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jojorose hat geschrieben:
Ich war mit Trecker (grünes Lof Kennzeichen) und Wohnwagen (grünes Folgekennzeichen) unterwegs zum Oldtimertreffen am Kiekeberg. Ich dürfte so mit dem Gespann nicht weiterfahren
Westi hat geschrieben:Brauchtumsveranstaltungen sind eher auf dem Land zu finden. Dazu gehören zB Fastnachtsumzüge, Kirmesumzüge, Schützenfeste oder ähnliches.
Diese Veranstaltungen muss es halt schon ein paar Jährchen geben.
Natürlich gibt es viele die so rum fahren.
Aber es wird immer mehr darauf geachtet. Seitdem der Zoll für die Steuerbefreiung zuständig ist, ist es strenger geworden.
Da gibt es eigentlich ganz klare Regeln und das ist auch gut so.
Denn auch mit grüner Nummer darfst Du nicht alles machen. Eher sogar weniger als mit schwarzer.
Die Steuerbefreiung ist nämlich Zweckgebunden - und Fahrten mit Wohnwagen gehören nicht dazu.
Auch mal schnell zum einkaufen anhalten nicht.
berlin3321 hat geschrieben:Moin...
Du schreibst vom Kiekeberg, scheinst also aus meiner Ecke zu sein? Nordheide?
Also, grüne Nr und Wiederholungskennzeichen am Wohnwagen passt nicht. Stöber mal im Netz ob die Kombination legal ist, suche nach ´ner Begründung für die Legalität.
Grüne Nr setzt nach § 3 KrStG voraus das LoF vorliegt oder Schaustellegewerbe. Gibt dann noch selbstfahrende Arbeitsmaschine oder zweckgebunden, z.B. Rotes Kreuz für Behindertentransporte.
In Deinem Fall wohl LoF. Wohnwagen dahinter mit Lof? Noch nie gehört. Das andere das Glück hatten und am Kiekeberg ankamen, unter den gleichen Konstellationen, ohne Kontrollen, Glück für sie, Pech für Dich. Macht ihre Fahrt nicht legal(er).
Gibt da möglicherweise die Gesetzeslücke Baubude mit schwarzem Wiederholungskennzeichen und den klassischen Schaustellerwagen, da gibt´s ja einige die so einen Anhänger haben. Wobei auch hier die Legalität fragwürdig ist.
In Winsen habe ich vor einiger Zeit ein absolut legales Gespann gesehen: Hanomag Schnellläufer mit fester Kabine, dahinter ein Wohnanhänger/ Schaustelleranhänger. Zugelassen mit schwarzer Nr und TÜV Plakette. Dahinter ein 2 Achs- Drehschemelanhänger mit Wiederholungskennzeichen und 25 km/ h Schild, beladen mit einem Allgaier Schlepper.
Aber selbst da könnte ein pfiffiger Sherif den LoF Betrieb in Zweifel ziehen. Denn der LoF Hintergrund des Schleppertransportes wäre wohl fragwürdig, dass Gegenteil wäre zu beweisen.
Übrigens stand in Winsen auch ein Unimog mit roter 06 Nr. Dahinter ein Ackermann Anhänger mit Flachplane mit grünem Wiederholungskennzeichen, Einleitungsbremse, nicht angeschlossen. Kein 25 km/ h Schild.
Absolut unzulässig. LoF ist nicht gegeben, 25 km/ h Schild fehlt. Damit besteht Zulassungspflicht. Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauch. Kann richtig teuer werden.
Kann Dich auch erwischen. Es kann sich halt nicht jeder seine Gesetzeslage basteln wie es ihm gerade am besten in den Kram passt.
Gibt auch nicht wenige die mit ihren schwarzen (versteuerten) Traktoren und PKW Anhängern und Wiederholungskennzeichen von Treffen zu Treffen eiern. Absolut unzulässig, LoF liegt nicht vor.
Und abschließender Tipp dazu: Brauchtumsveranstaltungen sind ´n heißes Eisen. Wenn Du da mit ruhigem Gewissen teilnehmen willst solltest Du Dir Gedanken machen den Schlepper für den Zeitraum zu versteuern.
MfG Berlin
Tante Edit: Wieso ist die Dame nicht zu finden? 04105 6200 Wache Hittfeld. Die dürften wissen wer am Tag X Dienst hatte.
Alternativ 04181 2850. Oder man schreibt eine Mail an den Revierleiter?
Falls Du ´ne Anzeige kassiert hast erfährst Du auch den Namen der blauen Mitmenschen, da steht dann: Zeuge POM Mexxx, PM Schmxxxx oder ähnliches. Und wenn Du ´ne Rechtschutzversicherung hast kannst Du Dich ja anwaltlich beraten lassen ob Deine Brauchtumsklausel hier Anwendung findet.
Westi hat geschrieben:@jojorose:
Ich versteh Dich nicht.
Du wurdest anghalten weil kein LoF vorliegt bzw. der Wohnwagen nicht angemeldet ist.
Jetzt willst Du einen Gesetzestext haben, damit Du der Polizei sagen kannst, dass Du legal unterwegs warst?
Vergiss es. Denn Du warst nicht legal unterwegs.
Einfach daraus lernen und beim nächsten mal besser machen.
Sei froh, wenn es nir dabei bleibt, dass Du nicht weiter fahren durftest. Der auch mit Deinem Traktor warst Du außerhalb LoF unterwegs = Steuerhinterziehung.
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