Wie ist es egtl., wenn ich keinen Agrarantrag mehr stellen würde im Hinblick auf meine Rechte / Pflichten bei CC aus?
Muss ich mich konsequent an die DVO halten, z. B. weiterhin nur 170 kg/N, oder kann ich "mehr". Gewässerschutz ist klar, nationales Recht. Aber dürfte ich bspw. als Gülleaufnehmer auch mehr aufnehmen (bitte kein Shtistorm, alles im Rahmen eines ordentlichen Futteranbaus)
Was hätte es noch für Auswrikungen? CC würde mit Allem wegfallen?
Wie wären die rechtlichen Auswirkungen bei Verzicht?