger abgeholt, den wir auch im 3 Punkt betreiben werden, bisher habe ich noch nie etwas von einem dafür benötigten Kranschein gehört.

Gruß
Dominik
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Re: Kranschein

Beitragvon Der Wald » Sa Okt 30, 2010 17:02

Hallo,

ich hab auch noch nie davon gehört. war mir neu! deshalb frag ich ja da es hier im forum
viele leute mit kränen oder rückewägen gibt!

mfg
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Re: Kranschein

Beitragvon MF 2440 » Sa Okt 30, 2010 18:05

Hallo,

Ja es gibt einen Kranschein, den brauchst du aber nur wenn du mit dem Kran Hauptberuflich unterwegs bist.
Das heißt, wenn du dein Holz im Nebenerwerb machst brauchst du den nicht. Auch ein Forstunternehmen der es Hauptberuflich macht braucht keinen Kranschein.

Nur die, die einzig und alleine mit dem Kran Geld verdienen verdienen (Mobilkranfahrer,...) brauchen diesen Schein.

Was aber nicht heißt dass der Kranschein schadet, da nimmt man bestimmmt einige gute Tipps mit nach Hause.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Bayerischen Wald
Andi
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Re: Kranschein

Beitragvon Der Wald » So Okt 31, 2010 15:25

Hallo,

ach ja fast hätt ichs vergessen von einer tüv abnahme hat er auch noch
was gesagt. weiß keiner mehr was über dieses thema?

mfg
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Re: Kranschein

Beitragvon WollF_JDL310 » So Okt 31, 2010 15:31

Der Wald hat geschrieben:Hallo,

ach ja fast hätt ichs vergessen von einer tüv abnahme

Wahrscheinlich meint er eine UVV-Abnahme.
WollF_JDL310
 
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Re: Kranschein

Beitragvon Markus K. » So Okt 31, 2010 15:36

Den TÜV hat mein Kran auf dem RW nicht im geringsten interessiert, obwohl der sogar einen großen Umbau bekommen hat. Einzig die Aufnahmepunkte am Rahmen, aber die blieben original. Hab dann extra nochmal nachgefragt, laut TÜV kein Problem, bei gewerblicher Nutzung wäre aber eine Prüfung nach UVV nötig und betrifft somit die Berufsgenossenschaft.

gruß
Markus
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: Kranschein

Beitragvon Obsti » Di Nov 02, 2010 21:15

Der Wald hat geschrieben:Guten morgen,

wir haben uns diese woche einen kran angeschaut und da hat uns der verkäufer gefragt was wir
damit vorhaben. Und wir sagten das wir damit im dreipunkt fahren möchten darauf hin
hat er gesagt das man einen kranschein benötigt wenn man den im dreipunkt betreibt.
Also haben wir das mit dem kran gelassen nun frage ich mich ist das mit dem rückewagen genau
so oder ist das mit dem kranschein ein unsinn? Ich hab davon noch nichts gehört.
Was wisst ihr darüber?

mfg


Frag einfach bei der BG nach. Nicht das es bei einem Unfall lange Gesichter gibt,
denn laut BGV D6 und BGG 921 benötigst du zum Bedienen eines Krans einen Kranschein.

Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Kranschein

Beitragvon Der Wald » Di Nov 02, 2010 21:53

Hallo,
danke schon mal für die antworten. steht in dem Paragraphen kran oder forstkran
nicht das wir aneinander vorbei reden. und gilt das nur wenn man im dreipunkt
fährt oder auch für rückewägen? ich werd aber auf jedenfall mal bei der BG
nachfragen.

mfg
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Re: Kranschein

Beitragvon togra » Di Nov 02, 2010 22:13

Obsti hat geschrieben:Frag einfach bei der BG nach. Nicht das es bei einem Unfall lange Gesichter gibt,
denn laut BGV D6 und BGG 921 benötigst du zum Bedienen eines Krans einen Kranschein.

