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landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon Thorolf » Sa Jun 24, 2017 17:45

Ich habe vor eine landwirtschaftliche Grünfläche/Weide zu kaufen und aufzuforsten. das Grundstück ist dreiseitig von Wald umgeben, in Hanglage, ca. 5000m² groß, und liegt in einem Bereich mit hoher Erosionsgefährdung.
Leider konnte ich weder auf Waldwissen.de noch auf anderen InternetseitenInformationen darüber finden ob es rechtlich erlaubt ist landwirtschaftliche Flächen mit Bäumen zu bepflanzen oder ob es einer Genehmigung bedarf.
Nun zu den Fragen bei denen ich hoffe dass Ihr mir helfen können.

1. Bedarf es einer Genehmigung um landwirtschaftliche Flächen aufzuforsten?
2. Wenn ja welches Amt ist dafür zuständig?
3. Sind in diesem Bereich Förderungen möglich? Wahrscheinlich wäre eine Förderung bei 5000m² nicht möglich, trotzdem interessiert es mich.
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon T5060 » Sa Jun 24, 2017 17:50

Sofern du kein Landwirt bist, kannst du eine Grünlandfläche überhaupt nicht erwerben.
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon Thorolf » Sa Jun 24, 2017 17:52

Wo steht das?
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon yogibaer » Sa Jun 24, 2017 18:28

Landwirtschaftliche Flächen in Wald umzuwandeln bedarf in jedem Bundesland Deutschlands einer Genehmigung durch die für das jeweilige Land zuständigen "Ämter". Nun bist du zwar fast genau so schlau wie vorher aber es gibt eben Landesgesetze die mitunter voneinander abweichen und wir nicht wissen in welchen Land die Fläche liegt. Ebenso verhält es sich mit den Förderrichtlinien.
Gruß Yogi
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon Falke » Sa Jun 24, 2017 18:52

Als erstes solltest du, wie schon geschrieben, etwas präzisieren woher du kommst. In diesem Forum schreiben auch Leute aus Uruguay ... :wink: Also nicht nur Bundesdeutsche.

Leider konnte ich weder auf Waldwissen.de noch auf anderen InternetseitenInformationen darüber finden ob es rechtlich erlaubt ist landwirtschaftliche Flächen mit Bäumen zu bepflanzen oder ob es einer Genehmigung bedarf.


Komisch, genau den Link, der in der ersten Antwort auf deine gleichlautende Frage "in einem anderen Forum" steht, hab' ich nach 10 Sekunden :google: auch gefunden ...

Wieso sind so viele gierig nach Förderungen? Weißt du, dass du bei einer geförderten Aufforstung viele, viele Jahre am Gängelband der Forstbehörden hängst?
Die schreiben dir die Zusammensetzung der Pflanzen vor, kontrollieren den Aufwuchs (den du bei widrigen Verhältnissen ganz ohne Förderungen auszubessern hast)
und setzen dir schlußendlich auch noch einen engen Termin zum Abbau des Zauns ... Selbstbestimmte Waldbewirtschaftung ist was anderes, finde ich.

Du darfst hier auch gerne deine Beweggründe für dein Vorhaben erläutern.

willkommen im Forum
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon T5060 » Sa Jun 24, 2017 19:02

Thorolf hat geschrieben:Wo steht das?


Das steht im Grundstücksverkehrsgesetz ..... Umwandlung wird zu 80 % wegen BNatSchG und KompensationsVO auch untersagt.

Derartiger Flächenvernichtung ist dankenswerterweise ein Riegel vorgeschoben.
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon Thorolf » Sa Jun 24, 2017 19:11

Ich habe es jetzt im Landesgesetz gefunden. Es nennt sich "Erstaufforstung" und dem § zu folge würde es gut für mein Vorhaben aussehen.
Es wäre ein Grundstück in Rheinland-Pfalz. Die Beweggründe sind einfach, scheinbar entwickele ich mich zu einem Hippie der ein Projekt haben will das er über Jahre beobachten kann und Erfahrungen dabei sammelt. Also es geht mir da nicht ums Geld verdienen mir ist schon klar dass da finanziell frühstes meine Enkel was davon hätten.
Das mit der Förderung habe ich nicht geschrieben um sie zu beantragen es hat mich einfach interessiert ob der Staat dieses Gebiet fördert.
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon Thorolf » Sa Jun 24, 2017 19:23

Danke T5060, aber mit 4900m² könnte ich in RLP, laut Grundstücksverkehrsgesetz, das Grundstück kaufen ohne Landwirt zu sein. Ob man bei einem 30° steilen Nordhang von mit Bodenerosionsgefahr Flächenvernichtung reden kann weiß ich nicht.

