Moin,
ich weiß, dass Rechtsberatungen im Internet oder Internetfroen nicht erlaubt sind, deshalb versuche ich mal meine Frage möglichst Regelkonform zu stellen und hoffe, dass der/die eine oder der/die andere eine Antwort darauf weiß.
Ein Auftraggeber bekommt ein Angebot für diverse Arbeiten unter anderem eine Vorgartenmauer.
Durch einen Fehler des Baustoffhändlers stellt sich nach Auftragserteilung und begin der Arbeiten heraus, dass der Hersteller dieses Mauersteinsystem 2 Monate zuvor aus dem Programm genommen hat und nicht mehr Lieferbar ist.
Es wird nach Alternativen gesucht die entweder erheblich den Materialpreis der ersten Mauer übersteigen oder dem Auftraggeber nicht zusagen.
Es werden zwei weitere Angebote erstellt die nun nur noch das errichten der Mauer sowie die Materialkosten umfassen da die anderen Arbeiten aus dem ersten Angebot bereits erledigt, abgenommen und bezahlt sind.
Der Auftraggeber bezieht nun direkt von besagtem Baustoffhändler ein Mauersystem welches erheblich den Preis der ersten Mauer übersteigt aber aus Kulanz zum Einkaufspreis des Baustoffhändlers wodurch ihm mehr kosten von 47 Euro entstehen.
Der Auftragsnehmer wird beauftragt, das Material vom Baustoffhändler abzuholen, zu liefern und die Mauer zu errichten.
Da der Auftragsnehmer nun nicht mehr die Möglichkeit hat seine Aufwendung für das Abholen und Liefern der Mauersteine auf den Materialpreis aufzuschlagen berechnet er den Zeitaufwand für diese Sonderleistung zusätzlich sowie es auch im Angebot bezüglich der Erbringung von Sonderleistungen die kein Bestandteil des Leistungsumfang sind vereinbart wurde.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragsnehmer nach Erhalt der Rechnung nun mit, dass er diese Leistung nicht bezahlen will ebenso wie den höheren Montagepreis der sich durch einen anderen Montageablauf im Vergleich zur ersten angebotenen Mauer ergibt und in Angebot 2 und 3 bereits Aufgeführt wurde und letztendlich auch den Spezialkleber der benötigt und der ebenfalls in beiden Angeboten aufgeführt wurde.
Der Auftraggeber begründet nun sein Verhalten damit, dass er zwar die beiden nachträglich erstellen Angebote erhalten habe aber diese ignorieren würde und beruft sich auf das erste Angebot und fordert zusätzlich zu dem geringeren Montagepreis einen Preisnachlass obwohl der Auftragsnehmer aus freien Stücken auf eine zusätzliche Berechnung der Aufwendung für Zuschnitte im Naßschnittverfahren verzichtet hat.
Da der Auftraggeber weiterhin auch angibt, dass es nie seine Absicht war etwas anders als den Preis aus dem ersten Angebot zu bezahlen nun hier meine Fragen,
liege ich mit der Vermutung richtig dass der AG vorsätzlich gehandelt hat und eine Betrügerische Absicht vorliegt? liege ich auch richtig, dass die Rechnung nicht ernsthaft bestritten ist?
Dass sich seine Aussage über seine Absicht die er in Gegenwart von Zeugen ausgesprochen hat und im Falle einer Forderungsklage zu seinen Ungunsten auswirkt durfte wohl unbestritten sein.
würde mich über Meinungen und fundiertes Wissen freuen.