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Mündlicher Pachtvertrag......

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14 Beiträge • Seite 1 von 1
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Mündlicher Pachtvertrag......

Beitragvon Niederrheinerin » Mo Dez 03, 2007 20:44

Hallo,
gibt es irgendwelche rechtlichen Verbindlichkeiten bei mündlichen Pachtverträgen auf die man sich berufen kann bzw. wo kann man sowas nachfragen?
Konkretes Beispiel: Ich habe Stall und Weide gepachtet incl. Reitplatznutzung. Den äußeren Zaun hatte der Verpächter errichtet. Wer ist nun für die Instandhaltung / Wiederherstellung dieses Zaunes zuständig? Der Reitplatz, für den ich ja mitbezahle, ist immer öfter unbenutzbar weil er sich in einen See verwandelt. Habe ich das Recht einen benutzbaren Reitplatz einzufordern bzw. die Pacht entsprechend zu kürzen?
Grüße vom stürmischen nasskalten Niederrhein
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Beitragvon 2810 » Di Dez 04, 2007 18:10

Hallo wie heißt es so schön "Quod scriptum est manet "--was geschrieben ist , bleibt !
Das sollte man beachten, gerade bei Miet/Pachtsachen.
Man vergisst sehr schnell wieder Dinge und einzelne Details.
Nun ,war bei der mündlichen Verhandlung ein Zeuge zugegen , der Deine Aussagen stützen könnte ?
Ich würde einfach mal ein Gespräch suchen ,vielleicht gibt es eine Lösung oder eine Erklärung, und diesmal mit einem Zeugen .
Evtl. einen schriftlichen Vetrag vorschlagen. Und dort die nun strittigen Punkte niederschreiben.

MfG 2810
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Beitragvon Rebenhopser » Di Dez 04, 2007 18:37

2810 hat geschrieben:Evtl. einen schriftlichen Vetrag vorschlagen. Und dort die nun strittigen Punkte niederschreiben.
MfG 2810


Hallo,
Ganz klar auch meine Meinung. ich hab auch alle Flächen-Pachtverträge (über 50) in Schriftform. Viele Verpächter sagen zwar "das brauchen wir nicht, wir kennen uns ja gut..." aber bei mir sind auch schon Verpächter ganz plötzlich verstorben, und niemand weis, wie die Erben sich dann verhalten...

http://www.frag-einen-anwalt.de/m%C3%BCndlicher-Pachtvertrag-K%C3%BCndigungsfrist?__f5703.html
Gruß
Hopser
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
http://www.wg-rammersweier.de/
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Beitragvon Komatsu » Di Dez 04, 2007 19:52

Wo nix geschrieben steht, gilt BGB.
Wo was geschrieben steht,
ist es zumindest für eine Seite schlechter als BGB.

:P
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Beitragvon Aschenputtel » Mi Dez 05, 2007 7:06

ihc833 hat geschrieben:Wo nix geschrieben steht, gilt BGB.

:P


Hört sich im ersten Moment ziemlich sicher an ... aber ganz so einfach ist es nicht

denn ein Gesetz kann nur etwas regeln, daß vorhanden ist. Alles andere wird zu grobflächig behandelt (ist aber auch logisch).

Gewisse Vereinbarungen kennt es ja nicht, und das Nachweisen von mündlichen Vereinbarungen ist das Problem.

Schriftlicher Vertrag (durchdacht) ist immer besser.

Gruss

P.S. Wer sich allein auf das Gesetz verlassen möchte, sollte es gut kennen.
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Beitragvon JonnyD2250 » Mi Jan 23, 2008 9:52

versuchen, den vertrag nun im nachhinein zu verschriftlichen. bei unüberwindbaren differenzen die sich dann evtl. auftun konsequenzen ziehen und gehen.

wenns ums geld geht, sind menschen in der regel (besonders wenn das geld knapp wird) sehr vergesslich... daher ---> schriftliche verträge
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Re: Mündlicher Pachtvertrag......

Beitragvon Ðânîê£99 » Mi Jan 23, 2008 15:57

Niederrheinerin hat geschrieben:Mündlicher Pachtvertrag......

GRÖßTER FEHLER DEN DU MACHEN KANNST!!!!

