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Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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35 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Huhu123 » Mi Jul 22, 2020 14:32

Hey
Wir haben mehrere Landwirtschaftliche Nutzflächen und wollen ca 1000qm davon als Hobbytierhaltung benutzen.
Jetzt haben wir uns schon beim Landwirtschaftsamt informiert die sagten uns aber als reine Hobbyhaltung von Tieren auf rein landwirtschaftlicher Fläche wäre sehr schwierig bzgl Genehmigung.
Kennt sich jemand aus wie man eine Landwirtschaftliche Fläche quasi abmeldet?
Vielen Dank schonmal.
Huhu123
 
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Badener » Mi Jul 22, 2020 15:07

Was ist denn eine Hobbytierhaltung? Legal geht das nur mit Betrieb (Tierhalter) und Anmeldung der Tiere.

Tierseuchenkasse BW hat geschrieben:Wenn Sie als Tierhalter oder Tierhalterin neu mit der Tierhaltung beginnen, müssen Sie unter anderem Ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anmelden. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Nutztiere, als auch Tiere zur privaten Nutzung (zum Beispiel Reitpferde).

Meldepflichtig sind unabhängig vom Geschlecht und Alter:

Pferde
Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel)
Schweine (einschließlich Mini-, Hängebauch- und Makroschweine)
Schafe, die zehn Monate und älter sind
Hühner
Truthühner/Puten
Bienen
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon egnaz » Mi Jul 22, 2020 15:57

Ich weiß ja nicht was das Amt da genehmigen will, lasst euch mal zeigen wo das geschrieben steht.
Natürlich sind die Gesetze und Verordnungen (Tierschutzgesetz, Sachkundenachweiß, ...) einzuhalten. Da spielt es keine Rolle ob Tiere zum Vergnügen oder zur Nutzung gehalten werden.
Es gibt auch keine Definition was ein landwirtschaftlicher Betrieb ist. Das sieht jede Institution anders. Z.B. kann man sich unter 0,25 ha von der BG befreien lassen, das Finanzamt interessiert einen Betrieb erst wenn Gewinne erwirtschaftet werden.
So muss man jeden Bereich separat betrachten.
Gruß Eckhard
egnaz
 
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Pegasus_o » Mi Jul 22, 2020 16:21

Von welchen Tieren reden wir eigentlich?

Wenn es nicht gerade Exoten sind, bedarf es keiner "Genehmigung", Tiere auf einer Fläche zu halten, auf einer eigenen schon gar nicht.

Gruß
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Fassi » Mi Jul 22, 2020 17:54

Kann es sein, dass es darum geht, ne Hütte, Voliere oä für die Hobbytierhaltung zu bauen?

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Manfred » Mi Jul 22, 2020 17:54

Vermute auch, das war ein Missverständnis, und es geht eigentlich um baurechtliche Fragen im Außenbereich, sprich um die Errichtung von Unterständen, Ställen, Zäunen etc...
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Huhu123 » Mi Jul 22, 2020 19:11

Ja genau darum geht es habe mich etwas falsch ausgedrückt.
Eine gewisse Freigrenze an unterstand hat man ja frei alles andere muss man mit Baugenehmigung machen.
Huhu123
 
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Hosenträger » Mi Jul 22, 2020 20:24

Huhu123 hat geschrieben:Ja genau darum geht es habe mich etwas falsch ausgedrückt.
Eine gewisse Freigrenze an unterstand hat man ja frei alles andere muss man mit Baugenehmigung machen.

In Bayern dürfen für Landwirte 100m² Grundfläche und 125m² Dachfläche nicht überschritten werden, um genehmigungsfrei bauen zu können.
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Tinyburli » Sa Jul 25, 2020 15:46

Wenn die Minderung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Dauergrünland) unter 500 m2 liegt, braucht man nichts besonderes beachten wurde mir gesagt. Das Andere ist das verfahrensfreie Bauen, das hier in Bayern bis 100 m2 und Dachfläche 140 m2 für Bauern erlaubt ist. BayBo Art 57
Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind

1.
folgende Gebäude:

a)
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,
b)
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich,
c)
freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinn der § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, höchstens 100 m2 Brutto-Grundfläche und höchstens 140 m2 überdachte Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Badener » Mo Jul 27, 2020 7:42

Und wer entscheidet ob Du Landwirt bist. Was sich in der Theorie einfach anhört kann in der Praxis ziemlich kompliziert sein.
Ich habe das verfahrensfreie Bauen hinter mir und sage euch für den oben genannten Zweck, keine Chance - es sei denn das Amt ist da ein wenig nachlässig.

Und sowas kann auch ganz oft mit Auflagen verbunden sein z.B. Erstellung einer Güllegrube und Mistplatte.
Da wird dass dann ganz schnell ziemlich teuer ;)

Grüße
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Tinyburli » Do Jul 30, 2020 12:38

Ich denke, wenn man eine landwirtschaftliche Betriebsnummer hat, ist das schon ein starker Hinweis, dass man Bauer ist.
Und natürlich ist es immer besser, beim Amt nachzufragen, ob die das auch so sehen.

Aber wenn man den vorgenannten Artikel der BayBo liest, ist das mMn nicht notwendig. Und ein Verfahren wird ja nicht gemacht.

