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Lege-Hühner zusammen mit Enten halten?

Auch für das Federvieh haben wir hier einen Platz ;-)
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Lege-Hühner zusammen mit Enten halten?

Beitragvon Johannes D. » Mi Mai 21, 2008 9:14

Servus,

kurz zu mir, ich bin ITler, habe von Federvieh nicht sonderlich viel Ahnung,
auser das vorne beim Schnabel das Essen rein kommt, und Enten
und Hühner Federn haben.

Wir sind kürzlich auf einen Bauernhof (wird nicht mehr bewirtschaftet)
gezogen. Die Tante meiner Frau will dort ein paar Enten halten (zur Mast,
also ich meine um sie dann zu schlachten und zu essen).
Ein Stall und ein Gehege sind vorhanden, dort wurden früher schon
Enten / Hähne gehalten.
Der Onkel (ist jetzt über 80) der früher die Geflügelhaltung
gemacht hat, steht uns bei Fragen sicher mit Rat zur Seite.

Unsere (oder besser die Überlegung meiner Frau) war jetzt neben den
Enten noch ein paar Hühner zum Eier-Legen zu halten (evlt. Deutsche
Lachshühner, ist wohl eine vom aussterben bedrohete Rasse).
Der Stall ist abteilbar, ebenso der Auslauf.

Ist so ein Vorhaben grundsätzlich möglich, oder würdet Ihr davon abraten?

Was müssten wir auf jeden Fall beachten?

Weis einer wo man in Oberfranken Deutsche Lachshühner bekommen
kann?

Ach ja, und wie alt kauft man Lege-Hennen, und was kosten die so?

vielen Dank schon mal

Johannes D.
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Beitragvon Hauke schidt » Mi Mai 21, 2008 9:34

Moin Johannes

Wie gross ist der Stall und der Auslauf denn? Und um vieviel Hühner und Enten soll es gehen?

Gibt es eine Bademöglichkeit für die Enten?

Deutsche Lachshühner findest Du evtl auf www.Gefluegel-online.de ich habe die Seite aber lange nicht mehr besucht, Schau am besten selber mal.

Bei uns gibt es noch ein Geflügelhändler, der in der Zeitung insereiert. Vielleicht gibt es bei Euch ja auch ein Händler, der in der Lage ist, Dir diese Rasse zu besorgen.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon berni » Mi Mai 21, 2008 10:42

Also die Schwiegereltern halten ca. 10 Hühner mit Hahn gemeinsam mit den Enten, wenn die etwas älter sind... . Vorher sind die Tiere getrennt. Da gabs noch keine Probleme. Sind denke ich normale Flugenten - bei Stock- oder Wildenten denke ich gäbs vielleicht Probleme...
Brauchen die Enten denn dringend eine Bademöglichkeit? Ich kenn mich da auch nicht so aus...
wenn man sein Holz nicht selbst einschlägt machts ein anderer (und wenns der Sturm ist)
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Beitragvon Hauke schidt » Mi Mai 21, 2008 13:02

Ich hatte nie Enten, kenne mich im speziellen nicht aus.

Für mich würde zur artgerechten und dauerhaften Haltung von Wassergeflügel eine ausreichende Bademöglichkeit gehören.
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Beitragvon Manfred » Mi Mai 21, 2008 13:13

Hallo Johannes,

wenn die Enten nicht nur im Stall gehalten werden, müsst du sogar Hühner dazu nehmen, wegen der Vogelgrippe. (Infos gibt es beim zuständigen Veterinäramt.) Die musst du eh kontaktieren, wegen Tierseuchenkasse.
Geflügelhändler findest du in den Gelben Seiten. Legereife Hybridhühner kosten so um die 6 Euro.
Für Rassegeflügel gehst du am besten zum örtlichen Kleintierzuchtverein. Dir können dir Adressen und Verkaufsausstellungen in der Nähe vermitteln. Preise sind Verhandlungssache, je nach Qualität der Tiere.
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Danke schon mal

Beitragvon Johannes D. » Mi Mai 21, 2008 17:49

Hi,

was für Enten das genau sein sollen/werden, keine Ahnung, auf jeden
Fall keine Wildenten, und ich denke auch keine Stockenten (bisher waren
die Enten immer weis, falls das was hilft).

