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Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon emskopp33 » Mi Jun 17, 2020 17:42

Wie ist es egtl., wenn ich keinen Agrarantrag mehr stellen würde im Hinblick auf meine Rechte / Pflichten bei CC aus?

Muss ich mich konsequent an die DVO halten, z. B. weiterhin nur 170 kg/N, oder kann ich "mehr". Gewässerschutz ist klar, nationales Recht. Aber dürfte ich bspw. als Gülleaufnehmer auch mehr aufnehmen (bitte kein Shtistorm, alles im Rahmen eines ordentlichen Futteranbaus)

Was hätte es noch für Auswrikungen? CC würde mit Allem wegfallen?

Wie wären die rechtlichen Auswirkungen bei Verzicht?
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon allgaier81 » Mi Jun 17, 2020 17:49

Die Düngeverordnung gilt auch unabhängig von GAP und CC. Ist ja eine Bundesverordnung an die sich alle halten müssen.
Ist ein Verstoß gegen die DüV überhaupt cc relevant oder nur Bußgeld bewehrt?
Kommst du aus Nds? Dann kriegst du doch keine Nährstoffmengen an ENNI vorbei?!
Zuletzt geändert von allgaier81 am Mi Jun 17, 2020 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, allgaier
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon Zement » Mi Jun 17, 2020 18:15

DVO , Gewässerschutz und Pflanzenschutz unterliegt dem Nationalen Gesetzen , bzw. den EU Vorgaben .
Du musst dadurch trotzdem an die Vorgaben halten , allerdings wirst du nicht wegen jeder "Kleinigkeit" Befürchtung haben das du bestrafst wirst .
Ob überhaupt eine CC Kontrolle stattfindet ?
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon CarpeDiem » Mi Jun 17, 2020 18:36

Zement hat geschrieben:Du musst dadurch trotzdem an die Vorgaben halten


Das ist richtig, denn vorausschauend haben die guten deutschen Bürokraten fast alle CC relevanten Tatbestände "vorsorglich" in die nationale Gesetzgebung transformiert um auf Nummer sicher zu gehen. Aber der entscheidende Unterschied besteht darin, dass du mit Abgabe eines Mehrfachantrages dich in vorauseilendem Gehorsam für schuldig erklärst, selbst für Fehler der Agrar- und Überwachungsbürokratie stehst du ein.
Wenn du nach dem Gesetz belangt wirst, gilt für dich zuerst einmal die Unschuldsvermutung wie bei jedem anderen Straftäter auch. D.h. der vorgeworfene Tatbestand muss dir von den Staatsorganen gerichtsfest nachgewiesen werden, da gibt es keinen Verweis auf ominöse EU-Verfügungen!
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon elchtestversagt » Mi Jun 17, 2020 19:08

Der andere Unterschied ist, bei "Zuwiederhandlungen" wird man nach dem Gesetz verurteilt, bekommt aber keine Zusätzlichen Kürzungen nach CC bei der GAP Förderung, gegebenenfalls sogar Rückzahlung bereits geförderte Gelder.
Sprich je nach Betriebsgrösse sind die Strafen deutlich "billiger".
Das gilt erst Recht wenn man Vieh auf dem Hof hat. Dann wird es richtig krass, die Rindviehhalter können hier sicherlich ein Lied von singen. Da ist es wirklich sinnvoll, zwei Betriebe zu haben. Wenn dann mal eine Ohrmarke fehlt.....Ordnungswiedrigkeit, 100 Euro. Aber wenn da 100ha CC Strafe hintersteht, womöglich noch "Mehrfachtäter" ( weil letztes Jahr schonmal eine Ohrmarke), dann sind 10% oder 2500 Euro nichts dagegen...
Bei mir laufen die meisten Schweine als Einzelbetriebe ( Wichtig hierbei, das beim Vet-Amt nicht "Einheit" dahintersteht, denn das wird beim GAP Antrag gerne übernommen).
elchtestversagt
 
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon emskopp33 » Mi Jun 17, 2020 19:30

Wie ist es denn z. B. beim Thema Grünland; hab ich da auch die Problematik Ackerland in Dauergrünland zu wandeln, wenn ich nicht pass umbreche?
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon Isarland » Mi Jun 17, 2020 19:34

elchtestversagt hat geschrieben:Der andere Unterschied ist, bei "Zuwiederhandlungen" wird man nach dem Gesetz verurteilt, bekommt aber keine Zusätzlichen Kürzungen nach CC bei der GAP Förderung, gegebenenfalls sogar Rückzahlung bereits geförderte Gelder.
Sprich je nach Betriebsgrösse sind die Strafen deutlich "billiger".
Das gilt erst Recht wenn man Vieh auf dem Hof hat. Dann wird es richtig krass, die Rindviehhalter können hier sicherlich ein Lied von singen. Da ist es wirklich sinnvoll, zwei Betriebe zu haben. Wenn dann mal eine Ohrmarke fehlt.....Ordnungswiedrigkeit, 100 Euro. Aber wenn da 100ha CC Strafe hintersteht, womöglich noch "Mehrfachtäter" ( weil letztes Jahr schonmal eine Ohrmarke), dann sind 10% oder 2500 Euro nichts dagegen...
Bei mir laufen die meisten Schweine als Einzelbetriebe ( Wichtig hierbei, das beim Vet-Amt nicht "Einheit" dahintersteht, denn das wird beim GAP Antrag gerne übernommen).

