Hallo,
Ich habe vor mir eine "genehmigungsfreie Maschinenhalle (70 m²) frei in die Landschaft zu bauen.
Hat jemand von Euch das schon gemacht ? Gibt es Anbieter für Stahlkonstruktionen für so "kleine" Hallen ??
Danke für Eure Antworten
Aktuelle Zeit: Do Apr 02, 2026 14:56

§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:
1. Gebäude
a) Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler, Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Verkaufs- und Ausstellungsstände,
b) freistehende land- oder forstwirtschaftliche Betriebsgebäude ohne Unterkellerung und ohne Feuerstätten bis zu 70 m² Grundfläche und 4 m Firsthöhe, die nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,
c) Gewächshäuser für den Erwerbsgartenbau bis zu 5 m Firsthöhe,
d) Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen,
e) Gartenlauben in Dauerkleingärten (§ 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes),
f) Garagen und überdachte Stellplätze nach § 8 Abs. 9 bis zu 50 m² Grundfläche; ausgenommen sind Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern,
g) Fahrgastunterstände des öffentlichen Personennahverkehrs;
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