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Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon Waldvogel » Mi Jan 04, 2017 16:38

Hallo, in die Runde und auch gleich etwas Erfreuliches:

https://www.nokzeit.de/2017/01/03/aglas ... b-ertappt/

Viel Spaß
"Waldvogel"
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon Hellraiser » Mi Jan 04, 2017 17:38

Hallo,

Und die Strafe werden ein paar Fingerklopfer sein und ein "mach das nicht nochmal".
Passieren wird ihm nichts, zu den Akten und fertig.

mf
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon Ebix » Mi Jan 04, 2017 17:52

Glaub ich nicht und würde ich auch so nicht so einfach behaupten.
Manche(-r) ist nicht so dumm wie es den Eindruck macht. Sie (ER) hat vielleicht nur etwas Pech beim denken
Ebix
 
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon chili » Mi Jan 04, 2017 17:59

Hellraiser hat geschrieben:Hallo,

Und die Strafe werden ein paar Fingerklopfer sein und ein "mach das nicht nochmal".
Passieren wird ihm nichts, zu den Akten und fertig.

mf


was wäre denn in deinen Augen eine angemessene Strafe?
chili
 
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon wespe » Mi Jan 04, 2017 18:03

Kommt drauf an, ist es Holz vom Bauern, dann passiert dem nix weider. Ist es Holz vom Staatsforst, dann gute Nacht für den.
Mit freundlichen Stachel
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Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph

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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon Hellraiser » Mi Jan 04, 2017 18:35

Hallo,

was wäre denn in deinen Augen eine angemessene Strafe?


Ich würde es angemessen finden wenn er paar Sozialstunden ableisten muss und nen Betrag X an eine Gemeinnützige Einrichtung zahlen muss.
Nur so lernen Sie es.
Vermutlich wird er als Ersttäter (wenn er das ist) Straffrei davonkommen.

Siehe auch:

Ersttäter und Vorbestrafung

Wenn Sie noch Ersttäter sind, so können Sie mit Milde rechnen. Dieses nennt man Ersttäterbonus.

Sollten Sie hingegen schon anderweitige Verurteilungen aufweisen, so müssen Sie damit rechnen, dass die Strafe härter ausfällt (z.B. hohe Geldstrafe), je nachdem wofür, wie genau und wie oft Sie schon verurteilt wurden. Es kommt also darauf an, was für Einträge Sie bereits in Ihren Bundeszentralregister, Erziehungsregister (bei Jugendlichen) und Persönlichen Führungszeugnis haben.

Geringfügigkeit und Einstellung des Verfahrens

Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen wird nach § 248a StGB nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Grenze für die Geringwertigkeit einer Sache auf 50 EUR festgelegt (Beschluss des OLG Hamm vom 18.07.2003, 2 Ss 427/03; ZAP EN-Nr. 695/2003).
Sollte sich der Diebstahlswert, also der Wert der von Ihnen gestohlenen Sache, bis zu € 50 bewegen, so wird in der Regel von den Staatsanwaltschaften und den Gerichten das Verfahren eingestellt. Wann diese die Verfahren einstellen, ist den Behörden selbst überlassen. Es gibt keine festen Regeln diesbezüglich. Mit einer Einstellung des Verfahrens können Sie natürlich nur dann rechnen, wenn Sie noch nicht anderweitig vorbestraft sind.

Es gibt hier zwei Arten der Einstellung der Verfahren, die bezüglich Ladendiebstahl oft vorkommen:

§153 StPO

Zum Einen handelt es sich um eine Einstellung ohne Auflagen, dass heißt, Sie haben keine weiteren Konsequenzen oder Verpflichtungen.
§153 a StPO

Zum Anderen gibt es eine Einstellung mit Auflagen. In diesem Fall werden Sie verpflichtet, eine Auflage zu erfüllen, damit eingestellt wird. Es wird also erst eingestellt, wenn Sie die entsprechende Auflage erfüllt haben. Auflagen können z.B. eine Spende an gemeinnützige Institutionen oder Ableistung von Sozialstunden sein. Bei einer Einstellung gem. §153 a StPO muss der Beschuldigte zustimmen, da sonst nicht eingestellt werden kann.

