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Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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11 Beiträge • Seite 1 von 1
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Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon hansi2019 » Mi Mai 12, 2021 14:48

Lagerung von Baumaterial am Strassenrand !
Bei einer kleinen Baumaßnahme lagerte ich Baumaterial am Strassenrand.
Nun regt sich die Gemeinde auf mit Bescheid usw.
Entfernen oder Gebühren.
Kein Nachbar regt sich auf, große Traktoren mit Breitreifen kommen vorbei.
Nur ein Gemeindemitarbeit macht rapatz.
Welche Rechte habe ich bzw. was muß die Gemeinde dulden ?

Wie ist es bei euch in anderen Bundesländern oder Gemeinden ?

Mfg
Hans
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon Doppelgrau » Mi Mai 12, 2021 15:08

Mag sein das es lokale Ausnahmen gibt, aber Grundsätzlich brauchst eine Genehmigung, wenn du Gemeindeeigentum "nutzen" willst.
Wenn es also nicht auf deinem Grundstück liegt, wegräumen oder bei nem (anderen?) Sachbearbeiter anfragen, was so ne passende Genehmigung kostet und die dann besorgen.
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon T5060 » Mi Mai 12, 2021 16:37

Och die Trottel von der Gemeinde können machen was sie wollen,
wenn die bei mir drauf wollen kann ich auch ganz gut.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon agri10 » Do Mai 13, 2021 5:52

hansi2019 hat geschrieben:Lagerung von Baumaterial am Strassenrand !
Bei einer kleinen Baumaßnahme lagerte ich Baumaterial am Strassenrand.
Nun regt sich die Gemeinde auf mit Bescheid usw.
Entfernen oder Gebühren.
Kein Nachbar regt sich auf, große Traktoren mit Breitreifen kommen vorbei.
Nur ein Gemeindemitarbeit macht rapatz.
Welche Rechte habe ich bzw. was muß die Gemeinde dulden ?

Wie ist es bei euch in anderen Bundesländern oder Gemeinden ?

Mfg
Hans

wenn das jeder so machen würde !!!!!! unglaublich was hier abgeht ! :lol: :lol: :lol:
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon Neo-LW » Do Mai 13, 2021 7:35

Moin,

es ist doch sooooo einfach.

Sondernutzungserlaubnis beantragen und fertig.

Im Bescheid stehen dann:
- Baumassnahme
- Beantragte Fläche
- Verkehrssicherung
- Kosten

Ich habe schon halbseitige Strassen gemietet.

Olli
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon DWEWT » Do Mai 13, 2021 7:53

Bei jeder Inanspruchnahme der eigenen Fläche aufschreien aber Gemeineigentum einfach mal so in Beschlag nehmen. Dazu noch öffentlicher Verkehrsraum! Das ist schon krass!
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon DST » Do Mai 13, 2021 8:48

Hatte für Haussanierung zweimal Vollsperrung der Dorfstraße, einmal drei Wochen, beim 2.Mal fünf Wochen.

Genehmigung kostete jeweils 30€.

Das bisschen Straßenrand dürfte kein Problem sein.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon Sturmwind42 » Sa Mai 15, 2021 10:51

Wird wohl unterschiedlich gehandhabt, ein Bekannter hat nur eine Stütze eines Baugerüstes auf den Gehweg stellen müssen , er sprach von teuren Gebühren . Dann sieht man wieder halbe Baukräne auf der Strasse stehen, teils mit Umleitung . Mir scheint bei einem Neubau ist das eher möglich, vor allem bei neu zugezogenen .
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon AEgro » Mo Mai 17, 2021 8:12

Ja, da gibt es große Unterschiede zwischen den Komunen was es kostet, und vor allem was überhaupt genemigt wird.
Mein Sohn war Zimmerer, der kann die tollsten Geschichten erzählen.
Besonders in den " modernen " Neubaugebieten " mit lauter verschachtelten Sackgassenlabyrinthen, Straßen ohne Gehweg mit max. 4,5 m
Fahrbahnbreite und Wohnhäuser, die das ganze Baugrudstück besetzen fast ohne freie Flächen davor oder zum nächsten Haus.
Da können Handwerker noch nicht mal einen Sprinter vor der Baustelle abstellen.
Härtester Fall,den mein Sohn erlebt hat war, um die Genemigung zum Stellen eines Autokrans auf der Straße vor dem Neubau zu erhalten,
musste die örtliche Feuerwehr über die Zeit im abgesperrten Restwohngebiet ( Totalblockade der einzigen Zu u. Abfahrt ) eine Brandwache
mit eine TLF stellen. Musste natürlich der Bauherr zahlen.
Man muss sich schon fragen, was für Planer und Genemiger in den Kommunen tätig sind.
Und wie in solchen Wohngebieten der normale " Betrieb " mit Anlieferunge oder Entsorgung funktionieren soll.
Und das war schon zu Zeiten, als noch niemand von Autofrei und vermindertem Landfraß sprach.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon Neo-LW » Mo Mai 17, 2021 8:22

Moin,

AEgro hat geschrieben:Ja, da gibt es große Unterschiede zwischen den Komunen was es kostet, und vor allem was überhaupt genemigt wird.
Mein Sohn war Zimmerer, der kann die tollsten Geschichten erzählen.
Besonders in den " modernen " Neubaugebieten " mit lauter verschachtelten Sackgassenlabyrinthen, Straßen ohne Gehweg mit max. 4,5 m
Fahrbahnbreite und Wohnhäuser, die das ganze Baugrudstück besetzen fast ohne freie Flächen davor oder zum nächsten Haus.
Da können Handwerker noch nicht mal einen Sprinter vor der Baustelle abstellen.
Härtester Fall,den mein Sohn erlebt hat war, um die Genemigung zum Stellen eines Autokrans auf der Straße vor dem Neubau zu erhalten,
musste die örtliche Feuerwehr über die Zeit im abgesperrten Restwohngebiet ( Totalblockade der einzigen Zu u. Abfahrt ) eine Brandwache
mit eine TLF stellen. Musste natürlich der Bauherr zahlen.
Man muss sich schon fragen, was für Planer und Genemiger in den Kommunen tätig sind.
Und wie in solchen Wohngebieten der normale " Betrieb " mit Anlieferunge oder Entsorgung funktionieren soll.
Und das war schon zu Zeiten, als noch niemand von Autofrei und vermindertem Landfraß sprach.



Auch toll die Straßenplanung in einem aktuellen Neubaugebiet:

Da sind die Straßen so klein, dass der Müllwagen nur Rückwärts die Grundstücke anfahren kann.

Leider ist lt. BG das Rückwärtsfahren von Müllwagen verboten.

Jetzt müssen immer am Abholtag die Mülltonnen von der Stadtreinigung händisch
zum Kipport gerollert werden.
Mehrkosten für den Abfallbetrieb: 12'000,- EUR jährlich.


Olli
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Re: Lagerung von Baumaterial am Strassenrand

Beitragvon hansi2019 » Mo Mai 17, 2021 11:46

Hallo,
nun ich habe mich etwas schlau gemacht.
Die meisten Städte und Gemeinden haben dazu eine Satzung erlassen!
Wo genau geregelt ist wieviel u. wofür alles Geld verlangt werden kann bzw. wer was lagern darf.
Aber ohne Satzung muß die Gemeinde nicht zwingend etwas verlangen.
Also die Gemeinde hat hier Spielraum bei der Entscheidung.
Bin gespannt wie es weiter geht !
hansi2019
 
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