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Misthaufen und Wohnbebauung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon MF4355 » Di Okt 14, 2014 8:28

Hallo Liebe Forengemeinde,
Direkt an meinen Misthaufen angrenzend ( Dorfmitte) befindet sich eine Wiese, die von der Gemeinde als Bauland ausgewiesen ist. Maximal 100m entfernung. Eine positive Bauvoranfrage für das Grundstück liegt bereits vor, derzeit ist aber noch keine Bebauung geplant.
1) Kann ich etwas gegen die Bebauung tun? Wiederspruch einlegen?
2) Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ich befürchte, dass das in Zukunft ärger mit Anwohnern geben könnte. Ich bin sicher, dass diese Situation kein Einzelfall ist und hoffe auf Erfahrungswerte. Achja, wir sind ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb.
Vielen Dank für die Unterstützung
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon 2810 » Di Okt 14, 2014 20:30

Welche Widmung soll das geplante Baugebiet erhalten : Dorf, - Misch, oder Wohngebiet ?

Ist Deine Hofstelle ungeplanter Innenbereich oder Dorfgebiet ?

Bürgerbeteiligung schon angelaufen ?
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon Frankenbauer » Di Okt 14, 2014 21:18

Bevor gebaut wird auf alle Fälle auf vollen Bestandsschutz pochen.
Unsere Maschinenhalle ist mittlerweile vom Dorf eingeholt worden. Bei Aufstellung des Bebauungsplans waren die Stellungnahmen von AfL und BBV beide pro Wohnbebauung und hätten uns massiv eingeschränkt. Über einen befreundeten Architekten haben wir unseren Bestandsschutz durchgesetzt, in einer ganzen Gemeinschaftsanlage ist unsere die einzige in der z.B. eine Trocknung oder ein anderer Stationärmotor laufen darf. Erste vergebliche Versuche (spät)abendliches Maschinenabstellen zu unterbinden gab es auch bei uns schon.

Gruß

Werner
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon MF4355 » Mi Okt 15, 2014 8:28

Moin. Es handelt sich dabei um Dorfgebiet. Es entsteht kein richtiges Neubaugebiet, es ist mehr eine bestehende Bebauungslücke von 1500 m2. Wie gesagt mitten im Dorf entlang der Dorfstraße. Ich würde dort nicht bauen wollen, es handelt sich um eine Senke mit Grundwasser auf 30cm, aber das ist ja nicht relevant. Grundstücke werden aktuell eigentlich hier kaum nachgefragt.
Die Fläche gehört einem Investor, soweit mir bekannt ist, wird derzeit auch nicht geplant sie zu bebauen. Somit besteht auch kein direkter Handlungsbedarf und Streitpotenzial. Ich möchte nur vorbereitet sein.Sowas kann sich ja auch sehr schnell ändern. Wenn die Bagger anrollen ist es ja schon zu spät.
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon CarpeDiem » Mi Okt 15, 2014 9:30

Wenn das so ist wie du schreibst, da gibt es doch eine ganz einfache Lösung in dem du die 1500qm einfach dem Investor abkaufst. Der wird sich das nicht zweimal überlegen, wenn die Nachfrage so gering ist und er aus der Sache wieder herauskommt. So habe ich mir immer wieder "drohende" Neubaugebiete vom Halse gehalten!!
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon MF4355 » Mi Okt 15, 2014 10:51

Das ist definitiv auch eine gute Möglichkeit.
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon landdei » Mi Okt 15, 2014 11:26

solang nur ne Bauvoranfrage besteht würde ich bei der Gemeinde oder Stadt meine bedenke gegen die geplante Bebauung vortragen oder noch besser Widerspruch einlegen.
den wen der Investor anfängt mit dem planen für den Bau hat er seine Baugenehmigung in der Tasche und du die A-Karte.

was würde den der Kauf der der Wiese kosten ?
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon MF4355 » Mi Okt 15, 2014 15:51

Das wäre auch meine nächste Frage gewesen. Da gibt es ja keinen richtwert an sich, nur einen Durchschnittswert in der Gemeinde. Ich denke wegen dem hohen Grundwasserstand wird dieser unter dem Durchschnitt liegen, da ja hier beim Bau noch weitere Kosten der Entwässerung anfallen. Oder nicht? Ich habe den Investor jetzt mal Kontaktiert. Wenn ich ein Widerspruchs-Recht hätte, würde das dann den Kaufpreis nicht auch beeinflussen?
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon 2810 » Mi Okt 15, 2014 16:25

MF4355 hat geschrieben:Moin. Es handelt sich dabei um Dorfgebiet. Es entsteht kein richtiges Neubaugebiet, es ist mehr eine bestehende Bebauungslücke von 1500 m2. .


Welche Festsetzungen enthält der Bebauungsplan " Dorfgebiet"?

M.W. kann im Dorfgebiet die Viehhaltung nicht ausgeschlossen werden.

In der Wirklichkeit wandeln sich "Dorfgebiete " ohne Zutun der Gemeinde - wegen dem Strukturwandel in der LW - in allgemeine Wohngebiete um.
Rechtlich ist Dein Betrieb dort zulässig , aber die Störfeuer der Nicht LW können gewaltig werden :shock:

Falls Du direkt Angrenzer an das Grundstück bist, bekommst Du ja eine Angrenzerbenachrichtigung und kannst Deine Einwände vorbringen.

Falls kein Angrenzer
2810 hat geschrieben:I
Bürgerbeteiligung schon angelaufen ?


In dieser Bürgerbeteiligung kannst Du auch Deine Wünsche und Anregungen vorbringen, oder ist der BBPl schon zig Jahre beschlossen.
Hast Niemand im Gemeinderat , der Deine Interressen argumentativ vertreten kann ?
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon CarpeDiem » Mi Okt 15, 2014 17:11

MF4355 hat geschrieben:Wenn ich ein Widerspruchs-Recht hätte, würde das dann den Kaufpreis nicht auch beeinflussen?


Denke schon, wenn der Investor keinen ernsthaften Interessenten hat und ihm trotzdem Ärger ins Haus stehen könnte, da wird der normalerweise hellhörig.
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Re: Misthaufen und Wohnbebauung

Beitragvon The Judge » Mi Okt 15, 2014 19:08

CarpeDiem hat geschrieben:
MF4355 hat geschrieben:Wenn ich ein Widerspruchs-Recht hätte, würde das dann den Kaufpreis nicht auch beeinflussen?


Denke schon, wenn der Investor keinen ernsthaften Interessenten hat und ihm trotzdem Ärger ins Haus stehen könnte, da wird der normalerweise hellhörig.


Sehe ich auch so. Allerdings solltest du das bei der Verhandlung erst mal nicht zur Sprache bringen. Erst wenn alle Stricke reißen würde ich dem Investor mitteilen, dass du ein Widerspruchsrecht hast und davon gebrauch machen könntest. Wenn man ihm von Anfang an die Pistole auf die Brust setzt und mit Einspruch bzw. Widerspruch gegen das Bauvorhaben droht, kann das auch ganz schnell zu einer Trotzreaktion seitens des Investors führen. Getreu dem Motto "Jetzt erst recht!"...

Will der Investor das Grundstück eigentlich erschließen und dann die einzelnen Parzellen verkaufen oder plant der Investor, selber Wohnbebauung zu errichten?
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