Wie sieht es mir Grundstücken aus die vernachlässigt werden die sich die Natur Stück für Stück zurück holt? Werden die Besitzer dann irgendwann dazu aufgefordert sie wieder in den "gewünschten Originalzustand" zu versetzen oder wird es dann irgendwann als Wald geführt?
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon T5060 » Sa Jun 24, 2017 19:55

Wenn Du es besser weist, warum fragst Du dann hier ?
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon Thorolf » Sa Jun 24, 2017 20:01

Entschuldige falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich weiß es eben nicht besser ich habe es nur dem Gesetzestext den du mir genannt hast entnommen und hier ins Forum gesetzt.
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon yogibaer » Sa Jun 24, 2017 20:27

Es wird eben nicht gut für dein Vorhaben aussehen da es in RLP wie auch in anderen Bundesländern dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft Dauergrünland in eine andere Nutzungsart zu überführen. In Schleswig-Holstein hättest da wahr scheinlich bessere Karten da es das waldärmste Bundesland ist wogegen laut Statistik RLP eine führende Position einnimmt.
Gruß Yogi
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon Grimli » Sa Jun 24, 2017 20:33

Wie sieht das umgekehrt denn aus ? Wenn der Staat 100 ha Wald in eine Waldweide für Rinder und Ziegen umwandeln will ?

https://www.dorstenerzeitung.de/staedte ... 14,3298344

850 T.€ in den ersten 5 Jahren
80 T. € in den nachfolgenden Jahren Zuschussbedarf
Eigenanteil RVR 30% , Zuschuss EU Fördergeld 70%

Der RVR hat die Flächen seinerzeit um die Jahrtausendwende , insgesamt 1.500 ha, für 11 Mio. € ,von einem Internationalen Aufkäufer, der damaligen Deutschland AG erworben. Zweckbindung des Kaufs ebenfalls schon an EU Förder Gelder gekoppelt.
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon Westerwälder » Sa Jun 24, 2017 20:52

Hallo Zusammen,

Was einige hier schreiben ist falsch. Es ist problemlos möglich in RLP Grünland zu erwerben und aufzuforsten.

Voraussetzung:
1. Antrag auf Aufforstung bei der untern Forstbehörde (zuständiges Forstamt) stellen
2. Wenn die Fläche von 2 Seiten bereits von Wald umgeben ist und sonst keine Besonderheiten vorliegen wird der Antrag in der Regel genehmigt (Erstauforstung nur Lauwald)
3. Dann Grundstück erwerben (kann man natürlich auch vorher machen)
4. Aufforsten wie in der Genehmigung festgelegt.
Fertig.

Du musst kein Landwirt sein, das ist nur ein Thema das bei dem Erwerb von größeren Flächen (über 1ha) die Landwirtschaftskammet gefragt wird ob Einwände bestehen. Wieso sollen nur Landwirte landwirtschaftliche Flächen kaufen dürfen? Das wünschen sich sicher viele Landwirte, ist so aber nicht richtig und steht auch in keinem Gesetz.

Ich hab das in den letzten 5 Jahen zwei mal wie oben beschrieben gemacht und den Bäumchen gehts gut.

Gruß
Westerwälder
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon 210ponys » Sa Jun 24, 2017 21:32

in einer Zwangsversteigerung kann jeder nicht Landwirt, Landwirtschaftliche Fläche erwerben. Hat bei uns ein großer Imo Besitzer so gemacht.
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Re: landwirtschaftliche Grünfläche aufforsten

Beitragvon DST » Do Jun 29, 2017 22:14

Hallo
haben 2014 auch 0,5 Ha Wiese am Waldrand aufgeforstet.
Geht bei uns in Bayern problemlos, im Gegenteil, der zuständige Förster war sehr hilfsbereit.
Das muß halt von den zuständigen Ämtern und von der Gemeinde genehmigt werden, der Förster hatte mir bei der Erstbesichtigung gleich die nötigen Formulare gegeben und erklärt was ich ausfüllen muß, diese hab ich dann abgeschickt, nach einigen Wochen kam Genehmigung. Fertig.

Was dann angepflanzt wird ist erstmal egal, solange du keine Förderung willst.

Ich habe es mit Förderung gemacht, da werden die Baumarten, Stückzahl, Pflanzabstand vorgegeben, dies richtet sich nach Bodenart, Höhenlage usw. ist also von Fall zu Fall total unterschiedlich.
Auch die Förderrichtlinien und Pflegevorgaben ändern sich teils jährlich, also auch hier Förster fragen!

Bei mir darf nach fünf Jahren max 20% der Pflanzen ausgefallen sein, habe aufgrund der starken Trockenheit im ersten Jahr (2015) einige Ausfälle, nach Rücksprache mit Förster sagte dieser ich solle bis zum fünften Jahr warten, dann machen wir Zählung, sind mehr als 20% der Pflanzen ausgefallen dann muß ich nachpflanzen, das wird aber wieder gefördert.
sind es weniger als 20% dann brauch ich nichts machen.

Bin mit den vorgegebenen Baumarten 10% Weißtanne, 40% Buche, 50% Bergahorn nicht so ganz zufrieden, da wo die Bäumchen im Halbschatten stehen gehts noch, aber 1/3 der Fläche hat den ganzen Tag volle Sonne, und das auf Sandboden, da haben die Buchen und Ahorn große Schwierigkeiten. Die Eiche Naturverjüngung gedeiht dagegen sehr gut.

Würde ich wieder so eine Fläche aufforsten, dann würde ich nur die halbe Fläche mit Förderung machen, die andere Hälfte würde ich nach meinen Vorstellungen anpflanzen.

Also als erstes mit dem Förster einen Ortstermin ausmachen, der kann dann erklären was geht und unter welchen Voraussetzungen. :!:

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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