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Landwirtschaftliche Ausbildung (nebenbei) - Steuererklärung

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Landwirtschaftliche Ausbildung (nebenbei) - Steuererklärung

Beitragvon Bastelsepp » Mi Dez 09, 2009 10:40

Hallo,
ich muss mich gerade mit folgendem Fall beschäftigen:

Arbeitnehmer A hat einen "normalen Job", in dem er auch Steuern zahlt, über die er eine Einkommenssteuererklärung verfasst.
Wie kann jetzt hier eine land- bzw. forstwirtschaftliche Zusatzausbildung (Abendschule, Nebenerwerb) steuerlich geltend gemacht werden? A hat (noch) keine Land- oder Forstwirtschaft angemeldet.

Was für Varianten wären denkbar?

Gruß
Sepp
Bastelsepp
 
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Re: Landwirtschaftliche Ausbildung (nebenbei) - Steuererklärung

Beitragvon CarpeDiem » Mi Dez 09, 2009 11:58

Ich nehme an es ist dein eigener Fall. Ob eine Landwirtschaft "angemeldet" ist oder nicht, ist erst einmal wurscht. Wenn er Einkünfte daraus erzielt, dann fallen diese unter die Einkunftsart L+F, es sei denn die bisherige Tätigkeit ist als Lieberhaberei anzusehen. Dies ist aber eine Einzelfallbetrachtung, bei der alle Umstände des Falles gewürdigt werden müssen.

Kommt man zur Steuerpflicht, dann würde ich sagen, dass Fortbildungsmassnahmen z.B. für einen Sachkundenachweis als Betriebsausgaben anzusehen sind. Eine reine Ausbildung fällt aber wohl hinter herunter. Dies kann er aber nur dann machen wenn er nach §§ 4.1 oder 4.3 EStG seinen Betriebserfolg ermittelt, nach 13a EStG würde das ausscheiden.
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Re: Landwirtschaftliche Ausbildung (nebenbei) - Steuererklärung

Beitragvon dima » Mi Dez 09, 2009 14:08

In der Regel werden die Kosten bei der normalen Abrechnung mit angegeben.
Da es sich um eine berufliche Weiterbildung handelt ist dies auch kein Problem.

Angegeben werden die Kosten in der Anlage N, Seite 2
Bei den Werbungskosten, z.B die Fahrten von zu Hause zur Schule
eventuell auch Lerngemeinschaften.

Bücher, Kleidung und ähnliches sind "Aufwendungen für Arbeitsmittel"

Kursgebühren sind "weitere Werbungskosten"
dima
 
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Re: Landwirtschaftliche Ausbildung (nebenbei) - Steuererklärung

Beitragvon CarpeDiem » Mi Dez 09, 2009 15:21

Man lernt nie aus. Dem Finanzamtsmann/frau werden die Ohren schlackern wenn das so gemacht wird. Hier wird allen Ernstes empfohlen in der Anl. N = Arbeitnehmer = Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Werbungskosten/Betriebsausgaben aus landwirtschaftlicher Tätigkeit = Anlage L geltend zu machen?????
CarpeDiem
 
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Re: Landwirtschaftliche Ausbildung (nebenbei) - Steuererklärung

Beitragvon dima » Mi Dez 09, 2009 16:08

Hallo Carpe,

da er einem "normalem" Beruf nachgeht, also ich denke nicht landwirtschaftlich, und er keinen Lw- Betrieb hat, kann er die Kosten wie eine "normale" berufliche Weiterbildung geltend machen.

Auf der Anlage N, werden neben Einkünften (nicht selbständig) auch die Werbungskosten eingetragen. So wie ich das sehe hat seine Weiterbildung aus steuerlicher Sicht im ersten Moment nichts mit Anlage L zu tun.

Da auch ich kein Steuerberater bin kann ich mich aber auch täuschen.
dima
 
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Re: Landwirtschaftliche Ausbildung (nebenbei) - Steuererklärung

Beitragvon Frankenbauer » Mi Dez 09, 2009 23:01

Es gibt in der Anlage N den Unterpunkt Fortbildungskosten auch in einem derzeit nicht ausgeübten Beruf, dort habe ich zum Beispiel die Nachfolgelehrgänge zum Gefahrgutschein immer abgesetzt, obwohl ich den in meinem Beruf eigentlich nicht mehr gebraucht habe.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
Frankenbauer
 
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