In unserer Gemarkung stehen 2 Windkraftanlagen, eine große, die seit etwa 10 Jahren in Betrieb ist und eine kleinere, die letztes Jahr 20 Jahre gelaufen ist. Diese wurde jetzt abgebaut. Auf Nachfragen sagte mir einer der Betreiber, wenn ich ihn recht verstanden habe, dass jetzt eine neue Betriebsgenehmigung beantragt werden müsse etc. etc. So ganz habe ich das nicht verstanden. Klar, nach 20 Jahren läuft die Zeit aus, in der es Garantiezahlungen gibt. Aber es wurde uns doch (gefühlt) immer erklärt, dass nach 20 Jahren so ein Teil bezahlt ist und dann auch mit einer geringeren Einspeisevergütung Geld zu verdienen ist. Habe ich da etwas falsch verstanden ?
Vielleicht kann mich hier ja jemand aufklären. Danke