Die Einstellungsnachrichten erfolgen nach Formular. Bei Einstellungen gem. §153 StPO enthalten häufig keine Begründung.


mfg
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon eichbaum18 » Mi Jan 04, 2017 19:04

Moin
ist ja fast in meiner Nachbarschaft,badisch-Sibirien halt
aber da er unter Aufsicht,das Holz wieder abladen musste,wird das,wenn es ein Ersttäter ist, als Bagatelle zu den Akten gelegt werden..
wobei er das Defakto bei den Details nicht sein dürfte(wer fährt schon mitten in der Nacht bei Frost/Schnee Holz klauen?)
Gruss
Christian
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon Fadenfisch » Mi Jan 04, 2017 22:21

Zur Strafe müsste er dem Besitzer 10 Ster Kronenholz im Wald machen, per Hand auf die Rückegasse tragen und per Hand spalten. :prost:
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon IbindaSchorsch » Mi Jan 04, 2017 22:25

Fadenfisch hat geschrieben:Zur Strafe müsste er dem Besitzer 10 Ster Kronenholz im Wald machen, per Hand auf die Rückegasse tragen und per Hand spalten. :prost:


:roll: das haben schon mehr Leute freiwillig gemacht...

Ein paar Hiebe mit dem Rohrstock wären viel angemessener :wink:
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon Schoofseggl » Do Jan 05, 2017 0:11

Merkt erst dann dass er noch Brennholz braucht wenn zum klauen schon mal die schlechtesten Bedingungen sind, also Schnee, kalt, ungemütlich.
Dann kommt der Trottel nachts, da fällt er an der Straße beim aufladen natürlich kaum auf, hätte er dabei noch ein Feuerwerk abgebrannt wäre er nicht noch mehr aufgefallen.
Die meisten kommen zum Brennholzklauen leider tagsüber, gerne mit kleinem LKW mit Kran und kümmern sich um das Holz das gut anzufahren direkt an Straßen oder Forstwegen liegt. Da wird schnell aufgeladen und für den Passanten sieht das ganze so aus als ob das alles seine Richtigkeit hat. Mir hat auch schon fertig gespaltenes Brennholz gefehlt, mein Nachbar hat wie sich später herausstellte sogar noch mit dem Typen geredet und wirklich geglaubt dass ich das Holz verkauft hätte und der das jetzt abholen muss.
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon Eifelsäger » Do Jan 05, 2017 0:32

Erwischt werden schon mal öfter welche, ist halt die Frage was dabei rumkommt. Ich könnte eigentlich mal unseren Förster fragen, der hat auch schon mal einen erwischt.
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Do Jan 05, 2017 1:59

War er mit einen KFZ unterwegs? Führerschein einziehen! Nur so was schreckt ab.
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon 108fendt » Do Jan 05, 2017 6:41

Fadenfisch hat geschrieben:Zur Strafe müsste er dem Besitzer 10 Ster Kronenholz im Wald machen, per Hand auf die Rückegasse tragen und per Hand spalten. :prost:


Mit der Bügelsäge schneiden ! :prost:
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon geierwalli » Di Jan 10, 2017 22:29

Bei einem Bekannten von mir wurde das im stapel gelagerte Brennholz immer weniger
Man hat sich entschlossen auf die lauer zu legen.
Der Holzdieb hohlte jede Woche ein par scheide
Anzeige.....
Richterspruch wegen ein par Klaffter Holz so ein Zenarium zu machen.
Da sieht man wie es in unserer Neidgesellschaft zugeht.
Richterspruch sie haben 50 ha Waldbesitz schähmen sie sich..
geierwalli
 
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Re: Na also! Geht doch -- Holzdieb erwischt

Beitragvon R16 » Mi Jan 11, 2017 10:56

geierwalli hat geschrieben:Da sieht man wie es in unserer Neidgesellschaft zugeht.
Richterspruch sie haben 50 ha Waldbesitz schähmen sie sich..


Typisch, der Richter wird bestimmt noch keinen Ster selber gemacht haben :!:
da trifft der Spruch wieder mal den Nagel auf den Kopf :roll:

"Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand"
oder, "ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz"

Nichts für Ungut für den zweiten Spruch, den musste ich einfach loswerden :wink:

Gruß
R16
„Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)
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