@rhönhase
die bg sagt nix dazu weil für die entscheidend ist ob du die uvv eingehalten hast. Natürlich sind feiertage auch zum erholen aber dass ist ja das selbe wie mit dem erholungsurlaub. Da dürftest dann auch nichts machen..und nenn mir den außer irgendwelche stadtwohnungsbesitzer (sorry seit mir jetzt nicht böse) die die urlaube ect. nicht für ihre privaten arbeiten nutzen.