Im Auslauf gibts ein "Schwimmbecken" für die Viecher, so ca 2 x 4m
(grob geschätzt). Der Auslauf ist relativ groß behaupte ich jetzt mal,
so 200qm sind es mindestens (müsste es mal abgehen um ne unge-
fähre abschätzung zu haben).

Wie viele Enten es werden sollen weis ich gar nicht genau. Hühner wollten
wir nicht so arg viele so 4 oder 5? (Die enten werden ja dann wenn sie groß
genug sind geschlachtet, dann sind die Hühner alleine).

Danke für den Hinweis auf die "Seuchenkasse" wie hoch sind denn da die
Beiträge?

vielen Dank schon mal

Johannes D.
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Beitragvon Hauke schidt » Do Mai 22, 2008 13:04

Die Beiträge für die Tierseuchenkasse sollte bei 5 Hühner aufs Jahr gesehen im Bereich von ein paar Teuros liegen.

Die Beiträge für die Enten hängt von deren Anzahl ab.
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Beitragvon SHierling » Fr Mai 23, 2008 9:27

Hallo,
die Hühner, die zwangsweise zusammen mit Enten gehalten werden müssen (nicht überall und nicht immer!), sind sogenannte "Opfertiere", die heißen nicht nur so, weil sie bei Ausbruch der Vogelgrippe als erste sterben, sondern weil ihnen auch insgesamt da kein schönes Leben beschieden ist.

Enten und Hühner haben unterschiedliche Ansprüche an Futter und Umfeld, am leichtesten kann man das am Ca-Bedarf erklären: eine Legehenne braucht in der Legephase 3.5% Ca im Futter, um die tägliche Eierschale bilden zu können. Eine Ente, die ja Fleisch bilden soll, ist mit diesem Ca-Gehalt überlastet, der "zieht ihr das P aus den Knochen;" und sie bekommt schnell Osteoporose und andere Stoffwechselstörungen.
Umgekehrt sind Legehennen mit Entenmastfutter völlig überfordert, weil ihnen das Ca fehlt, und viel zu viel Energie drin ist (>>FLS)
Entenfutter enthält meist auch mehr Rohfaser (Enten verdauen pflanzliche Kost erheblich besser als Hühner), die bei den Hühnern dann eine ausreichende Futteraufnahme und ~verwertung verhindert.

Last not least sauen Enten einen Auslauf ziemlich schnell ein, auch wenn er relativ groß ist. Deswegen ist für Enteneier auch ein mindestens 10, teilw. 20-minütiges Durchgaren vorgeschrieben. Hühnereier aus einem Entenauslauf sind ERHEBLICH höher mit Salmonellen und anderen Keimen belastet als wenn man einen extra Auslauf für Legehennen hat, den man regelmässig wechselt. (Wechselausläufe empfehlen sich für Enten natürlich genau so!)

Angemeldet werden Geflügelhaltungen zunächst mal beim Veterinäramt, da bekommt man seine Betriebsnummer, und meist geht die Meldung von da auch automatisch an die TSK.

Regelmässige Pflichtimpfung gegen ND nicht vergessen, Impfbelege haben 5 Jahre aufbewahrungsfrist, also auch die, die man beim Kauf der Tiere mitbekommt, nicht gleich wegschmeißen, sondern ins Bestandsbuch kleben.

Lachshühner bekommst Du am besten über den Erhaltungszuchtverein:
http://www.zuchtring-deutsches-lachshuhn.de/index.html
Zuletzt geändert von SHierling am Fr Mai 23, 2008 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Hauke schidt » Fr Mai 23, 2008 11:02

SHierling hat geschrieben:
Angemeldet werden Geflügelhaltungen zunächst mal beim Veterinäramt, da bekommt man seine Betriebsnummer, und meist geht die Meldung von da auch automatisch an die TSK.


Lass Dich jetzt aber nicht von dem Wort Betriebsnummer verängstigen.

Klar vorgeschrieben ist, das auch Halter von Geflügel, die bisher keine Betriebsnummer erhalten oder beantragt haben, zur Meldepflicht beim zuständigen VetAmt verpflichtet sind.

