Hallo kurze frage darf ich einen mobilbagger von privat kaufen und dann für andere baggern und denen eine rechnung ausstellen? Oder wie läuft sowas? Mfg
Zuletzt geändert von Peter1989 am Sa Feb 06, 2016 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
Oh man, wenn du das nicht weißt, wie steht es dann um deine Buchführung wenn du schon MwSt. ausweist....
Natürlich kannst du die Maschine kaufen, bekommst halt keine Vorsteuer (das ist die Mehrwertsteuer, wenn du sie beim Kauf zahlst) vom Finanzamt zurück!
Das hat nichts damit zu tun, dass du eine Rechnung mit Steuer sogar ausweisen musst wenn du für Kunden was machst, ansonsten ist das Schwarzarbeit.
Der ist echt gut klar geht ohne Probleme. Musst nur mal schauen ob evtl. ein neuer beim dem die Vorsteuer zurückerstattet wird nicht ähnlich kostet wie ein gebrauchter. Gruß Flo
geeeh-nau. Du bezahlst für alle deine Einkäufe die Mwst wie ein privater Endverbraucher, also auch für den Bagger. In deinen Rechnungen darfst du aber KEINE Mwst ausweisen und musst auch keine abführen. Gegenüber Privatkunden ist das egal weil die eh nur die Endsumme sehen. Wenn du für Unternehmer arbeiten möchtest wird es uninteressant, da diese dann aus deiner Rechnung keine Vorsteuer geltend machen können. Du müsstest also entsprechend billiger arbeiten. Aber dann war der Bagger mit Mwst zu teuer eingekauft... Ausnahme: Arbeiten für lof Betriebe die selbst Mwst-Pauschalierer sind (sehr viele Landwirte). Unabhängig davon musst du ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen steuerlich erklären. Dem gegenüber steht die Abschreibung des Baggers und weitere betriebliche Kosten.
Du kannst als Kleinunternehmer auch auf die Ausnahmeregelung verzichten und sowohl Vorsteuer zurückerstattetbekommen, als auch Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausweisen, mache ich auch so.