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Landkauf GrdstVG

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Landkauf GrdstVG

Beitragvon ich74 » Di Jun 01, 2010 13:28

hallo ich bewirtschafte einen Nebenerwerbsbetrieb, welcher vor mir schon mein Vater führte.
Habe keine Lwausbildung, bin aber auf dem Hof groß geworden.
Der Hof ,seit ewigkeiten Familienbesitz, gehört meinem Vater.
Der wollte nun nocheinmal ca4Ha Land erwerben und1,5ha wald Kaufen(1ha von dem land bewirtschaften wir schon seit20jahren).
Nun möchte das LWamt uns den Kauf untersagen, da mein Vater kein Landwirt mehr ist.
Mir wollensie auch nicht, da keine LWAusbildung, den Kauf auch untersagen, stattdessen kauft wenn die Agragenossenschaft bei uns das land.
Wie soll ich dennen klar machen daß ich berechtiges interesse an dem Land habe??
hat jemand vorschläge oder erfahrungen in so einer situation??
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon thunderstruck » Di Jun 01, 2010 16:55

Steht im GrdstVG etwa irgendetwas drin, was Nebenerwerbsbetrieben untersagt Land zu kaufen? Ich würde glashart mit "ungesunder Verteilung von Grund und Boden" argumentieren falls die Kolchose kaufen will, auch wenn der Gesetzgeber diese Begrifflichkeit anders gemeint hat.

Mich kotzt es dermaßen an, dieser Filz in den Landwirtschaftsämtern im Osten. Laß mich raten, der Grundstücksverkehrsausschuß ist mit den Lakaien der Kolchosfürsten besetzt. Die schieben sich ihren Kram schon gegenseitig zu. Hier ist es jedenfalls so. Mafiöses Dreckspack.

Hast du eine gute Rechtschutzversicherung? Ihr habt die Flächen schon lange gepachtet? Du bist der Bewirtschafter eures Betriebes? Liegen die Flächen einigermaßen in räumlichem Zusammenhang zu den eigenen Flächen? Gibt es irgendeinen Grund, warum du diese Flächen dringend brauchst (such einen!)? Du hast die allerbesten Chancen. Sieh mal, im Osten kaufen auch Industrielle, die überhaupt keine Landwirte sind. Warum dann du nicht?


EDIT: Der § 9 GrdstVG (Versagung der Genehmigung oder Einschränkung der Genehmigung durch Auflagen und Bedingungen) dient allein öffentlichen Interessen. Es soll verhindert werden, dass die öffentlichen Anstrengungen zur Verbesserung der Agrarstruktur durch private Grundstücksgeschäfte erschwert oder unterlaufen werden.

Demzufolge liegt eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden (§ 9, Abs.1 Nr. 1) nur dann vor, wenn der im vorliegenden Kaufantrag beabsichtigte Eigentumsübergang konkreten Maßnahmen der Agrarstruktur widerspricht.
Eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden liegt nicht bei Erwerb durch einen Landwirt vor, selbst wenn andere erwerbswillige Landwirte das Grundstück dringender benötigen.
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon ich74 » Di Jun 01, 2010 17:41

sie sind alle im umkreis des hofes
ich bewirtschafte ja auch schon ca 12,5ha.
da sitzen vermutlich die fürsten selbst die stehen auch dem bauernverband vor usw.

das amt ist halt der meinung ich wäre, trotz aufgewachsen auf hof, welcher immer auch ddrzeit tiere und lw hatte kein landwirt und ich muß dennen klar machen das es anders ist.
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon thunderstruck » Di Jun 01, 2010 18:02

Wenn du den Hof bewirtschaftest bist du selbstverständlich Landwirt.
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon ich74 » Di Jun 01, 2010 18:34

thunderstruck hat geschrieben:Wenn du den Hof bewirtschaftest bist du selbstverständlich Landwirt.



sehe ich auch so, die anders und wenn mögl soööte aberauch mein vater das land und nicht ich das land kaufen(vermögensgründe)
dies wäre meiner meinung nach auch mögl laut §11 §12 mit der verpflichtung an mich zu verpachten auch mögl wäre
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon thunderstruck » Di Jun 01, 2010 19:54

