Bei uns in NRW ist es immer noch eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldbewehrung, wenn man Grenzzeichen eigenmächtig entfernt oder versetzt. Auf Antrag kann die Abmarkung unterbleiben, wenn die Bewirtschaftung beeinträchtigt wird, aber einfach ausbuddeln ist nicht.
http://www.bdv-home.de/download/nw-vermkatg.pdf