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Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon Sauerländer75 » So Apr 22, 2018 20:25

Hallo zusammen,

müssen Pferde bei der BG gemeldet werden, wenn Sie als Hobby gehalten werden?

Gruß
Grüße aus dem Sauerland
Sauerländer75
 
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon Zement » So Apr 22, 2018 20:52

Hallo
Ja , das müssen sie .
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
Zement
 
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon Pegasus_o » So Apr 22, 2018 23:40

Nein, das müssen sie natürlich nicht, denn die Pferdehaltung als solche unterliegt nicht der BG. Die Bewirtschaftung von Land ( z.B als Pferdewiese) dagegen schon.

Gruß
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon King Kong » Mo Apr 23, 2018 8:48

Pegasus_o hat geschrieben:Nein, das müssen sie natürlich nicht, denn die Pferdehaltung als solche unterliegt nicht der BG. Die Bewirtschaftung von Land ( z.B als Pferdewiese) dagegen schon.

Gruß

stimmt, ab 2500qm ist man beitragspflichtig.
King Kong
 
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon kerby499 » Mo Apr 23, 2018 10:31

stimmt, ab 2500qm ist man beitragspflichtig.


Du meinst bestimmst 25.000 qm also 2,5 ha :)

Glaub eine genaue Grenze gibts da nicht, sondern mehr so ein Richtwert
Wenn jemand mehr als 5000 Posts aufweisen kann heisst das nicht, dass er viel Ahnung hat, sondern nur, dass er zu allem seinen Senf geben muss
kerby499
 
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon King Kong » Mo Apr 23, 2018 10:41

nene is scho richtig wie ich es geschrieben hatte.
Kommt allerdings aufs BL an bei den einen liegt die Grenze bei 2000qm und bei den anderen bei 2500qm.
King Kong
 
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon Sauerländer75 » Mo Apr 23, 2018 11:19

Hallo,

zusammengefast heißt das also ich muss nur die Fläche, nicht aber die Pferde angeben?

Gruß
Grüße aus dem Sauerland
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon King Kong » Mo Apr 23, 2018 11:56

ne so ist es auch nicht, du musst die Fläche+ den Pferden angeben.
Jedes Pferd kostet auch noch etwas extra....Halsabschneider.
Kommt aber drauf an BG Landwirtschaft oder BG Transport und Verkehr.

Ist es Gewerblich/Pensionspferde mit Landwirtschaft oder Kleingewerbe ohne LW mit Pensionspferde?

Bei BG Transport und Verkehr kann man sich auch befreien lassen wenn man unter 15 Std Arbeitsstunden die Woche ist.
Alles ohne Gewähr. :wink:
King Kong
 
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon Sauerländer75 » Mo Apr 23, 2018 12:08

Hallo, reine Hobbyhaltung für die Tochter
Grüße aus dem Sauerland
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon stamo » Mo Apr 23, 2018 13:01

Wie groß ist denn die Fläche und wird dafür schon an die BG gezahlt?
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
stamo
 
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon Sauerländer75 » Mo Apr 23, 2018 14:23

Hallo,

Grünland sind 3,5ha und die werden auch bezahlt.

Gruß
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon King Kong » Mo Apr 23, 2018 17:00

Achso, dann musst du noch die Pferde angeben.
King Kong
 
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon Falke » Mo Apr 23, 2018 17:36

Ja, nein, ja, nein - wenn hier keiner eine belastbare Quelle zu seiner "Meinung" nennt, sperre ich das Thema! :evil:

Falke
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon Fassi » Mo Apr 23, 2018 17:53

Die Pferde müssen gemeldet, welche BG kann man hieraus ableiten: http://www.svlfg.de/20-aktuell/akt02_ne ... index.html. . Hat übrigens 1Minute bei google gedauert.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Meldung bei der BG als Hobbyhalter

Beitragvon kerby499 » Mo Apr 23, 2018 18:59

Glaub das was Fassi gepostet hat gezieht sich auf Pensionspferdehaltung für die die BG Verkehr (grundsätzlich) zuständig ist.
Dem TE geht es aber mehr um seine eigenen (Hobby)-Pferde.

Wir haben hier zwei Situationen:
- Mindestfläche an Weide => Zuständigkeit LBG
- Pensionspferdehaltung => Zuständigkeit BG Verkehr

Hierbei können sehr wohl Konflikte bzw doppelte Forderungen entstehen, die für den Betroffenen nicht einfach sein können.
Genau dieses Problem hatte ich, nach einigem hin-und-her wurde die Zuständigkeit der LBG zugeordnet und die BG Verkehr
hat Ihre Ansprüche zurückgenommen.

@Falke Ich halte es nicht für sinnvoll einen Thread zu schließen, weil keiner Hieb-und-Stichfeste Belege für irgendetwas liefert.
Du weisst sicher selbst, dass in ganz vielen Fragen es auf den gezielten Einzelfall ankommt. Daher ist es m.E. genau wichtig, dass darüber
diskutiert wird, da Du ja selbst siehst, dass keine Einigkeit besteht, weil das Thema nicht einfach "Schwarz-oder-weiss" ist. Genau das macht doch ein Forum aus, oder soll das hier eine
Art Wikipedia mit rechtlich verbindlich gültigen Beiträgen werden ?
Wichtig ist vielmehr, dass sachlich diskutiert wird. Denunzierungen sind nicht angesagt, aber das kann ich hier bisher nicht erkennen.
Da Du aber Moderator bist hast Du logischerweise das letzte Wort :)

@King Kong Du hast Recht, die Grenze ist wohl tatsächlich bei den 2500 qm ( +/- abhängig vom Bundeland ) . Ich habe das wohl mit dem Pflichtbeitrag zur landwirtschaftlichen Alterkasse verwechselt.
Der liegt aber dann bei 8 ha ( Ohne Gewähr )
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