John Deere3040:
Danke ich meine wenn ich den Boden zu meinem Firmengelände fahre oder ihn beim Wegbau einfach an eine andere Stelle des Weges transportiere zum auffüllen!
Alles erlaubt, entscheidend ist das das wegen LoF geschieht, was du damit anstellst/wo du es entsorgst ist für den Führerschein/Grüne Nummer irrelevant.
Dazu benötigst du gar keinen Führerschein, eher einen Motorsägenführerschein, aber auch die Fahrt dort hin ist ja im Rahmen des Lohnunternehmens oder der Landwirtschaftlichen Nebenerwerbstätigkeit
Also, Land-/Forstwirtsch. Betrieb vorhanden und angemeldet, BG Beiträge,
entsprechende Steuernummer beim FA usw., mit Eigenwald. Zusätzlich
wird noch Stammholz dazu gekauft, Ofenfertig gemacht und dann wieder verkauft,
im Mischmasch mit eigenem Holz aus dem eigenen Wald.
Kann man, wenn gesägt und gespalten, nicht mehr auseinanderhalten
was was ist
Einkünfte aus dem Brennholzverkauf sowie Stammholzeinkauf werden
in der Steuererklärung usw. ganz normal angegeben, aber kein Nebengewerbe
angemeldet. Heisst das jetzt, dass ich das Brennholz nicht mit meinem Schlepper/Anhänger
mit grüner Nummer/Folgekennzeichen mit Patent M/L/T ausliefern darf??
Ich müsste extra dafür auch was mit Schw. Nummer haben?
Also de Führerschein sollte nicht das Problem darstellen, gilt ja für Lkw bis 7,5to, und Zugmaschine mit Anhänger bis 12to, aber für Details zu Brennholzfahren schau doch mal in den Beitrag: http://www.landtreff.de/viewtopic.php?p=397246#397246 Mfg
JohnDeere3040
nicht immer, nur wenn du sie im Auftrag eines Land/oder Forstwirts ausführst, z.b. für ein Sägewerk ist dann gewerblich, außer du brauchst sie für deine Tiere als Einstreu etc. ... Da gibts viele Gesetze und Regelungen, am besten du schaust auch mal hier rein, dann siehst du mal wie komplex das Thema eigentlich ist. Verrücktes Deutschland Mfg
JohnDeere3040