Neue Güllegruben müßen mit Leckageerkennung und Ringdrainage gebaut werden. Soweit klar.
Wie sieht das mit den älteren Güllegruben aus ? Ein Bekannter meinte neulich die müßen in einer bestimmten Frist in Bayern nachgerüstet werden ? Ich hab davon bisher nichts gehört.
Sollte es gesetzliche Bestimmungen geben, wären das dann nationale Vorgaben oder betrifft das EU Recht also CC ?
Bei nationalen Vorgaben wäre die Gesetzeslage vermutlich von Bundesland zu Bundesland wieder verschieden.
Vielleicht weiß jemand mehr darüber oder hat einen Link zum nachlesen, was die ältere Güllegruben betrifft.
