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Muss eine Anzahlung für Brennholz erstattet werden?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Muss eine Anzahlung für Brennholz erstattet werden?

Beitragvon traktorist2222 » Sa Sep 15, 2007 8:18

Hallo,

wir haben Anfang August per Zeitungsanzeige 23,7 Ster Brennholz verkauft. Mit dem Käufer zusammen wurde das Holz angeschaut, danach haben wir uns auf 850 € geeinigt (dass der Preis schlecht ist, lasst mal außen vor). Es wurde vereinbart, dass der Käufer das Holz selbst abholt mit einem geliehenen Lkw. Er muss dazu über eine feuchte Wiese fahren, geht also nur bei einigermaßen gutem Wetter. Er sagte zu, das Holz am nächsten Wochenende oder in 1-2 Wochen zu holen. 100 € leistete er als Bar-Anzahlung, den Rest wollte er bei Abholung zahlen.

Trotz durchweg guten Wetters und mehrfachen Anrufen unsererseits hat er das Holz nicht abgeholt. Am Montag hat mein Vater nochmal angerufen und wollte ihm die Frist bis diesen Freitag setzen, das Geld zu überweisen, dann könne er abholen wann er wolle. Sonst seien die 100 € eben weg. Er meinte dann, dass er seinen Anwalt einschalten wolle und verabschiedete sich mit "Ach, lecken Sie mich doch am Arsch". Gestern kam ein Brief von ihm per Einschreiben, bla bla bla wir sollten die 100 Euro zurücküberweisen etc. und die Tatsachen hat er alle umgedreht.
Sind wir gesetzlich verpflichtet, die 100 € zurückzuzahlen? Dann hätte die Anzahlung ja gar keinen Sinn. Das Holz ist durch das weitere Liegen im Wald auch nicht besser geworden. Wir wollen es nächste Woche zu unserem Holzplatz bringen und gut abdecken. Wird dann eben in trockenem Zustand nächsten Herbst verkauft.

Danke!
Gruß
Martin


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Beitragvon unimogthorsten » Sa Sep 15, 2007 8:45

wenn das so ein Depp ist stellt sich die Frage ob ihr irgendwas schriftlich gemacht habt. Falls nicht hast Du sicher mind. 1 Zeugen der mit Dir nicht verwandt oder verschwägert ist und bezeugen kann daß er kein Geld übergeben hat. Soviel zum Trick 17. Kann er nachweisen daß er Geld übergeben hat? Laß ihn doch zum Anwalt gehen wenn nix schriftlich gemacht ist. Mündliche Absprachen waren noch nie nachweis- oder gar gerichtsverwertbar! Ich meinerseits würde ihm mit Schadenersatzforderungen in Höhe des realen Verkaufspreises für das ofenfertige Holz drohen oder bestenfalls anbieten ihm das Holz kostenpflichtig zu liefern- gegen Vorkasse versteht sich!
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Beitragvon KarlGustav » Sa Sep 15, 2007 9:30

Lass ihm doch für den Fall der Fälle die anteilige Menge Holz für 100 Euro auf dem alten Platz liegen.

Den Rest ab nach Hause und trockenlegen.



Gruss

Karl
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deppen

Beitragvon brennholzprofi » So Sep 16, 2007 7:21

Hi;
ja mit so Deppen hat man es manchmal zu tun. Ist jetzt die Frage welchen Weg Du gehen magst. Zum einen wie schon gesagt steht Aussage gegen Aussage. Auf der anderen Seite ist aber ein Vertrag zwischen Euch beiden zustande gekommen. Ich würde auf jeden Fall das Holz da liegen lassen wo es ist! Erst wenn die Sache erledigt ist würde ich es weg tun. Hinter heisst es er wollte es abholen und es war weg.
Der Tip mit dem Anwalt ist zwar müssig hilft aber ungemein! Allerdings würde ich es kennzeichnen falls es Beine bekommt. Ich kann Die aus eigener Erfahrung nur raten verkaufe nur Holz wo auch eine reale Chance besteht das es von Ottonormalo abgeholt werden kann.
Ciao Patric
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Beitragvon Takar » So Sep 16, 2007 10:01

Hallo

Ich würde nicht reagieren, einfach garnichts machen und das Geld behalten.

Die 100 Euro sind kein Streitwert, das Holz würde ich weiterverarbeiten und fertig.

