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LKK

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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LKK

Beitragvon 309CA » Mo Nov 03, 2008 20:47

Hallo

Muss ich als Hausmann in die LKK einzahlen.Habe 18ha Ackerland.Oder bin ich über meine Berufstätige Frau versichert.Werde mich die nächsten Jahre um die Kinder kümmern evtl. noch einen 400€ Job annehmen.
Habe mich von der LAK 1989 befreien lassen.

MfG.Franz
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Beitragvon H.B. » Mo Nov 03, 2008 21:27

Hast du die Quote verkauft?
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Beitragvon 309CA » Mo Nov 03, 2008 21:36

Hallo

Hatte noch nie eine Quote,meine Sauen habe ich noch.

MfG. Franz
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Beitragvon Wini » Mo Nov 03, 2008 22:20

Wenn Du Pech hast, fallen die Befreiungsvorausetzungen zur LAK weg und Du mußt Beitrag bezahlen. Die Rente ist nicht riesig aber möglicherweise sicher.
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Beitragvon kleinlandwirt » Di Nov 04, 2008 19:47

LAK (= Rentenversicherung) und LKK (= Krankenversicherung) sind zwei Paar Stiefel.

am besten im Internet unter http://www.lsv.de gucken; dann zuständige Region auswählen und dann unter "Mitgliedschaft/Beitrag" suchen
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Beitragvon 309CA » Di Nov 04, 2008 20:34

Hallo
Das es zwei Paar Stiefel sind weiß ich.
Bei der LAK gehe ich davon aus das ich dauerhaft befreit bin.
Bei der LKK weiß ich nicht wo dei Grenze liegt bin 13a Landwirt.
Ich war bisher immer Berufstätig.

MfG.Franz
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Beitragvon Wini » Mi Nov 05, 2008 19:51

Da sei Dir mal nicht so sicher.
Schau bloß zu daß Du wieder eine Job mit mehr als 400€ kriegst.

Einer der Befreiungsgründe von der LAK war doch Dein außerlandwirtschaftliches Einkommen.
Jetzt als Hausmann und 13a-Landwirt erzielst Du vorwiegend Einkommen aus der Landwirtschaft.
Somit entfällt meiner Meinung nach die Beitragsbefreiung.
Hier der Wortlaut auf der Rückseite von meinem Bescheid:

Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige können sich nach § 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) von der Versicherungspflicht befreien lassen, a) solange sie regelmäßig Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen beziehen, das ohne Berücksichtigung des Arbeitseinkommens aus Land- und Forstwirtschaft jährlich 4.800,00 € bzw. monatlich 400,00 € überschreitet.

Auch die Krankenkasse Deiner Frau wird nicht gerade erfreut sein über Deinen Beitrittswunsch. Da Du Einkommen aus L&F erzielst, werden Sie dich freundlich an die LKK verweisen.

Ein guter Tip:
Laß doch den Betrieb auf die Frau überschreiben!
Aufgrund Ihres außerlandwirtschaftlichen Einkommens ist Sie weder in der LAK noch in der LKK beitrittspflichtig. Vereinbare dann ein Arbeitsverhältnis mit etwas mehr als 400€/Monat und Du bist aus dem Schneider.
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Beitragvon kleinlandwirt » Mi Nov 05, 2008 20:52

@ wini

und was ist, wenn dann die Frau abhaut? :(

aber ansonsten hast du völlig recht. Wenn das außerlandwirtschaftliche Einkommen nicht nur vorübergehend wegfällt, ist die LKK und die LAK sofort wieder im Boot.

Frag mal einen länger arbeitslosen Nebenerwerbslandwirt, der kein ALG I mehr bekommt. ALG II kriegt er nicht, da er eine "etwas zu große" Landwirtschaft hat und zu allem Überfluss kommt dann auf einmal noch die LAK und LKK und will auch noch Geld.
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Re: LKK

Beitragvon pergachris » Do Nov 06, 2008 14:19

309CA hat geschrieben:Hallo

Muss ich als Hausmann in die LKK einzahlen.Habe 18ha Ackerland.Oder bin ich über meine Berufstätige Frau versichert.Werde mich die nächsten Jahre um die Kinder kümmern evtl. noch einen 400€ Job annehmen.
Habe mich von der LAK 1989 befreien lassen.

MfG.Franz


Hallo,
kann deine Frau denn bei ihrer Krankenkasse keine "Familienversicherung" melden?
Somit sollte man der LKK entkommen können.

Aber bei der LAK muss man besonders auf der Hut sein.
Ich kenne nun nicht deine Befreiungsgründe aus dem Jahr 1989.
Sollte auch nur für 1 Tag kein Befreiungsgrund mehr vorliegen, dann wollen die sofort und nachträglich dein Bestes.
Also besorg die schnellstens einen Befreiungsgrund, sonst kriegen die dich.



Gruß


.
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Beitragvon CarpeDiem » Do Nov 06, 2008 15:13

Sorry aber es ist ja teilweise hanebüchern was da geschrieben wird. Familienversicherung bei einem landwirtschaftlichen Unternehmer, der eigentlich pflichtversichert sein müsste, da kann man nur noch staunen!!!

Bei der LAK wird er dauerhaft befreit, wenn er mindestens 180 Monate Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweist, weil er dann normalerweise Anspruch auf eine irgend wie geartete Rente eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers hat.