Alle die "gewerblich" Tiere haben, haben ja schon eine Betriebsnummer erhalten oder beantragt und damit den Tierbestand gemeldet.

Ausserhalb der gewerblichen Haltung sind eben auch alle "Privathalter" gezwungen, ihren Geflügelbestand dem zuständigen VetAmt zu melden, Beiträge zur Bundesseuchenkasse zu leisten, etc.

Eine Betriebsnummer habe ich nicht bekommen. Auch brauche ich keine Betriebshaftpflicht. Meine Privathaftpflicht deckt meine Gefügelhaltung mit ab. Im Gegenzug darf ich die Eier oder das Fleich nicht unter gewinnbringenden, gewerblichen Absichten, etc, vekaufen sondern nur für Eigenzwecke nutzen.

Ich gehe davon aus, das der Gesetztgeber weiterhin zwischen öffentlichen und privaten Interesse/Recht unterscheidet.

Gehe aber zur Zeiten der "Vogelgrippe" davon aus, das bedingt durch Eilverordnungen, Landesverordnungen zur Ausführung der Bundesgesetzte, etc, heute geschriebenes, morgen schon falsch sein kann.

Hauke
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Beitragvon SHierling » Fr Mai 23, 2008 11:27

Hauke,m Dein Vetamt scheint ein ganz besonderes zu sein - die pennen da ja wohl in jeder Hinsicht, nicht nur beim Schlachten.

Spätesten seit der Vogelgrippe-VO sind da eigentlich auch die Letzten Hoschis wachgemacht worden (die AmtsVets HAFTEN nämlich mit, wenn ihre Leute nicht melden, weil sie "ihrer Amtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind") und da hat JEDER Halter von Geflügel seine Tiere beim Vetamt zu melden, das hat mit gewerblich oder nicht ABSOLUT NICHTS ZU TUN, sondern da geht es einzig um den SEUCHENSCHUTZ.

Ein Betriebshaftpflicht ist etwas völlig anderes als die Tierseuchenkasse - die ist Pflicht für jede Gewerbetreibenden, egal ob Tierhaltung oder nicht, die zahlt aber auch nicht, wenn der Bestand nicht ordnungsgemäß gemeldet ist, da zahlt auch die Private Haftpflicht nicht, sondern im Fall, das ein unangemeldeter Bestand z.B. in einem Sperrgebiet entdeckt wird, oder in der 10km-Zone, haftet der Halter (Bußgeld + Schaden) mit seinem Privatvermögen.

Eine Betriebsnummer hat also J E D E R Geflügelhalter, die steht normalerweise im Bestandsbuch, und die kommt hier z.B. auch auf die Abgabebelege (Wurmkuren etc) vom TA.
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Beitragvon Hauke schidt » Fr Mai 23, 2008 12:37

Hallo SHirling,

lese Dich bitte mal in das Privatrecht (nicht allein in die bestehenden Gesetze) ein.

Und dann schau mal nach inwieweit der Begriff "Betriebsnummer" rechtlich definiert ist.

Eine Betriebsnummer,die gesetzlich einen Betrieb vorraussetzt und die damit verbundenen Auflagen erfordert, habe ich nicht.

Eine Nummer, die der Registrierung dienlich ist und vom VetAmt vergeben wird, ist noch keine Betriebsnummer.

Ich will jetzt nicht behaupten, das Du unbelesen bist, aber nur Gesetze nachlesen und rauskopieren, reicht nunmal nicht aus. Erkannt hast Du ja, das eben zu Gesetzen eine Verordnung zur Ausführung der Gesetze gehört, die wiederum je nach Gesetz auf Landes-, Kreis- oder Komunalebene verschieden sein kann.

Dazu gibt es noch eine Komentierung zum Gesetztentwurf, und eine Komentierung zum Gesetz, Stellungnahmen, und und und.

Es ist unter Vorbehalt auch unbestreitbar, das deine Kommentare im Bereich "Gewerbe" teils richtig sind.

Aber, ..... auch das hast Du gut erkannt,

Schlachten = Sachkundenachweiss bei Gewerbetreibenden

Autofahren im öffentlichen Strassenverkehr = Führerschein.