Frank
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Beitragvon Agrotron 720 Unterfranken » So Sep 16, 2007 13:56

mich würde dazu interessieren, ob man überhaupt so einfach Holz Verkaufen kann?!

Es ist ja ein Handel bzw. ein gemachtes Geschäft muss das nicht angemeldet sein wenn man in solchen mengen dinge verkauft?

Steuern usw.?

Was den Trottel angeht, behalt das Geld und melde dich nicht mehr.
der hat wahrscheinlich das Geld nicht im Moment. :)
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Beitragvon traktorist2222 » So Sep 16, 2007 14:42

Danke schonmal, wir haben ihm jetzt per Einschreiben eine letzte Frist gesetzt. Ich denke auch, dass er das Holz nicht zahlen kann und es deshalb nicht holt.
Gruß
Martin


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Beitragvon unimogthorsten » So Sep 16, 2007 19:50

dann sei froh daß er es nicht schon geholt und nur das zahlen vergessen hat!
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Beitragvon Takar » Mo Sep 17, 2007 8:49

unimogthorsten hat geschrieben:dann sei froh daß er es nicht schon geholt und nur das zahlen vergessen hat!



:lol: :lol: :lol: Das wäre nicht das erste mal, daß so etwas passiert.

Frank
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Beitragvon dummbax » Mo Sep 17, 2007 18:20

Hallo,
wenn Du öfter alte Autos für 5000,-€ verkauftst,
schaut es schon wieder ganz anders aus.
Gruss Peter
Ich bin nicht Schuld das die Welt ist wie sie ist, schuldig bin ich nur wenn sie bleibt wie sie ist
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Beitragvon Schweinchen » Mo Sep 17, 2007 18:58

unimogthorsten hat geschrieben:dann sei froh daß er es nicht schon geholt und nur das zahlen vergessen hat!


dann pass vorallem auf, dass es nicht so kommt, dass ihm das abholen noch einfällt!
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Beitragvon Kurt M » Mo Sep 17, 2007 20:12

gute Tipps bisher,
eine Alternative fehlt noch bei den guten Vorschlägen:

Überweise ihm das Geld zurück und verkaufe das Holz (evt. nächstes Jahr zu besserem Preis) an jemand anderen.

Das ist vielleicht die "Weichei"-Alternative und macht keinen Spaß.
Aber ich bin schon über 30 Jahre im Geschäftsleben tätig (wenn auch nicht beim Holz) und habe öfters die Erfahrung gemacht, dass diese Lösung erheblich nervenschonender und schließlich effektiver ist, als sich mit mittellosen Deppen herumzuschlagen, wo meist eh nicht dabei rauskommt.
Die dann eingesparte Zeit kann man sicher für sinnvolle Arbeiten nutzen.
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Beitragvon KalleAnka » Mo Sep 17, 2007 20:22

Hallo Martin,

habt Ihr einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen?
Falls nicht: Hast Du Zeugen für die mündlichen Vereinbarungen?

Ich würde so verfahren:
- Fristsetzung zur Abholung und vollständigen Bezahlung (hast Du ja bereits gemacht)
- Nach Verstreichen der Frist ein weiterer Brief an ihn:
o Eine (angemessene) Gebühr für die weitere Lagerung des Holzes bis zur Abholung verlangen.
o Ihm anbieten, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Der Aufwand, der euch für das erneute Verkaufen
des Holzes real ensteht, wird von der Anzahlung abgezogen. Der Rest wird erstattet.
Beispielrechnung:
- 40€ für eine weitere Zeitungsanzeige
- 40€ für den entstandenen Verwaltungs- / Verkaufsaufwand
- 20€ für die weitere Lagerung des Holzes.
Rückerstattung: 0,00 €
o Eventuell könnte man in der Rechnung noch berücksichtigen, dass Ihr - um die Qualität des Holzes zu
erhalten oder weil das Holz nicht an seinem aktuellen Platz liegen bleiben konnte - gezwungen wart,
es zu euch nach Hause umzulagern.
Das macht dann weitere Mann- und Maschinenstunden.

Kurt Ms Hinweis finde ich auch gut - persönlich würde ich mich
dennoch dösig ärgern!

Ich drücke die Daumen, dass ihr eine gute Lösung findet!

Karsten
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