Diesen Fehler haben wir auch begangen. FOLGE ----> Nach 18 jahren haben wir ein tritt im Arsch bekommen. Wir haben die kompletten Weide + Reitplatz verloren(Dort stehen jetzt überall Häuser drauf). Der Stall gehörte uns, den wir vor kurzem verkauft haben. Man war damals zu gut gläubig.......[/b]
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Beitragvon Komatsu » Mi Jan 23, 2008 15:59

Sorry, ein Pachtvertrag ist kein ewiges Recht. Wenn die Fläche zu Baugelände wird, wird jeder Pachtvertrag irgendwie beendet.
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Beitragvon CarpeDiem » Mi Jan 23, 2008 16:18

Stimme ihc da voll zu, wo nichts geschrieben ist gilt BGB. Danach kann ein solch "mündlicher Vertrag" mit den im BGB geschriebenen Kündigungsfristen auch immer beendet werden. Weiss nicht wo da das Problem ist. In den "schriftlichen" Verträgen steht doch meistens gar nix anderes drin. Was soll da den Pächter (noch) mehr schützen.
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Beitragvon schnuppe123 » Mi Jan 23, 2008 20:44

Stimme meinem Vorredner zu. Bei einem mündlichen Pachtvertrag gilt das BGB. Es sei denn man hat was anderes vereinbart und kann das dann auch beweisen. Von daher ist die Schriftform schon von Vorteil. Aber den Fall haben wir hier nicht.

Wie sind denn die Pachtzahlungen gelaufen? Ich hoffe nicht bar und ohne Quittung. Wenn die Pachtzahlungen belegbar sind, dürfte zumindest das Bestehen des Pachtvertrages unstreitig sein. Der Rest richtet sich dann nach BGB.
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Beitragvon Aschenputtel » Do Jan 24, 2008 20:33

CarpeDiem hat geschrieben:Stimme ihc da voll zu, wo nichts geschrieben ist gilt BGB. Danach kann ein solch "mündlicher Vertrag" mit den im BGB geschriebenen Kündigungsfristen auch immer beendet werden. Weiss nicht wo da das Problem ist. In den "schriftlichen" Verträgen steht doch meistens gar nix anderes drin. Was soll da den Pächter (noch) mehr schützen.


Gegenfrage: Warum machen wir überhaupt Verträge, so gesehen ist ja alles nach BGB geregelt?

Schon mal nachgesehen? BGB 581 ff.

LG
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Beitragvon lucky92 » Fr Feb 22, 2008 19:38

hi,
ich würde auch von einem mündlichen Pachtvertrag abraten.
Für eine kleine Koppel an unserer Strasse haben wir auch nur mündlich abgeschlossen.
irgendwann ist dann mal ein Blitz in einen der Bäume eingeschlagen.
der Baum hat sich gespalten und ist auf die Strasse gekracht.
die Feurwehr ist mit 5 Einsatzwagen angerollt. :roll:
naja jedenfalls war die Frage wer den einsatz zahlen muss.
hat dan schließlich, wegen Blitzeinschlag die Versicherung übernommen.

mfg
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Beitragvon Komatsu » Fr Feb 22, 2008 19:58

Aschenputtel hat geschrieben:
CarpeDiem hat geschrieben:Stimme ihc da voll zu, wo nichts geschrieben ist gilt BGB. Danach kann ein solch "mündlicher Vertrag" mit den im BGB geschriebenen Kündigungsfristen auch immer beendet werden. Weiss nicht wo da das Problem ist. In den "schriftlichen" Verträgen steht doch meistens gar nix anderes drin. Was soll da den Pächter (noch) mehr schützen.


Gegenfrage: Warum machen wir überhaupt Verträge, so gesehen ist ja alles nach BGB geregelt?

Schon mal nachgesehen? BGB 581 ff.

LG


Schon die §§ 581 ff. BGB verstanden, in allen Fallgestaltungen ??
Komatsu
 
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Beitragvon Aschenputtel » So Feb 24, 2008 20:53

Schon die §§ 581 ff. BGB verstanden, in allen Fallgestaltungen ??


Und wie sieht es aus, hat es jemand verstanden?

Ich persönlich lass mir von Fall zu Fall es bei Gericht erklären, ist schließlich deren Handwerk.

Der Privatmann hat meist das Problem, daß das was er hat, seiner Meinung nach genau auf § XY passt. Aber es von z.B. Anwälten ganz anders gesehen wird.

LG
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