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Kennt jemand den Sachbearbeiter der Stadt? Das muss ja ein Depp sein..... von jedem Kopierer geht eine x-mal höhere Gefahr aus.
Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 10:05
Kennt jemand den Sachbearbeiter der Stadt? Das muss ja ein Depp sein..... von jedem Kopierer geht eine x-mal höhere Gefahr aus.

Schreibt keinen Blödsinn! Der Stellplatz für den Milchautomat ist doch schon für nen Cola Automaten vorgesehen....
Djup-i-sverige hat geschrieben:Schreibt keinen Blödsinn! Der Stellplatz für den Milchautomat ist doch schon für nen Cola Automaten vorgesehen....
....weil die Frau vom Sachbearbeiter bei einem bekannten Soft Drink Hersteller in gehobener Position arbeitet...
ich hab nichts gesagt...
Maßnahmen:
-
Prämien für den Verkauf von Schulmilch
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen lobt ab dem 01. Januar 2004 für den Verkauf von
Schulmilch eine Prämie aus. Damit sollen Kindergärten und Schulen, die bisher keine
Schulmilch bezogen haben, zur Teilnahme am Schulmilchprogramm bewegt werden.
Voraussetzungen sind:
- Im vorhergehenden Schuljahr darf keine Schulmilch bezogen worden sein,
- eine Mindestbestellmenge, deren Wert der Höhe der Zuwendung entspricht
(Schulen ca. 1.600 Portionen und Kindergärten ca. 800 Portionen),
- ein Bezugszeitraum von mindestens 3 Monaten,
- die Auszahlung der Prämie erfolgt erst, wenn der Gegenwert an Schulmilch be-
zogen wurde.
Höhe der Prämie:
Die Höhe der einmaligen Prämie beträgt für Schulen 500 EUR und für Kindergärten 250
EUR.
Teilnehmer:
Schulmilchberechtigte Einrichtungen (u.a. Kindergärten, Grund- und weiterführende
Schulen).
•
Durchführung und Umsetzung:
Bewerbungen können beim Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd (seit 2007:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, LANUV) nach dem dort
vorliegenden Muster eingereicht werden. Von dort erfolgen auch die Prüfung der
Prämienvoraussetzungen und die Auszahlung. Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf die
Prämie besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Landesamt nach pflichtgemäßem
Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Die weiteren Maßnahmen werden auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2003 – II-4-
2903.06 – gefördert. Zuständige Behörde für die Durchführung und Abwicklung der
Förderung (Antrag, Prüfung, Auszahlung) ist das Landesamt für Ernährungswirtschaft und
Jagd (jetzt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV) Nordrhein-
Westfalen.
Epxylon hat geschrieben:Darum sollte man auch nicht rauchen wenn man neben einer Kuh steht.

Agrotron hat geschrieben:Also ich lese aus dem Text eher raus, dass der Automat nen Feuer auslösen könnte.
"Gesunde Ernährung sei ja schön und gut, hieß es aus dem Rathaus, aber solch ein Automat sei ein potenzieller Brandherd, der keinesfalls im Schulgebäude installiert werden dürfe."
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