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Kündigung mündlicher Pachtvertrag

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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Kündigung mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Niederrheinerin » Sa Aug 02, 2008 18:14

Hallo,
mir ist heute mitgeteilt worden, dass ich bis Ende des Jahres mit meinen Pferden das gepachtete Grundstück verlassen muss. Grund: Tod des Bauern, Tochter und ihr Ehemann sind keine Landwirte, Versicherungsfrau sagt, sie dürfen nichts an Pferdeleute verpachten, nur noch private Pferdehaltung. Weiß da jemand was zu? Wenn ich nächstes Jahr noch da wäre, sei eine Strafe fällig hätte die auch gesagt. Nur, was soll ich machen, wenn ich nichts finde? Kann die Pferde ja schlecht mit in meine Wohnung nehmen.
Gruß,
Anja
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Beitragvon criollo » Sa Aug 02, 2008 19:32

such dir einen Landwirt deines Vertrauens, laß ihn das Land pachten damit du einen Unterpachtvertrag bei ihm bekommen kannst. Mußt allerdings die Besitzer fragen ob sie das machen, rechtlich wäre das zumindest ein ganz normaler Gang...bei uns zumindest
Lada Niva....und ab
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Beitragvon fendt59 » Sa Aug 02, 2008 20:26

Hallo
Solch einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.Was für eine Strafe
sollte da fällig sein ? Und was für eine Versicherungsfrau ist das?
Am Besten redest Du mit den neuen Besitzern.Die einzige Versicherung
welche fällig wäre ist die Berufsgenossenschaft für das Grundstück.
Wäre der Vertrag mit dem verstorbenen Bauer ein richtiger Pachtvertrag,
so hättest Du sowieso den Beitrag für die Berufsgenossenschaft übernehmen müssen.Also mach folgendes,lass dir die Grundstücks und Flurnummer,ebenso die Größe und die alte BG-Nummer des Landwirt geben.Mit diesen Angaben zur Berufsgenossenschaft,der alte Bewirtschafter wird nun entlastet und Du wirst belastet.Ich gehe davon aus,daß Du ansonsten die obligatorische Haftpflicht für die Pferde hast.
Merke: Landwirte " verpachten " gerne mal was an Pferdeleute ohne die
Meldung an die Berufsgenossenschaft.So können sie weiter ihre Flächenprämie kassieren,die Pacht einstreichen und ein anderer hält die Fläche in Ordnung.
Gruß Ralph
Power to the Bauer,mit Fendt
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Beitragvon Niederrheinerin » Sa Aug 02, 2008 21:38

criollo hat geschrieben:such dir einen Landwirt deines Vertrauens, laß ihn das Land pachten damit du einen Unterpachtvertrag bei ihm bekommen kannst. Mußt allerdings die Besitzer fragen ob sie das machen, rechtlich wäre das zumindest ein ganz normaler Gang...bei uns zumindest


Hallo Criollo,
das möchten die Besitzer nicht, haben wir heute schon drüber gesprochen. Denn dann könne der Landwirt, der das auf dem Papier gepachtet hat ja irgendwann hingehen und da einfach Mais säen...
Gruß,
Anja
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Beitragvon Niederrheinerin » Sa Aug 02, 2008 21:44

fendt59 hat geschrieben:Hallo
Solch einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.Was für eine Strafe
sollte da fällig sein ? Und was für eine Versicherungsfrau ist das?
Am Besten redest Du mit den neuen Besitzern.Die einzige Versicherung
welche fällig wäre ist die Berufsgenossenschaft für das Grundstück.
Wäre der Vertrag mit dem verstorbenen Bauer ein richtiger Pachtvertrag,
so hättest Du sowieso den Beitrag für die Berufsgenossenschaft übernehmen müssen.Also mach folgendes,lass dir die Grundstücks und Flurnummer,ebenso die Größe und die alte BG-Nummer des Landwirt geben.Mit diesen Angaben zur Berufsgenossenschaft,der alte Bewirtschafter wird nun entlastet und Du wirst belastet.Ich gehe davon aus,daß Du ansonsten die obligatorische Haftpflicht für die Pferde hast.
Merke: Landwirte " verpachten " gerne mal was an Pferdeleute ohne die
Meldung an die Berufsgenossenschaft.So können sie weiter ihre Flächenprämie kassieren,die Pacht einstreichen und ein anderer hält die Fläche in Ordnung.
Gruß Ralph


