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Motorsägenführerschein

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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30 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon Bitzi » Di Jan 06, 2015 22:41

Hier bei uns in D Rheinland Pfalz muss man natürlich auch 18 sein und mit 16 geht nur in Zusammenhang mit einer Lehre als Forstwirt oder Landschaftsgärtner.
BG wollte auch nicht zustimmen für den Schein liegendes Holz, obwohl man´s beim
Schreiner noch einsehen könnte.
Die lassen da auch nicht mit sich reden! :wink:
Beste Grüße aus der Eifel! :prost:
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon yogibaer » Mi Jan 07, 2015 21:52

Stimmt so Dennis, ist aber in ganz Deutschland so. Im Rahmen einer Lehrausbildung Forstwirt oder Ga-La-bauer ab 16 unter Aufsicht eines Ausbilders ansonsten ab 18 egal ob das Holz liegt oder noch steht. Es spielt neben der psychischen Eignung auch die physische Eignung eine Rolle. Ob man nun mit 13 diese Eignungen schon besitzt wage ich zu bezweifeln.
Gruß Yogi
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon R und H » So Jan 18, 2015 20:54

Danke :)
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon Heuer » Di Jan 20, 2015 21:37

R und H hat geschrieben:Ich habe mal alles so durch gelesen im Internet jeder behauptet etwas anderes der eine sagt 18 der andere 16 und einer hat gesagt ab 15 also bitte jezt ne klare Antwort. ( Grundkurs so gesagt für "Liegendes" Holz (

MFG
Robin

Hallo Robin, klare Antwort:
Siehe hier: http://www.svlfg.de/30-praevention/prv03-gesetze-und-vorschriften/prv0301-vorschriften-fuer-sicherheit-und-gesundheitsschutz/17_vsg43.pdf
VSG 4.3 §1 Mindestalter 18 Jahre. Zum Zwecke der Ausbildung unter Aufsicht und Anleitung eines Fachkundigen ab 16 Jahren. Gilt Bundesweit in D Im Privat- und Gemeindewald.
§ 2 Beschäftigungsbeschränkungen
(1) Versicherte unter 18 Jahren dürfen nicht mit dem Bedienen von Motorsägen,
Freischneidegeräten sowie mit Seilarbeiten beschäftigt werden.
VSG
4.3
4
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Versicherten über 16 Jahren,
soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der
Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist
.


Klar?
Grüße
der Heuer
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der Heuer
Heuer
 
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon Schärfdienst24 » Fr Jan 23, 2015 12:09

R und H hat geschrieben:Ich habe mal alles so durch gelesen im Internet jeder behauptet etwas anderes der eine sagt 18 der andere 16 und einer hat gesagt ab 15 also bitte jezt ne klare Antwort.


Grundsätzlich liegt das Mindestalter für den Motorsägen-Kurs bei 18 Jahren.
Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung z.B. als Forstwirt, Landwirt o.ä. können auch Jugendliche ab 15 Jahren an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen. :klug:
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon yogibaer » Fr Jan 23, 2015 13:12

Hallo Sylvio,
aus welcher Quelle beziehst Du Deine Informationen? In der Unfallverhütungsvorschrift Forsten (VSG 4.3)-SVFLG, §2 sowie in der GUV--V C51 - UVV Forsten.... steht folgendes:
Beschäftigungsbeschränkungen
§ 2. (1) Versicherte unter 18 Jahren dürfen nicht mit dem Bedienen von
Motorsägen, Freischneidegeräten sowie mit Seilarbeiten beschäftigt
werden.
Zu § 2 Abs. 1:
Bezüglich der Beschäftigung von Versicherten unter 18 Jahren wird auch
auf § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz verwiesen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Versicherten über
16 Jahre, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist
und der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
(3) Versicherte unter 16 Jahren dürfen ohne Aufsicht eines Fachkundigen
auch nicht beschäftigt werden mit
– dem Fällen ohne Motorsäge sowie der Aufarbeitung und Bringung von
Bäumen,
– Hilfsarbeiten im übrigen Hauungsbetrieb.
Zu § 2 Abs. 3:
Zu Hilfsarbeiten im übrigen Hauungsbetrieb gehören z.B. das Entasten
und das Ablängen.