Wenn eine Ohrmarke fehlt, kein Problem. Es dürfen bei einem Rind/Kuh im Stall sogar zwei Ohrmarken fehlen, dann ist immer noch nachvollziehbar, um welches Rind/Kuh es sich handelt.
Sollten aber bei mehreren Tieren die Ohrmarken fehlen.....dann pfeift der Straps.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon emskopp33 » Mi Jun 17, 2020 19:56

Genau diese vielen kleinen Ar+++tritte die man immer und immer wieder bekommt, nerven nur noch. Die Prämie an sich wäre mir egal, aber scheinbar bringt es kaum was
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon GeDe » Mi Jun 17, 2020 20:05

So "hell" wollte bei uns auch einer sein und hat bei einer Versammlung auf dem Landratsamt gesagt: "Das wird mir alles zu blöd.Dann stelle ich keinen gemeinsamen Antrag mehr und dünge wie ich will!"
Der LRA-Mitarbeiter hat gleich gekontert: "Sie dürfen gern auf den Antrag verzichten,aber die Spielregeln gelten für sie dann immer noch wie für jeden anderen."
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon Botaniker » Mi Jun 17, 2020 20:19

Man wird doch seine Produkte nicht mehr los, wenn man keinen Antrag stellt. Ich habe grade die Tage die "Selbsterklärung des landwirtschaftlichen Betriebes zur Nachhaltigkeit von Biomasse" unterschrieben. Damit mein Raps aus der Ernte 2020 als Nachhaltig vermarktet werden kann. Da steht klipp und klar drinnen, dass ich mich mit dem Stellen des Antrages den CC -Verordnungen zu unterwerfen habe.
Auch in vielen Kontrakten ist das als Bedingung doch festgehalten, lest mal das Kleingedruckte.
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon Fassi » Mi Jun 17, 2020 21:09

emskopp33 hat geschrieben:Wie ist es denn z. B. beim Thema Grünland; hab ich da auch die Problematik Ackerland in Dauergrünland zu wandeln, wenn ich nicht pass umbreche?


Ist ohne Antrag sogar noch schlimmer wie mit. Nachbar hat 100m2 für ein Foliengewächshaus ungebrochen und dieses aufgestellt. Die Restfläche darf vor dem 30.06. nicht gemähr werden und er mußte etliche Obstbäume, möglichst alten Sorten und Hochstamm, als Ausgleich pflanzen. Sein Ackerland an anderer Stelle in der Gemarkung, wo vorher das Gewächshaus stand dafür dauerhaft einsäen war für die Behörde keine Option.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon allgaier81 » Mi Jun 17, 2020 21:19

Such mal nach Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Das hat ebenfalls nix mit CC zu tun, wird aber durch greening zusätzlich geschützt.
Gruß, allgaier
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Do Jun 18, 2020 7:33

Gerade der Dauergrünlandumbruch wird aber ohne Flächenantrag schwierig Gerichtsfest nachzuweisen. Da müssten doch vorher schon eindeutige Fotos von den Behörden gemacht worden sein? Der örtliche Jagdpächter hier bricht öfter mal was um, damit er dort etwas Mais als Wildacker drillen kann. Zwar meist nur sehr kleine Flächen, aber trotzdem hat es da noch nie Probleme gegeben. Wie soll das Amt davon auch Kenntnis bekommen, wenn keine Kontrollen stattfinden?
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon Kartoffelbluete » Do Jun 18, 2020 8:03

Deutschland wird doch regelmässig überflogen und fotografiert und alles auf Bildern festgehalten.
Solche Fotos haben mir schon den A...... gerettet, weil darauf eindeutig zu sehen war, das die
Acker- Grünlandgrenze schon viele Jahre so war und nicht frisch umgebrochen wurde. Kann genauso
gut auch andersrum sein.
Kartoffelbluete
 
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Re: Landwirtschaft ohne Agrarantrag zbw. -förderung

Beitragvon Botaniker » Do Jun 18, 2020 8:36

Mit den Sentinel Satelliten wird jeder qm Erdoberfläche alle 5 Tage in bester Auflösung fotografiert. Die ESA stellt die Fotos den Behörden kostenfrei zur Verfügung. Auch man selbst kann diese für sich nutzen, gegen Euros, versteht sich. :wink:
Guckst du bei

sentinel-hub.com
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