Mein Auto auf meinen privaten Grundstück fahren = nix Führerschein, nix Tüv. Sachkunde (Kenntnisse und Fähigkeiten) allein reicht aus.

Sieht ein Nachbar, das etwas rechtlich nicht ok ist und zeigt mich an, komme ich erst dann in der Verpflichtung, dem Gesetztgeber meine Sachkenntnis darzulegen.

Ist wie beim schlachten:

Meine Hühner, auf meinen Grundstück, für allein meine Zwecke = nix Sachkundenachweiss. Meint ein Nachbar, weil er denkt, ich schlachte rechtswidrig, kann er mich anzeigen, VetAmt kommt, und erkundigt sich über die notrwendige Sachkenntnis. Kommt VetAmt während des schlachtens, kann sich VetAmt über meine Sachkunde informieren, zustimmen oder das Schlachten verbieten.
Kommt VetAmt nach dem Schlachten, gibt es sogar einige VetAmt denen "ich schlachte schon 30 jahre und ich bin im Geflügelzuchtverein" ausreicht um danach eine Sachkenntnis anzunehmen.

Willst noch mehr Beispiele? "Kettensägenführerschein"? "Maschinenschein"? Privat kontra gewerblich?

Oder vielleicht Katzenhaltung (Wirbeltiere) im Privatbereich kontra Zucht?

Genau weil es ein Privatrecht gibt, ist die ganze Sache mit den "Kampfhunden" ja so kompliziert.

Also, liebe Shirling, nun mach mal nicht gleich jeden, der wie in diesen Fall 5 Hühner hat, gleich zum Gewerbetreibenden und unterstelle ihm alle die damit erforderlichen Auflagen. Wir in Deutschland können , und ich finde das gut, immer noch zwischen Privates und öffentliches Interesse unterscheiden.

Daher, ich weiss, das Du dem wiedersprochen hast, meine ich ja auch, das unser Tierschutzgesetz unter ethischen Gesichtspunkten durchaus mehr dem Menschen dient, als dem Tier, weil es eben bei der Ausführung des besagten Gesetztes zu einer Diskepanz zwischen private und gewerblicher Haltung/Zucht kommt.

Ach ja, ich hoffe, Du hast einen Sachkundenachweiss? Informierst Dich auch immer, oder lasst dich immer über die aktuellen Verornungen über die Nachschulung informieren?
Ich hoffe, Dein Sachkundenachweiss hängt dem Verbraucher zugänglich an einer Wand?
Nebenher informierst Du Dich immer in regelmässigen Abständen, ob der Schlachter, mit dem Du zusammen arbeitest auch über einen Sachkundenachweiss verfügt oder ob er den mittlerweile verloren hat?
Möchte wie immer, die Liste nicht zu lang machen, es stehen ja noch genug Fragen aus, die Du nicht beantwortest hast.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon SHierling » Fr Mai 23, 2008 12:44

Mach Dir keine Sorgen, Hauke, ich BRAUCHE - im Gegensatz zu Dir - weder zum Schlachten noch zum Nutztiere halten, Füttern und auch nicht zum Züchten irgendwelche Sachkundenachweise.

Und nu darfst Du suchen, warum nicht ;)
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Beitragvon Hauke schidt » Fr Mai 23, 2008 13:29

Hallo liebe Shierling,

damit hast Du noch nicht meine ausstehenden Fragen beantwortet.

Aber ich rate gern, aber nur beim schlachten wenn Du magst.

Erst mal gehe ich davon aus, das Du Tiere hälst, die unter der TierSchlV fallen.

Also:

Du hälst Deine Tiere nicht gewerblich und benötigst daher nur die Sachkunde und keinen Sachkundenachweiss?

Du hälst Tiere gewerblich, aber dein Studium oder Ausbildung schliesst einen Sachkundenachweiss mit ein? Wobei in diesem Fall dennoch ein Sachkundenachweiss als "Teilzeugnis" bestehen müsste. Hier würde ich auf Schlachter tippen.

