Hallo, ein Freund von mir kann 2 alte Wagen kaufen. Leider fehlen bei Beiden die Zapfwellen. Frage: Wie muß man die Länge der Zapfwellen richtig messen? Man muß doch die Kreuzgelenke berücksichtigen? Wieviel müssen sie im Regelfall zusammenschiebbar sein? Hat jemand vielleicht diese Wagen, und könnte mir die Länge mitteilen? 1x Miststreuer JF (oder IF),Dänemark AV30 und 1x Ladewagen Dechentreiter L3 ? Benötigt der Ladewagen eine Zapfwelle mit Rutschkupplung?
bei den Gelenkwellen von gezogenen Geräten ist der Bewegungsradius nicht ganz so groß wie bei Geräten in der Heckhydraulik.
Die Gelenkwelle darf auf keinen Fall Druck auf den die Zapfwelle des Traktors geben. Ich denke aber mal das 30-40 cm ausreichen. Kommt aber ganz darauf wie lange die Gelenkwelle insgesammt ist.
Das hängt mal ab ob der Ladewagen eine Schwenkdeichsel hat, wenn ja, dann ist der Antrieb links und schiebt sich beim Schwenken zusammen.
Zu kurz kann man ein Zapfwelle kaum machen.
Ich glaube, dass die Zapfwelle mindestens 40 cm ineinander gesteckt sein sollte.
Eine Rutschkupplung ist eigentlich nicht notwendig, wenn der Schlepper nicht zu stark ist.
Aber man kann mit einem alten LW eh nicht schnell fahren und muss da sowieso aufpassen.
mess einfach im ungünstigsten Fall von Ende Zapfwelle zu Ende Zapfwelle und ziehe 15 cm ab so lang sollte die Gelenkwelle sein. das Maß der Gelenkwelle wird immer von Kreuzgelenk zu Kreuzgelenk im zusammengeschobenen Zustand angegeben.
Im ausgezogenen Zustand sollte die Gelenkwelle mind. 20 cm im Eingriff
sein, dürfte beim Anhänger kein Problem sein. Zur Kontrolle sollte bei angehängtem Gerät die Gelenkwelle ab und anbaubar sein. Wenn nicht einfach beidseitig um den Betrag mit dem Winkelschleifer kürzen. Beachte bei Auflaufbremse den Auflaufweg!