Zu gut deutsch gesagt: Das einzige was ein jugendlicher Lehrling u.16 machen darf ist für einen warmen Rottenunterkunftswagen, wenn denn ein "Alter" das Holz dafür gesägt hat und für die Brotzeit zu sorgen. Noch nicht mal Feierabendbier darf er holen, auch wenn es in einem Bundesland ein Lebensmittel ist. :wink:
Nun weiß ich nicht welche BG für Dein Gewerbe zuständig ist und kenne mich in deren Vorschriften, die möglicherweise die Schärfeprüfung einer Sägekette regelt, nicht aus. Das sind dann aber keine gefährlichen Baumarbeiten.
Und noch etwas, kannst Du nicht deinen Werbelink in einen normalen Link umwandeln wo nur die Linkadresse erscheint?
Gruß Yogi
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon Schärfdienst24 » Fr Jan 23, 2015 13:40

yogibaer hat geschrieben:Hallo Sylvio, aus welcher Quelle beziehst Du Deine Informationen?


Forstliches Bildungszentrum Königsbronn in Baden-Württemberg. Ich glaub die wissen wovon sie da sprechen. :wink: :klug:

Siehe hier unter Punkt "Können Jugendliche an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen?":

http://www.fbz-koenigsbronn.de/forstinf ... html#c5579

Können Jugendliche an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen?

Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. (Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung z.B. als Forstwirt-Auszubildender, Landwirt-Auszubildender o.ä. können auch Jugendliche ab 15 Jahren an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen.)


Das ist wie vom Threadsteller erwünscht, speziell für Baden-Württemberg. :wink:

Gruß
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon yogibaer » Fr Jan 23, 2015 14:26

Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
6.5.2 Jugendliche (Alter 15 bis unter 18 Jahre)
Bei Jugendlichen ist von einer geringeren Belastbarkeit gegenüber Vibrationen aus-zugehen, da die Skelettreifung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Deshalb besteht nach § 22 (1) Nr. 5 JArbSchG ein Beschäftigungsverbot für Jugendliche für Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Erschütterungen ausgesetzt sind. Allerdings gilt das nicht bei Jugendlichen über 16 Jahren für Arbeiten, die zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich sind und bei denen der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht von Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 (2) JArbSchG).

Und jetzt sag nicht eine Motorsäge erzeugt keine Vibrationen.
Gruß Yogi
Aber den Threadersteller ist das jetzt eh Wurscht da er ja schon so ungefähr 19 Jahre alt sein dürfte.
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon Schärfdienst24 » Fr Jan 23, 2015 18:12

yogibaer hat geschrieben:
...Allerdings gilt das nicht bei Jugendlichen über 16 Jahren für Arbeiten, die zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich sind und bei denen der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht von Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 (2) JArbSchG)...


Da schreibst du es ja schon selber.... :roll: :wink:

yogibaer hat geschrieben:Und jetzt sag nicht eine Motorsäge erzeugt keine Vibrationen.


Ähmm....Arbeitskleidung / vibrationsarme Sägen / Antivibrationshandschuhe ?! :klug:

Wie gesagt, dass: http://www.fbz-koenigsbronn.de/forstinf ... html#c5579

ist nen Forstliches Bildungszentrum in BW. Ich denke mal die machen das nicht erst seit Gestern, hatten schon viele Azubis und wissen was sie da schreiben. :wink:

Können Jugendliche an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen?

Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. (Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung z.B. als Forstwirt-Auszubildender, Landwirt-Auszubildender o.ä. können auch Jugendliche ab 15 Jahren an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen.)


Und wie gesagt, oben hast es ja selbst schon geschrieben...."zur Erreichung des Ausbildungsziels...."

Gruß :prost:
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon forstulle » Fr Jan 23, 2015 18:28

Wir handhaben das bei unseren Motorsägekursen (in Ba-Wü) auch so wie von Königsbronn vorgegeben:

1. Teilnahme ab 16 Jahren (zur Erreichung der Ausbildung Motorsägeführerschein)
2. Mitteilung an den Teilnehmer und Eltern, dass Arbeiten mit der Motorsäge nach BG erst ab 18 Jahren erlaubt ist

Was der Teilnehmer unter Aufsicht seiner Eltern nachher macht, ist ja klar. Aber es ist meiner Meinung nach allemal besser, den jungen Leuten (so sie denn motiviert sind) mit 16 den richtigen Umgang mit der Säge beizubringen, als mit 18 die (eher nicht mehr so motivierten) Leute zu schulen und die angeeigneten Fehler der Eltern wieder zu korrigieren.