Hallo Ralph,
wieviel ist denn da so an BG-Beitrag fällig für so 1/4 bis 1/2 ha?
Der Ehemann der Tochter hat mir halt heute gesagt, dass ihnen mitgeteilt wurde, sie dürften nur verpachten, wenn sie Landwirt oder Pferdewirt wären. Ich meinte auch, dass es genügend Hofbesitzer gibt, die das nicht sind und trotzdem vermieten / verpachten; daraufhin meinte er, dann liefe das wohl unter anderem Namen.
Gruß,
Anja
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Beitragvon ChrisB » So Aug 03, 2008 7:59

Hallo,
bei so einer geringen Fläche, hier bei uns in Bayern ca 60-80 € pro Jahr.
Wobei der Grundbeitrag bei uns schon 50 € ist, aber die kassieren auch nochmal für Pferde, einfach bei der Landw BG anrufen, die geben Auskunft.
Ich glaube die Besitzer wollen nur kündigen, was bezahlt Ihr bisher denn für Pacht? sind Gebäude auf dem Grundstück (Feldscheune) die müßte hier bei uns nach dem Tod des Bauern abgerissen werden, wenn kein neuer Landwirt die Fläche übernimmt.
Aber nur Wiese kratzt hier bei uns niemand, die könnt Ihr Pachten.
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Beitragvon fendt59 » So Aug 03, 2008 9:05

Hallo
Bei uns im Saarland wäre das der Mindestbetrag so um die 70 Euro im
Jahr.Falls denen die Wiese jetzt wirklich gehört,können sie doch die Wiese
ruhig verpachten.Es gibt mit Sicherheit keine Bestimmung,welche das
verbietet,es sei denn,die Wiese war noch nie Eigentum des Landwirts.Ein
Pächter darf nämlich nicht so einfach weiterverpachten.
Es scheint mir eher so,daß die neuen Eigentümer entweder total naiv oder
einfach nur hinterhältig sind um euch los zu werden.
Gruß Ralph
Power to the Bauer,mit Fendt
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Beitragvon Aschenputtel » Mo Aug 04, 2008 6:27

Vermutlich hat Ralph ganz recht.

Es wurde geerbt und nun will man den läßtigen Pächter los werden ohne großen aufwand.

Hör Dich mal um, vielleicht ist das Grundstück bereits so gut wie verkauft.

LG

_______________________________________________________-

Chris, woher hast Du diese Erkenntnis?

****sind Gebäude auf dem Grundstück (Feldscheune) die müßte hier bei uns nach dem Tod des Bauern abgerissen werden, wenn kein neuer Landwirt die Fläche übernimmt.
Aber nur Wiese kratzt hier bei uns niemand, die könnt Ihr Pachten.****
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Beitragvon schoeddl » Di Aug 05, 2008 13:36

Hallo Niederrheinerin,

das hört sich aber wirklich ganz danach an, dass dich jemand ganz elegant loswerden möchte. Hierzu muss der Pachtvertrag jedoch erst eimal ordentlich gekündigt werden, sofern kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt.
Schau man mal im BGB unter §§ 581 ff. nach und insbesondere unter den gesetzlichen Kündigungsfristen § 594a.

§ 594a
Kündigungsfristen
(1) Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform.


Die Kündigung ist demnach zum Ende eines Pachtjahres zulässig, sie hat spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Pachtjahres für das nächste Pachtjahr zu erfolgen (§ 594a BGB), also faktisch 2 Jahre. Da mangels Schriftform bei dir das Kalenderjahr gelten wird, ist der dritte Werktag dieses Pachtjahres ja nun schon mal vorbei. Das bedeutet, die Erben können dir dann zum übernächsten Jahr kündigen (also zum Ende 2010).