Bei der LKK ist die Sache wesentlich schwieriger. Normalerweise tritt die zurück wenn ein anderes Pflichtversicherungsverhältnis besteht, aus dem der Lebensunterhalt überwiegend bestritten wird. Dies ist bei einem Arbeitnehmer mit einer Nebenerwerbslandwirtschaft in aller Regel der Fall. Wenn dies nicht mehr gegeben ist dann tritt in der Regel die Versicherungspflicht bei der LKK ein.
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Beitragvon kleinlandwirt » Do Nov 06, 2008 19:42

@309CA

an deiner Stelle würde ich einfach hergehen und deiner zuständige LAK bzw. LKK diesem Sachverhalt schildern.
Wenn die sagen, du musst dann wieder zu denen zurück, dann sollen sie dir auch die entsprechenden Paragrahen sagen. Dann tun wir uns auch leichter.
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Beitragvon Anita » Do Nov 06, 2008 22:24

Aus einem Schreiben zu den rücksichtslosen Machenschaften der Landwirtschaftlichen Sozialkassen:

...Nur mit der LSV nicht. Die hat keine Ruhe bis wir kaputt sind. Ein Mitarbeiter der Herr Holz..... sagte sogar am Telefon, das es ihm scheißegal wäre wenn wir verrecken, dann hätte er auch keine Arbeit mehr mit uns. Als ich mich darüber beschweren wollte war alles nicht wahr und keiner zuständig. Auch setzen die Mitarbeiter der LSV die Molkereien, Gerichte und Kreisverwaltungen telefonisch unter Druck, was nachher aber vehement bestritten wird....


Tausende Betriebsvernichtungen speziell im Bereich der Nebenerwerbslandwirte hat die LSV auf dem ( Nicht)Gewissen ! Dies
wird von den einschlägigen Verbänden aus Politik und Landwirtschaft planmäßig betrieben !
Anita
 
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Beitragvon Anita » Fr Nov 14, 2008 18:40

Resignierend ist festzustellen, dass bei der Fülle der zu Rechtsbeugung und Menschenverachtung neigenden Urteile der Sozialgerichte bis hin zum Bundessozialgericht, diese Gerichte nicht in der Lage sind die Gedankengänge der Betroffenen nachzuvollziehen. Die durch das Unrechtsystem Landwirtschaftliche Sozialkassen ( LSV ) bedrängten und in der Existenz bedohten sind diese Betroffenen.

Würden die Sozialgerichte auch nur das geringste Verständnis für diese von den landwirtschaftlichen Sozialkassen betroffenen Personen aufbringen , müßten die Richter an den Sozialgerichten ihre Roben ausziehen und sich an die Spitze einer Protestbewegung setzen.

Was in den Verfahren der Sozialgerichte in Urteilen pro Landwirtschaftliche Sozialversicherung ( LSV ) stattfindet, kann man nicht anders benennen als die systematische Zerstörung aller rechtstaatlichen Garantien.
Anita
 
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Re: LKK

Beitragvon Hohenloher » Sa Nov 15, 2008 12:16

309CA hat geschrieben:Hallo

Muss ich als Hausmann in die LKK einzahlen.Habe 18ha Ackerland.Oder bin ich über meine Berufstätige Frau versichert.Werde mich die nächsten Jahre um die Kinder kümmern evtl. noch einen 400€ Job annehmen.
Habe mich von der LAK 1989 befreien lassen.

MfG.Franz


Nachdem nur "vernebelte" Antworten zurückgekommen sind:

Wenn Du 18 ha Ackerland selbst bewirtschaftest und kein Pflichtarbeitsverhältnis hast, in dem Du mindestens etwa 1200 Euro brutto im Monat verdienst, bist Du beitragspflichtig zur LKK, auch wenn Deine Frau eine andere Krankenversicherung hat.

Maßgeblich ist dabei die Frage, ob Du hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig bist. Dies ist dann der Fall, wenn die besagten ca 1200 Euro (genauen Betrag hab ich grad nicht im Kopf) außerlandwirtschaftliche Arbeitseinkünfte nicht zustande kommen, Du aber über der Veranlagungsgrenze liegst (je nach Region zwischen etwa 1,5 ha und etwa 10 ha).

Anregung:

Verpachte Deinen Betrieb an Deine Frau. Die ist dann Nebenerwerbslandwirtin und in ihrer Kasse vorangversichert. Allerdings muss der Betrieb dann aber auch völlig eindeutig von ihr geführt werden. Das heißt "Rechnungsadresse" "EU- und sonstige Anträge" "Betriebskonto" usw. Daneben verlangt die LKK in der Regel eine Erklärung, aus welchen Gründen plötzlich die Umorganisation notwendig wird. Die Frage der LKK - Pflicht darf dabei keine Rolle spielen - Du musst also noch andere Gründe finden.

Gruß

H.
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Beitragvon CarpeDiem » Sa Nov 15, 2008 15:00

Genau das habe ich ihm auch geschrieben. Auch die Frage mit der Verpachtung wurde schon einmal erwähnt. Da kam dann glaube ich zurück, die Frage was dann ist wenn die Alte das Weite sucht. Dagegen gibt es wohl keinen noch so gutgemeinten Rat!!!
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