Gruß Obsti


Würde ich auch so sehen, sobald der Kraneinsatz auch nur ansatzweise zur Gewinnerwirtschaftung des Besitzers dient, wird er gewerblich eingesetzt und dann ist für die BG der "Kranschein" des Bedieners erforderlich ebenso wie die UVV-Prüfung.
Beides ist aber kein Hexenwerk und bei halbwegs vernünftiger Auslastung auch finanziell umlegbar; vom Gewinn an Sicherheit und der Absicherung gegen Folgekosten ganz zu schweigen...
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Kranschein

Beitragvon Obsti » Do Nov 04, 2010 20:13

Der Wald hat geschrieben:Hallo,
danke schon mal für die antworten. steht in dem Paragraphen kran oder forstkran
nicht das wir aneinander vorbei reden. und gilt das nur wenn man im dreipunkt
fährt oder auch für rückewägen? ich werd aber auf jedenfall mal bei der BG
nachfragen.

mfg


Es gibt einen Kranschein für Ladekräne auf LKW ich denke so einen benötigst du.


Gruß Obsti
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Re: Kranschein

Beitragvon Der Wald » So Nov 07, 2010 17:29

Hallo,
weiß keiner mehr was über den Schein? was ist mit
den ganzen rückewagen besitzer?

mfg
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Re: Kranschein

Beitragvon Obsti » So Nov 07, 2010 19:07

Der Wald hat geschrieben:Hallo,
weiß keiner mehr was über den Schein? was ist mit
den ganzen rückewagen besitzer?

mfg

Hast du dich noch nicht bei der BG erkundigt?

Im Notfall mach halt den Schein für Ladekräne auf LKW.
Forbildung macht doch Spass.
Ich mache diesen Winter mit ein paar Kollegen den Staplerschein obwohl er bei uns nicht zwingend vorgeschrieben ist. Dann wird wieder einmal der Erste Hilfekurs aufgefrischt. Irgend eine Fort- oder Weiterbildung steht jedes Jahr an.


Gruß Obsti
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Re: Kranschein

Beitragvon fun_jump » So Nov 07, 2010 19:50

Also ich glaub das nicht. Hab von der Arbeit her einen Kranschein gemacht dort ging es hauptsächlich darum wie man Lasten richtig anschlägt und was beim Anschlagmitteln zu beachten ist. Glaube das ist aber beim Holz eher unwichtig da du das "Transportgut" ja nur mit der Zange aufnimmst und nicht mit extra Anschlagmitteln wie Ketten, Gurte oder ähnliches.

Gruß
Jens
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Re: Kranschein

Beitragvon jeepb1 » So Nov 07, 2010 20:43

Hallo Leute

Ich denke es geht um die Kranprüfung
Für Kranen gibts ein sogenantes Prüfbuch
darin steht dann auch die wichtigsten Details von deinem Kran
wir haben auf unserem Rückeschlepper auch ein Kran und der muss jedes Jahr geprüft werden wie auch die Seilwinde :o

Kurzen auszug von der BGv D6


Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen
und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens
einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise
der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
kraftbetriebene Fahrzeugkrane,
ortsveränderliche kraftbetriebene Derrickkrane,
LKW-Anbaukrane
mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. Diese Sachverständigenprüfung
ersetzt eine Sachkundigenprüfung nach Absatz 1.

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen
nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.
(2) Der Unternehmer hat die Kenntnisnahme und die Abstellung festgestellter
Mängel im Prüfbuch zu bestätigen. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Mängel behoben
werden. Bestehen nach Art und Umfang der Mängel gegen die Inbetriebnahme,
die Wiederinbetriebnahme oder den Weiterbetrieb Bedenken, hat er dafür zu sorgen,
dass der Kran außer Betrieb gesetzt wird. Er darf den Kran erst in Betrieb nehmen
bzw. weiter betreiben, wenn die Mängel behoben und eventuell erforderliche
Nachprüfungen, die er zu veranlassen hat, durchgeführt sind.
(3) Der Unternehmer hat das Prüfbuch auf Verlangen dem Technischen Aufsichtsbeamten
vorzulegen. Bei ortsveränderlichen Kranen hat er dafür zu sorgen, dass
eine Kopie des letzten Prüfberichtes des Sachkundigen und des Sachverständigen
beim Kran aufbewahrt wird.

Gruss Achim
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