Neo-LW hat geschrieben:
Erzeugt der Grundeigentümer einen "Schwarzbau" ist das rechtswidrig.
Für rechtswidrige Umstände haftet der Grundeigentümer (oder Pächter).
Niemals der Ingenieur der den Rechtsverstoß erkannt hat.
Olli
Also sind wir wieder soweit. Wenn du keine Haftung übernehmen musst, kann es dir egal sein, ausser du möchtest eine Gelddruckmaschine draus machen.