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Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon waelder » Do Jul 31, 2014 17:30

Hallo

Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt :mrgreen:

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... f5d1b.html
„Integration ist eine Bringschuld des Eingewanderten“
Wer sich nicht Integriert muss wieder gehen
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon Spaltprofi-BGL » Fr Aug 01, 2014 6:40

Hatte da auch schon meine Probleme mit der Nachbarschaft.

bei uns ist es unter der Woche, wo eigentlich jeder in der Arbeit ist!! von 12-14 Uhr Mittagsruhe :evil:

Aber am Samstag, wo fast jeder zu Hause ist, kann man von 7-17 Uhr durchgehend arbeiten. :D

Manche Logik ist halt unerklärbar.
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon Qtreiber » Fr Aug 01, 2014 7:42

Spaltprofi-BGL hat geschrieben:Aber am Samstag, wo fast jeder zu Hause ist, kann man von 7-17 Uhr durchgehend arbeiten.

Wie kommst du denn da drauf ?
Der Samstag gilt gesetzl. nämlich auch als Werktag.

Üblicherweise sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis einschließlich Freitag Arbeitstage sind.
Qtreiber
 
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon Mondbauer » Fr Aug 01, 2014 7:45

Spaltprofi-BGL hat geschrieben:Hatte da auch schon meine Probleme mit der Nachbarschaft.

bei uns ist es unter der Woche, wo eigentlich jeder in der Arbeit ist!! von 12-14 Uhr Mittagsruhe :evil:

Aber am Samstag, wo fast jeder zu Hause ist, kann man von 7-17 Uhr durchgehend arbeiten. :D

Manche Logik ist halt unerklärbar.

Da gab es mal einen Fernsehbericht zum Thema Mittagsruhe,diese ist nämlich nicht gesetzlich geregelt wie viele glauben.Man darf also durchaus zwischen 12 und 14 Uhr arbeiten.
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon goshawk » Fr Aug 01, 2014 8:00

Das mit der Mittagsruhe bzw. Arbeitszeit ist kommunal geregelt, also von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich! Stehts in der Satzung, ist die Mittagsruhe verbindlich ! Gibts eine solche Satzung nicht, gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung! :klug:
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon berndisame » Fr Aug 01, 2014 10:52

Hallo!

Betreff Mittagspause- weil das oben erwähnt wurde
Ein guter Freund von mir Wohnt in einer kleinen Siedlung, dort ist unter der Wochen von 12- 15 Uhr Mittagspause :roll:
Gruß
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon CarpeDiem » Fr Aug 01, 2014 11:27

goshawk hat geschrieben:Stehts in der Satzung, ist die Mittagsruhe verbindlich ! Gibts eine solche Satzung nicht, gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung! :klug:


Genau so ist es nach meinem Verständnis nicht. Die Kommune kann in ihre Satzung schreiben was sie will, auf keinen Fall kann sie damit Bundesrecht brechen. Das ist doch das allgemeine Rechtsverständis, oder nicht? Insofern stellt für viele Ortschaften diese bundeseinheitliche Regelung eine Verschlechterung dar!
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon robs97 » Fr Aug 01, 2014 12:19

Die Mittagsruhe betrifft nur die Besitzer. Eine Gewerblicher braucht diese Ruhezeiten nicht beachten.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon chili » Fr Aug 01, 2014 12:37

CarpeDiem hat geschrieben:Genau so ist es nach meinem Verständnis nicht. Die Kommune kann in ihre Satzung schreiben was sie will, auf keinen Fall kann sie damit Bundesrecht brechen. Das ist doch das allgemeine Rechtsverständis, oder nicht?


manchmal hilft einfach lesen... dann braucht man nicht unsinnig spekulieren

(3) Weitergehende landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Wohn- und sonstiger lärmempfindlicher
Nutzung und allgemeine Vorschriften des Lärmschutzes, insbesondere zur Sonn- und Feiertagsruhe und zur
Nachtruhe, bleiben unberührt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon Badener » Fr Aug 01, 2014 13:33

Wenn ich ehrlich bin ist mir völlig egal ob Feiertag, Sonntag oder Mittag ist. Normal ist man als gemeiner Land- und Forsttechniknutzer nicht in unmittelbarer nähe zu bewohnten Häusern.

Solange die Kids mit ihren aufgepimpten Rollern, oder andere XXXXX mit Ihren Yogurtbechern akustischen und olfaktorischen Gestank verbreiten, habe ich auch keine Probleme damit.

Also nennt mich ruhig dissident...

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon Ugruza » Fr Aug 01, 2014 21:10

Wenn es ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis gibt (wie bei mir), dann ist das Sägen auch abends oder zu Mittag kein Problem. Natürlich gehören solche Verhältnisse auch gepflegt - und dann wird meistens nicht gesägt :mrgreen:

Lg Ugruza
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon sek1986 » Fr Aug 01, 2014 21:21

Es kommt auch immer drauf an ob man die Arbeiten Gewerblich oder Privat macht. Gewerblich gibt es keine Mittagspause und auch keine festen Anfangs und Endzeiten.

Im Herbst Fahren Morgens um 2 Uhr die Maschinen vom Hof das ist auch nicht gerade leise auch das Ernten direkt an den Häusern ist nicht leise (und mit Sicherheit um einiges lauter als eine Motorsäge)
Und Abends laufen die Maschinen bis zum teil nach 24 Uhr auf dem Hof und daneben ist eine Neubausiedlung.

Auf unserem Holzplatz hatte wir mal die Auflage das Privat zwischen 12 und 15 Uhr Mittagsruhe ist, aber gewerblich gab es diese nicht.
John Deere 3640 mit Farma 12 Tonner und 6,5 Meter Kran
MF133 mit Palax Logger Säge BGU 22 HZ Stehendspalter
IHC 644 mit BGU Spaltgigant 30 HZ Liegendspalter (Binderberger)
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Re: Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt

Beitragvon CarpeDiem » Sa Aug 02, 2014 14:10

chili hat geschrieben:manchmal hilft einfach lesen... dann braucht man nicht unsinnig spekulieren


Dem kann ich mich bezüglich deiner Person nur anschliessen. Der Poster auf den ich geantwortet habe, sprach doch von Vorschriften der Gemeinden. In deinem Zitat ist von landesrechtlichen Vorschriften die Rede! Alles klar!

Im übrigen ist auch so der Tenor des verlinkten Zeitungsartikels im allerersten Beitrag.
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