Mit der Kettensäge sägen von 7 bis 20 UHR erlaubt
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... f5d1b.html
Aktuelle Zeit: Sa Jun 13, 2026 23:31
Moderator: Falke
Spaltprofi-BGL hat geschrieben:Aber am Samstag, wo fast jeder zu Hause ist, kann man von 7-17 Uhr durchgehend arbeiten.
Üblicherweise sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis einschließlich Freitag Arbeitstage sind.
Spaltprofi-BGL hat geschrieben:Hatte da auch schon meine Probleme mit der Nachbarschaft.
bei uns ist es unter der Woche, wo eigentlich jeder in der Arbeit ist!! von 12-14 Uhr Mittagsruhe![]()
Aber am Samstag, wo fast jeder zu Hause ist, kann man von 7-17 Uhr durchgehend arbeiten.![]()
Manche Logik ist halt unerklärbar.

goshawk hat geschrieben:Stehts in der Satzung, ist die Mittagsruhe verbindlich ! Gibts eine solche Satzung nicht, gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung!
CarpeDiem hat geschrieben:Genau so ist es nach meinem Verständnis nicht. Die Kommune kann in ihre Satzung schreiben was sie will, auf keinen Fall kann sie damit Bundesrecht brechen. Das ist doch das allgemeine Rechtsverständis, oder nicht?
(3) Weitergehende landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Wohn- und sonstiger lärmempfindlicher
Nutzung und allgemeine Vorschriften des Lärmschutzes, insbesondere zur Sonn- und Feiertagsruhe und zur
Nachtruhe, bleiben unberührt.
chili hat geschrieben:manchmal hilft einfach lesen... dann braucht man nicht unsinnig spekulieren
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