Förderung 2. Säule KULAP in Bayern: Angebotspalette deutlich ausgeweitet
von Hermann Krauß/agrarheute, am Montag, 10.10.2016 - 13:10 Uhr
Die Landwirte in Bayern können in 2017 für eine Vielzahl besonders umweltschonender Bewirtschaftungsverfahren staatliche Gelder beantragen. Das KULAP-Angebot wird deutlich ausgeweitet.
Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner am vergangenen Freitag in München mitteilte, sollen die Angebote im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gegenüber 2016 deutlich ausgeweitet werden. "Der Freistaat baut damit seine bundesweite Vorreiterrolle in der umweltschonenden Landbewirtschaftung weiter aus", betonte der bayerische Minister Helmut Brunner (CSU). Schon heute sei das KULAP das mit Abstand größte und finanzstärkste Agrarumweltprogramm in Deutschland; bereits jeder zweite Landwirt mache mit.
Die Erweiterung der Angebotspalette ist laut Brunner den Beschlüssen des bayerischen Kabinetts zum Doppelhaushalt 2017/18 zu verdanken. Danach stehen in den kommenden beiden Jahren für das Programm rund 520 Millionen (Mio.) Euro zur Verfügung; das sind fast 69 Mio Euro mehr als im laufenden Doppelhaushalt.
Dem Minister zufolge ist das KULAP mit seinen vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten nicht nur bei Landwirten geschätzt, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit anerkannt. Schließlich seien die staatlichen Prämien eine für jedermann nachvollziehbare Gegenleistung für aktive Einschränkungen bei der Bewirtschaftung.
KULAP in Bayern: Das sind die neuen Maßnahmen
Laut Brunner können die bayerischen Landwirte im kommenden Jahr aus 19 statt derzeit elf Angeboten zur umweltschonenden Landbewirtschaftung wählen. Dies sind der Ökolandbau, die extensive Nutzung von Grünland, die emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger, die Umwandlung von Acker in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten sowie die Anlage von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen.
Gefördert werden außerdem die Winterbegrünung mit Wildsaaten, die Mulch-, Streifen- oder Direktsaat bei Reihenkulturen, der Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten, die Anlage von Blühflächen und die Erneuerung von Hecken.
Auf der Liste stehen ferner die extensive Futtergewinnung, die Mahd von Steilhangwiesen, die Behirtung von Almen und Alpen, der Weinbau in Steil- und Terrassenlagen, der Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen, der Erhalt von Streuobstwiesen, die extensive Teichwirtschaft, die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen und die Sommerweidehaltung.
Quelle: Agra Europe
http://www.agrarheute.com/news/kulap-ba ... usgeweitet
Wann kann man da wieder für 2017 was machen?
Da mir meine Anfrage im VNP negativ beschieden wurde, versuch ichs vielleicht mit dem KULAP.
Hab aber noch keine genauen Bedingungen gefunden. So Januar- Februar sollte doch da was veröffentlicht werden, denke ich.
Hier das Vertragsnaturschutzprogramm:
Neu aufgenommen in den Förderkatalog sind zum Beispiel Blühflächen (B47), extensive Grünlandnutzung (B20/21), Umwandlung von Acker- in Grünland (max. 5 ha pro Antragsteller, B28), Mulchsaat bzw. Streifen-/Direktsaat bei Reihenkulturen (B37/38) und Winterbegrünung mit Wildsaaten (B36).
