Hallo ich habe eine Fläche gekauft Notartermin war schon, nun kommt ein schreiben von der Stadt ( Unterenaturschutzbehörde)
Sie wollen Ihr Vorkaufsrecht einerteilfläche 20m Am Bach geltend machen.
Art. 39 Abs 1 Satz 1 Nr 1 BayNatSchG
Nun darf ich mich bis zum 14.5 schriftlich Äußern
Was könnte man schreiben, oder welche Begründung hilft mir das Sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben.
Ein Teil der Fläche ist eine Viehweide mit Hütte Vieh Unterstand wo auf dem 20m streifen steht.
Vielleicht kennt sich ja jemand da besser aus wie ich.