Grundsätzlich noch eins: Es gibt 16-18jährige Frischlinge an der Säge, die sicherer sind im Umgang mit der Säge als mancher 50jährige, der schon immer "irgendwie" gesägt hat.

Deshalb finde ich 16 auch das richtige Alter (auch was die körperlichen Kräfte angeht)
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon W-und-F » Fr Jan 23, 2015 20:36

forstulle hat geschrieben:1. Teilnahme ab 16 Jahren (zur Erreichung der Ausbildung Motorsägeführerschein)
2. Mitteilung an den Teilnehmer und Eltern, dass Arbeiten mit der Motorsäge nach BG erst ab 18 Jahren erlaubt ist


Erreichen des Ausbildungszieles ist aber nicht der "Motorsägenführerschein" sondern den Abschluss im entsprechenden Ausbildungsberuf bei welchen die Motorsäge mit zum Ausbildungsplan gehört!

Das ist in den UVV Forsten VSG 4.3 und im JArbschG ganz klar geregelt! D.h. 16-18 jährige dürfen nicht aus rein privatem Interesse an einem Motorsägenkurs teilnehmen!

Ich finde es einfach nur fahrlässig jemanden bewusst gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstoßen zu lassen, es erzieht nicht zur Vernunft sondern das es wohl scheinbar für "jede" Regel eine Ausnahme gibt.

Gleiche Meinung habe ich auch bei Kursanbieter welche ihre Teilnehmer ohne die vollständige PSA Arbeiten lassen bspw. Schnittschutzschuhe. Kommt reihenweise vor und widerspricht jeglichem Sinn von Arbeitssicherheitslehrgängen.


Meine eigene Meinung ob 16 jährige tlw. mit der Säge umgehen können oder nicht lasse ich bewusst außen vor!

Gruß
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon forstulle » Fr Jan 23, 2015 21:01

Ich finde es einfach nur fahrlässig jemanden bewusst gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstoßen zu lassen, es erzieht nicht zur Vernunft sondern das es wohl scheinbar für "jede" Regel eine Ausnahme gibt.


Bewusst ist mir das bisher nicht gewesen. Ich habe diese Frage auch mit einem Mitarbeiter der BG abgeklärt, der mir ebenfalls die Regelung ab 16 Kurs, ab 18 sägen mitgeteilt hat.

Ich werde das noch einmal klären und wenn das so zu lesen ist, dass auch der Kurs erst ab 18 ist künftig berücksichtigen - ohne Ausnahme.
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon Kugelblitz » Fr Jan 23, 2015 21:04

Wahrscheinlich, dann die Ausbildung zum Forstwirt, erst ab 18.
Gleiches bei dem L-Führerschein, armes Deutschland.
Mal ein Gesetz entworfen aber keine klaren Regelungen.
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon Benjamin25 » So Apr 26, 2015 21:08

Hallo,
Ich wollte jetzt auch einmal nachfragen. Ich bin aktuell 16Jahre alternd komme aus dem Raum Nürmberg (Bayern). Ab welchen Alter darf man hier den Motorsägen Schein machen und wo muss ich mich da erkundigen? Bzw.wo werden solche Kurse angeboten?

Dankeschön im Voraus! :)
LG Benjamin
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Re: Motorsägenführerschein

Beitragvon Schärfdienst24 » Mo Mai 18, 2015 21:20

Benjamin25 hat geschrieben:Hallo,
Ich wollte jetzt auch einmal nachfragen. Ich bin aktuell 16Jahre alternd komme aus dem Raum Nürmberg (Bayern). Ab welchen Alter darf man hier den Motorsägen Schein machen und wo muss ich mich da erkundigen? Bzw.wo werden solche Kurse angeboten?

Dankeschön im Voraus! :)
LG Benjamin


Können Jugendliche an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen?

Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. (Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung z.B. als Forstwirt-Auszubildender, Landwirt-Auszubildender o.ä. können auch Jugendliche ab 15 Jahren an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen.)


Denke damit ist die Frage beantwortet. :)
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