Lagerung von Baumaterial am Strassenrand !
Bei einer kleinen Baumaßnahme lagerte ich Baumaterial am Strassenrand.
Nun regt sich die Gemeinde auf mit Bescheid usw.
Entfernen oder Gebühren.
Kein Nachbar regt sich auf, große Traktoren mit Breitreifen kommen vorbei.
Nur ein Gemeindemitarbeit macht rapatz.
Welche Rechte habe ich bzw. was muß die Gemeinde dulden ?
Wie ist es bei euch in anderen Bundesländern oder Gemeinden ?
Mfg
Hans