BG wollte auch nicht zustimmen für den Schein liegendes Holz, obwohl man´s beim
Schreiner noch einsehen könnte.
Die lassen da auch nicht mit sich reden!
Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 14:15
Moderator: Falke
R und H hat geschrieben:Ich habe mal alles so durch gelesen im Internet jeder behauptet etwas anderes der eine sagt 18 der andere 16 und einer hat gesagt ab 15 also bitte jezt ne klare Antwort. ( Grundkurs so gesagt für "Liegendes" Holz (
MFG
Robin
§ 2 Beschäftigungsbeschränkungen
(1) Versicherte unter 18 Jahren dürfen nicht mit dem Bedienen von Motorsägen,
Freischneidegeräten sowie mit Seilarbeiten beschäftigt werden.
VSG
4.3
4
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Versicherten über 16 Jahren,
soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der
Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
R und H hat geschrieben:Ich habe mal alles so durch gelesen im Internet jeder behauptet etwas anderes der eine sagt 18 der andere 16 und einer hat gesagt ab 15 also bitte jezt ne klare Antwort.

Beschäftigungsbeschränkungen
§ 2. (1) Versicherte unter 18 Jahren dürfen nicht mit dem Bedienen von
Motorsägen, Freischneidegeräten sowie mit Seilarbeiten beschäftigt
werden.
Zu § 2 Abs. 1:
Bezüglich der Beschäftigung von Versicherten unter 18 Jahren wird auch
auf § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz verwiesen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Versicherten über
16 Jahre, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist
und der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
(3) Versicherte unter 16 Jahren dürfen ohne Aufsicht eines Fachkundigen
auch nicht beschäftigt werden mit
– dem Fällen ohne Motorsäge sowie der Aufarbeitung und Bringung von
Bäumen,
– Hilfsarbeiten im übrigen Hauungsbetrieb.
Zu § 2 Abs. 3:
Zu Hilfsarbeiten im übrigen Hauungsbetrieb gehören z.B. das Entasten
und das Ablängen.
yogibaer hat geschrieben:Hallo Sylvio, aus welcher Quelle beziehst Du Deine Informationen?
Können Jugendliche an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen?
Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. (Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung z.B. als Forstwirt-Auszubildender, Landwirt-Auszubildender o.ä. können auch Jugendliche ab 15 Jahren an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen.)
Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
6.5.2 Jugendliche (Alter 15 bis unter 18 Jahre)
Bei Jugendlichen ist von einer geringeren Belastbarkeit gegenüber Vibrationen aus-zugehen, da die Skelettreifung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Deshalb besteht nach § 22 (1) Nr. 5 JArbSchG ein Beschäftigungsverbot für Jugendliche für Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Erschütterungen ausgesetzt sind. Allerdings gilt das nicht bei Jugendlichen über 16 Jahren für Arbeiten, die zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich sind und bei denen der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht von Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 (2) JArbSchG).
yogibaer hat geschrieben:...Allerdings gilt das nicht bei Jugendlichen über 16 Jahren für Arbeiten, die zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich sind und bei denen der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht von Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 (2) JArbSchG)...
yogibaer hat geschrieben:Und jetzt sag nicht eine Motorsäge erzeugt keine Vibrationen.
Können Jugendliche an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen?
Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. (Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung z.B. als Forstwirt-Auszubildender, Landwirt-Auszubildender o.ä. können auch Jugendliche ab 15 Jahren an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen.)

forstulle hat geschrieben:1. Teilnahme ab 16 Jahren (zur Erreichung der Ausbildung Motorsägeführerschein)
2. Mitteilung an den Teilnehmer und Eltern, dass Arbeiten mit der Motorsäge nach BG erst ab 18 Jahren erlaubt ist
Ich finde es einfach nur fahrlässig jemanden bewusst gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstoßen zu lassen, es erzieht nicht zur Vernunft sondern das es wohl scheinbar für "jede" Regel eine Ausnahme gibt.
Benjamin25 hat geschrieben:Hallo,
Ich wollte jetzt auch einmal nachfragen. Ich bin aktuell 16Jahre alternd komme aus dem Raum Nürmberg (Bayern). Ab welchen Alter darf man hier den Motorsägen Schein machen und wo muss ich mich da erkundigen? Bzw.wo werden solche Kurse angeboten?
Dankeschön im Voraus!
LG Benjamin
Können Jugendliche an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen?
Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. (Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung z.B. als Forstwirt-Auszubildender, Landwirt-Auszubildender o.ä. können auch Jugendliche ab 15 Jahren an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen.)
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