Vielleicht weckt man da nur schlafende Hunde, wenn man die im Amt zu oft stört.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Badener » Do Jul 30, 2020 16:28

Tinyburli hat geschrieben:Ich denke, wenn man eine landwirtschaftliche Betriebsnummer hat, ist das schon ein starker Hinweis, dass man Bauer ist.
Und natürlich ist es immer besser, beim Amt nachzufragen, ob die das auch so sehen.

Aber wenn man den vorgenannten Artikel der BayBo liest, ist das mMn nicht notwendig. Und ein Verfahren wird ja nicht gemacht.

Vielleicht weckt man da nur schlafende Hunde, wenn man die im Amt zu oft stört.


Genau mit der Antwort hab ich gerechnet.

Falsch!..... Eine Betriebsnummer sagt gar nichts aus. Du kannst auch eine Betriebsnummer haben und die Landwirtschaft ruht.

Da gibt es bessere Maßstäbe/Nachweise:

- Steuerklärung: einkommen aus LoF
- Zahlung an die Ldw. Alterkasse
- Rechnungen und Quittungen
- Landw. Lehre

Das Landwirtschaftsamt muss ggü. dem Baurechtsamt bestätigen, dass Du praktizierender Landwirt bist. Ohne einen GA gestellt zu haben in der Vergangenheit wird das schon mal nichts. Da liegt der Verdacht nahe einen Betrug zu versuchen. Ausserdem werden die dein Betrieb ziemlich genau prüfen, bevor sie diese Bestätigung abgeben. Bei uns sind mehrere leute einen halben Tag rum gestapft und haben sich unseren Betrieb erklären lassen und wieso nun dieses Bauvorhaben dem Betrieb dienlich ist und vor allem wie sich der Betrieb entwickeln will....

Dieser Irrglaube haben viele von wegen ich hab ne Betriebsnummer ich bin Landwirt. Kannst aber knicken!
Und noch was:

Genehmigungsfrei ist das nicht, lediglich verfahrensfrei. Aber angezeigt muss das Bauvorhaben auf jeden Fall beim Baurechtsamt. Und wenn du das nicht machst sondern einfach nur baust, dann baue so, dass man es wieder einwandfrei zurück bauen kann. Dass kann dir dann nämlich passieren.

Und bevor es jetzt jemand schreibt. NEIN man ist nicht privilegiert! Personen können gar nicht privilegiert sein, lediglich die Bauvorhaben können das und diese Entscheidung obliegt dem Baurechtsamt in Absprache mit dem Landwirtschaftsamt. Ruf da einfach mal an und Du wirst sehen es ich schwerer als es sich anhört und im Netz ließt. Ich hab das durch.

Grüße
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Fassi » Do Jul 30, 2020 18:04

Badener hat geschrieben:[
Da gibt es bessere Maßstäbe/Nachweise:

- Steuerklärung: einkommen aus LoF


Das ist der einzige Maßstab. Den Rest führen die Bauämter immer gerne an, weil sie keinen Bock haben. Aber die einzige Definition nach Baurecht ist der nennenswerte Anteil des ldw. Einkommens am Gesamteinkommen. Betriebsnummer, Alterskasse, GA usw. haben rechtlich null Bestand.

Gruß
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Badener » Do Jul 30, 2020 19:18

Fassi hat geschrieben:
Badener hat geschrieben:[
Da gibt es bessere Maßstäbe/Nachweise:

- Steuerklärung: einkommen aus LoF


Das ist der einzige Maßstab. Den Rest führen die Bauämter immer gerne an, weil sie keinen Bock haben. Aber die einzige Definition nach Baurecht ist der nennenswerte Anteil des ldw. Einkommens am Gesamteinkommen. Betriebsnummer, Alterskasse, GA usw. haben rechtlich null Bestand.

Gruß


GA ist auch ein Anteil, und bei manchen sogar der einzige;)
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Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche abmelden

Beitragvon Tinyburli » Do Jul 30, 2020 20:06

Ja, der Huhu123 wäre ja ganz schön dumm, wenn er Felder hat und die nicht nutzt. Natürlich ist das etwas unglücklich ausgedrückt von einer Hobby- Tierzucht zu sprechen.

Wenn man schon die Voraussetzung für einen landwirtschaftlichen Betrieb hat, macht man das auch. Vielleicht etwas extensiv, aber die Landwirtschaft bringt ja viele Vorteile, das ernsthaft zu betreiben. Man sieht es ja an dem Artikel 57 der BayBo sehr schön.

Wenn man annimmt, der Huhu hätte nur 2 ha Wiesen, dann könnte er bei extensiver Wirtschaft durch das Vertragsnaturschutzprogramm ( Schnittzeitpunkt ab 01.07, Düngeverzicht und den Altgrasstreifen = 550,- das ha) und die Prämien fürs Greening usw. nochmal 300,- das ha bekommen können. Den Grasaufwuchs würde er auch zu 50,- verkaufen können und hätte dann schöne 900,- pro ha in der Tasche. Bei 2 ha wären das ja dann schöne 1800,-€, die bei normalen sonstigen Einkünften nach meiner Ansicht mehr als unerheblich sind.

Also, Huhu, überleg das nochmal genau und mach einen schönen GA und schau, dass das was ordentliches wird. :prost:
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