Hallo zusammen,
wir haben 4 Grundstücke im Außenbereich. Dort lagert unser Brennholz und stehen ein paar Obstbäume. Unsere Kinder grillen, feiern und campen dort. Jetzt kam von der Verbandsgemeinde der Bescheid für die Grundsteuer A, darin enthalten waren 1,44 Euro Landwirtschaftskammerbeitrag.
Entweder ist das neu, oder mir noch nie aufgefallen. Beim googeln fand ich heraus, dass alleine der Besitz eines Grundstückes, auf dem man Landwirtschaft betreiben könnte, eine Beitragspflicht begründet. Eine Mitgliedschaft entsteht dadurch nicht, und kann deshalb auch nicht gekündigt werden. Erst dachte ich, das muss ein Irrtum sein. Aber dann wurde mit klar: Das ist ernst gemeint, und geradezu genial! Warum fällt mir so etwas nicht ein?
Jetzt will ich wegen 1,44 Euro jährlich kein Fass aufmachen, das wäre Quatsch. Aber ich frage mich, ob der Beitrag zu irgend etwas nützlich ist. Kann man sich von der Landwirtschaftskammer z.B. beraten lassen, oder geht das nicht, weil ich ja kein Mitglied bin? Vielleicht kennt sich Jemand hier damit aus.
Gruß Reinhard