So einfach ist es eben nicht, dich kurz mal zum Jahresende küdigen, weil der Gesetzgeber die besonderen Umstände einer Pacht (z.B. Pferde mit ins Wohnzimmer) bereits berücksichtigt hat.
Falls du mit dem leider verstorbenen Landwirt längere Kündigungsfristen vereinbart hattest, gelten diese natürlich auch für den neuen Besitzer. Allerdings muss ein Pachtvertrag, der für länger als 2 Jahre geschlossen wurde, schriftlich verfasst sein, ansonsten gelten wieder die gesetzliche Kündigungsfristen (BGB 585a).
Hintergrund der Ablehnung könnte sein, das Land- bzw Pferdewirte tatsächlich ein Vorpachtrecht haben und Pachtverträge in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig sind, z.B. durch das Amt für ländliche Räume. Hierdurch soll vor allem die erwerbsmäßige Landwirtschaft gefördert werden (zumindest im Außenbereich). Allerdings ist dies bei kleinen Flächen überhaupt kein Problem und hat mit der Berufsgenossenschaft rein gar nichts zu tun. Dass das Fehlen einer solchen Genehmigung zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, kann ich mir nicht vorstellen, zumal zuerst versucht werden müsste, das Fehlen einer notwendigen Genehmigung zu "heilen", sprich die Genehmigung nachträglich zu bekommen. Hierzu sollte aber auch ein spezialisierter Anwalt befragt werden.
Ich denke, insgesamt kann hier eine Rechtsberatung nicht schaden (Kosten vorher anfragen). Eventuell kommen dann die Erben auch zu der Einsicht, dass eine einvernehmliche Beendigung des Pachtverhältnisses doch angebracht wäre (z.B. bis du was anderes gefunden hast).

Eventuell vorher einfach mal bei der Landwirtschaftskammer anrufen oder besser persönlich vorbeischauen. Unbedingt aber schriftlich darauf bestehen, dass (mindestens) die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird.

Gruß schöddl
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Beitragvon ChrisB » Do Aug 07, 2008 18:15

Hallo Aschenputtel,
habe soeben deine Frage gelesen.
Ich komme aus Bayern (Baurecht ist Landesrecht und nochmal je nach Beamtin oder Beamten :roll:
Also hier in der Gemeinde, hatte ein Nebenerwerbslandwirt (Geschäftsmann) eine Partyhütte in der "Pampa".
Am Wochenende und auch öfters Nachts gabs Discosound, den natürlich die Jagdpächter störte.
Der Geschäfts-landwirt bekam eine Anzeige und mußte seine Disco abreißen, leider war er sehr ärgerlich und machte Zoff wegen einigen Feldscheunen die von ehemaligen Landwirten vor zig Jahrzehnten gebaut wurden.
Also die Feldscheunen die noch im "Eigentum" dieser Exlandwirten waren, mußten dann auch abgerissen werden obwohl sich der BBV für den Erhalt einsetzte.
Ich kenn sehr viele Pferdekoppel mit solchen Schutzhütten und die dürfen hier bei uns leider nur priviligerte Landwirte Bauen.
Die Pferdehalter helfen sich mit Mobilen Schutzhütten.
Daher habe ich meine Erkenntnis.
ChrisB
 
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Beitragvon Aschenputtel » Do Aug 07, 2008 19:34

Danke Chris.
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Beitragvon martinhl » Di Dez 16, 2008 14:40

das ist nur eine blöde Ausrede. Die wollen nur Grundstück verkaufen, denke ich. Am besten redest du mit einem Anwalt.
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Beitragvon Niederrheinerin » Mi Dez 17, 2008 10:11

Hallo,
ich danke allen für die Antworten.
Inzwischen habe ich etwas anderes gefunden und meine Pferde sind bereits umgezogen. So brauchte ich keinen weiteren Nervenkrieg / evtl. Rechtsstreit aushalten. Ich hätte auch keine ruhige Minute mehr gehabt, meine Pferde da weiter stehen zu lassen, wenn sie denn unerwünscht geworden sind (mein Geld war die ganzen Jahre nicht unerwünscht).
Gruß,
Anja
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