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Muss Jagdverpachtung übernommen werden?

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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Muss Jagdverpachtung übernommen werden?

Beitragvon landyjoerg » Di Mär 17, 2009 18:37

Hallo zusammen,

ich hätte Mal eine Frage zur Jagdverpachtung.
Angenomen, ich würde mir ein Waldgrundstück kaufen, das vom vorherigen Besitzer über eine Jagdgenossenschaft(?) an einen oder mehrere Jäger verpachtet ist.
Weiter angenommen, ich möchte meinen zukünftigen Wald nicht als Jagd verpachten. Muss ich die Jagdverpachtung übernehmen oder kann ich aus der Jagdgenossenschaft austreten bzw. gar nicht erst beitreten?
Gibt es so etwas wie eine "Erbpacht", d.h. egal, wer der jeweilige Grundstückseigentümer ist, es ist und bleibt immer Jagdgebiet ohne dass der Eigentümer da raus kommt?
Wo wäre so etwas eingetagen? Im Grundbuch?
Kann es passieren, dass ein Waldstück, das bisher nicht bejagt wurde, zum Jagdgebiet wird?

Vielen Dank schon Mal, auch wenn es eine etwas fiktive Fragestellung ist.

Gruss Jörg
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Beitragvon Kiefernaltholz » Di Mär 17, 2009 19:19

Hi Jörg,
wenn Dein zu kaufendes Waldstück mindestens 75 ha groß ist und bislang in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpachtet war, kannst Du mit Ablauf der Pachtperiode Deinen Wald als Eigenjagd bewirtschaften.
Ist die Fläche kleiner als 75 ha, gehört sie automatisch in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk und bleibt da auch.Du bist ebenso automatisch Mitglied der Jagdgenossenschaft(Pflichtmitgliedschaft)mit allen Rechten und Pflichten.
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Jagdpacht

Beitragvon landyjoerg » Fr Mär 20, 2009 19:20

Hallo und danke.

die 75 ha nehme ich an müssen zusammenhängend sein.
Dann muss man sich wohl überlegen, ob man ein Waldgrundstück kauft, was schon Jagd ist.

Gruss Jörg
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Beitragvon Cybister » Fr Mär 20, 2009 21:36

Wo liegt denn Dein Problem?

Gruss,
Michael
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Beitragvon Euron » Fr Mär 20, 2009 21:59

Hallo
Nach Österreichischem Recht kann man auch als Teilstück einer Jagdfläche (Enklave) zu einer anderen angrenzenden Jagdgenossenschaft wechseln.
Also ic wechsle mit meiner Fläche (kleine Alpe) von der Jagd (DORF1) zu der anderen angrenzenden Jagd (ALPE2)

Ob das auch in Deutschland so möglich ist weiss ich nicht.

mfg
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Re: Jagdpacht

Beitragvon Matz » Sa Mär 21, 2009 10:04

landyjoerg hat geschrieben:Dann muss man sich wohl überlegen, ob man ein Waldgrundstück kauft, was schon Jagd ist.


Du wirst kaum eines finden, dass nicht bejagdbar ist.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Re: Jagdpacht

Beitragvon Robiwahn » Sa Mär 21, 2009 17:04

landyjoerg hat geschrieben:...
Dann muss man sich wohl überlegen, ob man ein Waldgrundstück kauft, was schon Jagd ist....


Was würde eigentlich aus deiner Sicht dagegen sprechen, wenn man fragen darf?
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Beitragvon landyjoerg » So Mär 22, 2009 20:28

Hallo,

ist ja alles noch nicht im Topf...
Ich wolte mich halt mal informieren, was da auf einen zukäme.
Ich hab ja auch nur geschrieben, dass man es wohl überlegen sollte, nicht dass man es lassen soll.
Ob etwas dagegen spricht, kann man dann wohl erst im konkreten Fall sagen, wenn man weiss wie intensiv das Grundstück zur Jagd genutzt wird.

Gruss Jörg
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Beitragvon Fassi » So Mär 22, 2009 20:35

Wenn es Deine Jagd ist, hast Du es doch selbst in der Hand, wie drt gejagt wird. BTW: Ohne Verpachtung oder eigene Bejagung bekommst Du auf Deine Kosten nen Berufsjäger zugeteilt, der den Abschußplan erfüllt.

Gruß Christian
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Beitragvon CarpeDiem » So Mär 22, 2009 20:39

Darf man mal fragen wie gross dieses Grundstück das da gekauft werden soll ist??? Denn dann würden sich einige der komplizierten Fragestellungen doch von selbst erledigen.
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Wald

Beitragvon landyjoerg » Di Mär 24, 2009 18:28

Hi,

es gibt momentan noch kein konkretes Grundstück, wie schon geschrieben, wollte ich mich Mal informieren.
2007 wurde hier in der Gegend ein Wald mit ca 10 ha angeboten, 2008 einer mit 5 ha und einer mit 3 ha. Auch unter 1 ha wurde schon was zum Verkauf angeboten. Nur um so mal die Grössenordnungen zu nennen.
Eigenjagd, also >= 75 ha kommt eher nicht in Frage, ich habe ja auch keinen Jagdschein :wink:

Gruss Jörg
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Beitragvon CarpeDiem » Di Mär 24, 2009 18:59

Wenn die Voraussetzungen für eine Eigenjagd vorliegen, die Grösse ist nur eine von mehreren Bedingungen, dann kannst du sie ja selber verpachten oder aber einen Berufsjäger beauftragen oder die Tierchen munter sich vermehren lassen.

Mit diesen kleineren Flächen bis du automatisch Zwangsmitglied der Jagdgenossenschaft, die du dir nicht aussuchen kannst, dort musst du mit den Wöfen heulen oder aber das Maul halten.
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Beitragvon hans g » Di Mär 24, 2009 20:27

CarpeDiem hat geschrieben:....dort musst du mit den Wölfen heulen oder aber das Maul halten.

...oder aber du ärgerst die wölfe,weil die meisten nullkommanix ahnung haben--nur ne grosse klappe :wink:
hans g
 
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Beitragvon Ernstfried » Do Mär 26, 2009 12:31

Kiefernaltholz hat geschrieben:Ist die Fläche kleiner als 75 ha, gehört sie automatisch in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk und bleibt da auch.Du bist ebenso automatisch Mitglied der Jagdgenossenschaft(Pflichtmitgliedschaft)mit allen Rechten und Pflichten.


@landyjörg:
Genau so ist es.
Mit dem Kauf der Fläche wirst Du zwangsweise Mitglied der Jagdgenossenschaft, mit allen Rechten (z.B. Sitz und Stimme bei auf den Versammlungen, Anspruch auf Anteil an der Jagdpacht) und Pflichten (z.B. Duldung der ordnungsgemäassen Jagdausübung durch den/die Jagdberechtigten).
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
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Wald

Beitragvon landyjoerg » So Mär 29, 2009 12:26

Hallo und danke für die Antworten,

ist somit alles klar.

Gruss Jörg
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