mein einer nachbar vom reiterhof ist seit heute nachmittag am PFERDEMISTSTREUEN---gestern und vorgestern 25mm regen---aber mit nem GROSSEN schlepper geht alles.
laut gemeindeordnung ist das NICHT zulässig.
Aktuelle Zeit: Fr Mai 10, 2024 11:37
frankenvieh hat geschrieben:Seit wann hat eine Gemeindeordnung Bedeutung ? Bundesrecht bricht Gemeinderecht. Eure Gemeindeordnung ist schlicht "illegal". Es hat sie nur noch keiner beklagt. Seit wann sind wir so weit, das so Furzhänselchen wie Gemeindevertreter zu bestimmen haben, wann wer Mist fährt. Euer Stadtrat gehört hinter Schloss und Riegel.
amwald 51 hat geschrieben:servus mitanand
da will ich meinen senf auch noch draufgeben:
entweder der nachbar streut den pferdemist vor dem wohn- oder schlafzimmer von hanns g,
oder er wurde vom nachbarn nicht eingeladen, beim pferdemiststreuen mit zu helfen
weil vielleicht sein schlepper zu klein ist - wie schon liddle-tomtom vermutete.
frage am rande: ist ostwestfalen geographisch identisch mit westniedersachsen und hört sich nur schöner an
grüße vom alpenrand
automatix hat geschrieben:ich war letzte Woche im Münsterland, geh ich jetzt mal davon aus, daß es bei HansG am Rande des Ruhrgebiet nicht soviel anders ist, dann ist es so nass, daß jemand, der ein wenig Ahnung hat von Landwirtschaft da nicht mehr in die Felder fahren würde.
frankenvieh hat geschrieben:Sonst gehts euch noch gut? Die Selbstverwaltung der Gemeinden, verkommt zur mittelalterlichen Wegelagerei..... die Gemeindeparlamentarier zu ungeadelten Raubrittern ...
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