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Landwirtschaftliche Ausbildung als Quereinsteiger

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Landwirtschaftliche Ausbildung als Quereinsteiger

Beitragvon Naldo87 » Sa Mai 04, 2013 19:25

Hey Leute,

hab da mal ne Frage bezüglich Praxisvoraussetzungen für die landwirtschaftliche Ausbildung als Quereinsteiger in Niedersachsen.
Dort heißt es in der Prüfungsordung, dass man als Quereinsteiger mind. das 1,5 fache der Ausbildungszeit (3 jahre) praktische Erfahrungen in der Landwirtschaft gesammelt haben soll.
Nun zu meiner Person: Ich bin 26 und werde im kommenden Jahr mein Studium Master of Science abschließen und möchte dennoch die landwirtschaftliche Ausbildung absolvieren.
Dennoch habe ich immer je nach Zeit und Situation (zumeist) täglich im elterlichen Betrieb mitgeholfen. Allerdings habe ich nicht in die landwirtschaftliche Rentenkasse eingezahlt, sodass ich die Stunden dennoch nicht nachweisen kann. Wie viele Stunden darf man nun angeben bzw. im elterlichen Betireb im Durchschnitt in der Woche bzw. am Tag arbeiten, damit man nicht einzahlen muss. Mir wurde mal was von rund 14 Stunden pro Woche erzählt. Ist das so korrekt?

Für jegliche Information bzw. Hilfestellung wäre ich sehr dankbar!


Mit freundlichen Grüßen,
Naldo87
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Re: Landwirtschaftliche Ausbildung als Quereinsteiger

Beitragvon Schoki80 » So Mai 05, 2013 7:48

Hallo Naldo,

in unserem Kurs waren die Damen und Herren recht kulant in der Anerkennung der Praxiszeiten. Sofern Studienort und Wohnort bzw. Betriebssitz eine Entfernung haben; die eine realistische regelmäßige Beschäftigung erlauben wurde das geglaubt. Die Unterschrift der Betriebsinhaber bezeugt dann ja auch, dass Du da gewesen bist. Die Dauer der Abendschule kannst Du auch noch voll machen. Es sei denn Du machst den Intensiv-Kurs, denn fällt das natürlich weg.
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Re: Landwirtschaftliche Ausbildung als Quereinsteiger

Beitragvon Naldo87 » So Mai 05, 2013 17:13

Hallo,


danke für die Hinweise!
Also das gesamte theoretische Hintergrundwissen möchte ich mir schon in einem Vorbereitungslehrgang (jeweils 1 x pro Woche für 2,5 Std. in den Abendstunden) aneignen und zudem die Grundlehrgänge Rinderhaltung, Geflügelhaltung sowie Schweinehaltung belegen. Es geht lediglich um den praktischen Nachweis im elterlichen Betrieb, was ich da maximal angeben darf, da ich habe nicht in die landwirtscaftliche Rentenkasse einzahle.
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Re: Landwirtschaftliche Ausbildung als Quereinsteiger

Beitragvon Schoki80 » Mo Mai 06, 2013 6:54

Solang du als Student über deine Eltern mitversichert warst - bestand doch auch kein Grund dich selber in der Rentenkasse anzumelden, oder? Sprich mal mit deinem zuständigen Ausbildungsberater, eigentlich sind die sehr bemüht ihre Kurse voll zu kriegen und dann passt das auch mit den Praxiszeiten. :wink:
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