Viel mehr bleibt nicht über denn gemäss TierSchlV §4 Absatz 7

Die zuständige Stelle kann von einer Prüfung absehen, wenn

1. der erfolgreiche Abschluß eines Hochschulstudiums der Tiermedizin oder der Fischereibiologie oder

2. eine bestandene Abschlußprüfung in den Berufen Fleischer/Fleischerin, Tierwirt/Tierwirtin mit dem Schwerpunkt Geflügelhaltung, Tierpfleger/Tierpflegerin der Fachrichtung Haustierpflege oder Landwirt/Landwirtin

nachgewiesen wird und keine Bedenken hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bestehen.


befreit Dich das zwar von der Prüfung aber nicht vom "Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung)".

Da handelt doch wohl nicht jemand rechtswiedrig und verantwortungslos???

Grüsse Hauke
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Beitragvon SHierling » Fr Mai 23, 2008 13:51

Hauke, eine abgeschlossene Ausbildung IST der ""Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung)".

Und jetzt hör auf, mir dauernd ans Bein pinkeln zu wollen, ich hab außer dem ganzen Scheiß auch noch eine Ausbildereignung, und da steht drin, daß man Leuten, die absolut uneinsichtig sind, auch jede weitere Ausbildung verweigern darf ;)


Fährst Du eigentlich auch ohne Fühererschein Auto?
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Beitragvon Hauke schidt » Fr Mai 23, 2008 16:00

SHierling hat geschrieben:Hauke, eine abgeschlossene Ausbildung IST der ""Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung)".

Und jetzt hör auf, mir dauernd ans Bein pinkeln zu wollen, ich hab außer dem ganzen Scheiß auch noch eine Ausbildereignung, und da steht drin, daß man Leuten, die absolut uneinsichtig sind, auch jede weitere Ausbildung verweigern darf ;)


Fährst Du eigentlich auch ohne Fühererschein Auto?



Hallo Shirling,

na dann erkläre mir mal den §4 Absatz 7. So wie Du es sagst, steht es aber nirgens geschrieben.

Dein Komentar über die Ausbildereignungsprüfung sehe ich in diesm Fall als ein Wiederspruch in sich. Ist aber nur meine persönliche Meinung

Ich habe einen Führerschein, damit erübrigt sich die Frage.

Als ich jünger war, und noch kein Führerschein machen durfte, habe ich auf unseren Privatgelände ganz legal Auto gefahren (hatte ganz legal nicht mal TÜV, weil es nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wurde), nachdem mein Vater mich eingewiessen hatte und er es aus seiner Sicht als Erzeihungsberechtigter verantworten konnte.

Aber: Würde ich heute aus irgentwelchen Gründen meinen Führerschein abgeben und somit keine gültige Fahrerlaubnis mehr besitzen, würde ich weiterhin mit meinen Auto auf meinen Privatgelände fahren.

Übrigens: mein Taufpate ist 15, beherrscht den kleinen Schlepper, der keine Strassenzulassung besitzt, zu fast 100 Prozent und fährt (mit Erlaubnis der Eltern) auf meinen privatgelände den Schlepper.

Ich kann also nur JA dazu sagen.

So ich habe Deine Fragen immer beantwortet, wie stehst mit Dir?

Mit allem was Du hier und auf Deiner Homepage schreibst, würde ich aber an Deiner Stelle vorsichtig sein. ich habe min 80 Prozent Deiner Komentare gelesen und ich kann nur sagen, das sie nicht immer der Wahrheit entsprechen.


Im Endeffekt ist mir das auch egal, weil ich eben Privatperson bin und kein Gewerbetreibender.

Aber ich denke auch Du hast die Heizöldiskussionen hier gelesen und auch gelesen was dabei herraus kommt. Also, auch Finazamt, VetAmt Aufsichtsamt und andere lesen hier mit. Das ist jetzt kein achichbinachsöböseaufdichtipp sondern durchaus ernstgemeint.

Mit dem "anderen zu tun" stimme ich mit Dir übrigens überein.

Übrigens kannst Du Dein IST gern noch grösser schreiben, damit wird es auch NICHT richtiger :-) Deine Aussage ist so wie Du sie geschrieben hast nicht richtig.

Grüsse

Hauke

P.S. wo hast Du studiert?
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