Richtig. Dann müssen sie zustimmen.
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon CarpeDiem » Di Jun 01, 2010 20:29

Mir sind sie (im Westen) vor mehr als vierzig Jahren auch gekommen mit der Begründung Nebenerwerb. Aber lass dich da nicht unterkriegen, das Ganze hat ohnehin mafiose Züge. Du brauchst einen guten Anwalt und einen langen Atem. Viel Glück, aber du wirst obsiegen!
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon thunderstruck » Di Jun 01, 2010 20:35

Ich habe mit diesem GrdstVG-Kram beruflich sehr zu tun gehabt. Deshalb nochmal: Nebenerwerb zieht nicht, schon deswegen nicht, weil die Realität so aussieht, daß der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe zunimmt, auch die Größe derselben. Daran kommt man seitens der LWÄ nicht mehr vorbei. Kopf hoch, ich 74, ich wüßte einen excellenten Fachjuristen...
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon ich74 » Di Jun 01, 2010 20:46

das rechtliche wollt ich ja vermeiden, ich geh nun erstmal mit einem vertreter des VLN aufs amt, so wie der spricht klappt es.
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon CarpeDiem » Di Jun 01, 2010 20:57

@thunderstruck, das mit dem Nebenerwerb scheitert ja schon deshalb weil es keine haltbare Definition des Nebenerwerbs gibt. Man führt da immer den Lw an der zugleich Arbeitnehmer ist. Aber was ist denn mit den Landwirten die nach aussen hauptberuflich tätig sind, aber deren Einkünfte zum ganz überwiegenden Teil aus Mieteinnahmen und Zinseinkünften bestehen????
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon thunderstruck » Di Jun 01, 2010 21:11

Letztere sind laut klassischer Definition keine Nebenerwerbslandwirte. In der Sache gebe ich dir aber Recht.
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon ich74 » Mo Jun 14, 2010 10:09

mal zum stand der dinge, ich soll dem Lwamt ein konzept vorlegen was ich mit dem land vor habe. dabei soll ich in ca 4jahren schwarze zahlen schreiben.
Find ich i internett irgendwo tabellen/zahlen die ich für ein kalkulation verwenden kann?
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon hans g » Mo Jun 14, 2010 10:30

ich74 hat geschrieben:mal zum stand der dinge, ich soll dem Lwamt ein konzept vorlegen was ich mit dem land vor habe. dabei soll ich in ca 4jahren schwarze zahlen schreiben.
Find ich i internett irgendwo tabellen/zahlen die ich für ein kalkulation verwenden kann?

....du solltest mal nen SACHVERSTÄNDIGEN aufsuchen,der dich EINDEUTIG berät---nimm KEINEN aus deiner gegend.
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon CarpeDiem » Mo Jun 14, 2010 10:50

Die wollen von dir den (berechtigten) Nachweis, dass du dich zu einem Lw hinentwickelst. Im Prinzip musst du das so sehen, dass die deine Angelegenheit im Grunde genommen positiv sehen, aber dafür nun noch einen Kirchenvater brauchen, auf den sie sich berufen können.

Nun solltest du eine Planung entwickeln, aus der zu ersehen ist, dass mit diesem Landerwerb auch ein Schritt in Richtung Einkommen getan wird.

Nicht mehr und nicht weniger wird von dir auch verlangt, wenn du eine Förderungsmassnahme begehrst!
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Re: Landkauf GrdstVG

Beitragvon mike1959 » Mo Jun 14, 2010 18:47

Hallo an alle,

ich komme ja nun aus dem äussersten Westen, aber wenn ich das so lese, dann fühle ich mich in meiner Meinung bestätigt, dass wir diese LPGen 1990/91 hätten total zerschlagen sollen! :!:

Mit diesem sozialistischen Unfug hätte damals durch Zerschlagung und Zwangsversteigerungdes gesamten LPG-Inventars ein für alle mal aufgeräumt werden sollen. Und wenn man Untersuchungen Glauben schenkt, dann sind diese post-sozialistischen Mammutbetriebe nicht einmal effizient.

Mike
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