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Nebenerwerb als Landmaschinenmechaniker.

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Nebenerwerb als Landmaschinenmechaniker.

Beitragvon derharzer22 » Fr Mai 02, 2008 19:36

hallo!
Ich bin gelernter Landmaschinenmechaniker und Arbeite auch noch in meinem Betrieb der aber ne ganze Ecke sprich 40km von meinem Wohnort entfernt liegt.Jetzt habe ich vor in meinem Ort als Nebenerwerb Rasenmäher zu reparieren und zu Warten.
Was muss ich beachten bzw ist das überhaupt möglich???
Das Anmeldeformular für Kleingewerbe habe ich schon Zuhause liegen doch wollte bevor ich den abgebe Erstmal wissen ob das möglich ist und ob irgendwas bei der Handwerkskammer eingetragen werden muss.
Vielleicht hat von euch einer Ahnung wäre schön wenn ihr mir weiter helfen könntet.

Mfg
derharzer
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Beitragvon Gundo » Fr Mai 02, 2008 20:20

Nach meinem Kenntnisstand benötigst du bzw. erwarten dich:
- Meisterbrief
- Zwangsmitgliedschaft bei der Handwerkskammer
- Zwangsmitgliedschaft bei der zuständigen BG
- betriebliche Haftpflichtversicherung
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Beitragvon Klaus Reinke » Sa Mai 03, 2008 12:38

[quote="Gundo"]Nach meinem Kenntnisstand benötigst du bzw. erwarten dich:
- Meisterbrief
...
/quote]

Ist das immer noch so? Meines Wissens hat sich da vor Jahren etwas geändert.
Will heißen, such nach Möglichkeiten genau dies zu umgehen,
Stichwort Gewerbeanmeldung, ich würde mal bei der Handwerkskammer anfragen.
Oder bei Deinem ehemaligen Berufsschullehrer.

hth Klaus
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Beitragvon kruemel » So Mai 04, 2008 20:05

Meisterbrief braucht man nicht mehr
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Beitragvon Schrauber » So Mai 04, 2008 20:08

Moin,

Kleingewerbe für Kleingeräte ohne Angestellte brauchst du keinen Meister, du darfst auch Rechnungen schreiben ohne MwSt. wenn du eine gewisse Jahressumme nicht überschreitest, kannst dann aber auch keine MwSt geltend machen (absetzen). Was du noch beachten mußt, man darf nicht überall diese Tätigkeit ausüben, z.B. in einer Wohnsiedlung und so. Bei der Gewerbeanmeldung gleich nach fragen, und dein Steuerberater fragen wie das alles so läuft, und ab wann sich das lohnt.

Gruß Schrauber
MfG
Schrauber

Nicht verzagen Schrauber fragen, geht nicht gibt's nicht.
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danke

Beitragvon derharzer22 » Mi Mai 07, 2008 13:09

ja also braucht man kein meister?!kann ich das denn als landmaschinenmechniker anmelden oder muss ich das anders nennen??
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Re: Nebenerwerb als Landmaschinenmechaniker.

Beitragvon M115 » Di Mai 13, 2008 21:38

derharzer22 hat geschrieben:hallo!
Ich bin gelernter Landmaschinenmechaniker und Arbeite auch noch in meinem Betrieb der aber ne ganze Ecke sprich 40km von meinem Wohnort entfernt liegt.Jetzt habe ich vor in meinem Ort als Nebenerwerb Rasenmäher zu reparieren und zu Warten.
Was muss ich beachten bzw ist das überhaupt möglich???
Das Anmeldeformular für Kleingewerbe habe ich schon Zuhause liegen doch wollte bevor ich den abgebe Erstmal wissen ob das möglich ist und ob irgendwas bei der Handwerkskammer eingetragen werden muss.
Vielleicht hat von euch einer Ahnung wäre schön wenn ihr mir weiter helfen könntet.

Mfg
derharzer









Hey
Wo kommst du her?????
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Beitragvon derharzer22 » Di Mai 20, 2008 11:16

komme aus braunlage.Niedersachsen
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Beitragvon Hauke schidt » Di Mai 20, 2008 14:24

Hallo derharzer,

erst mal möchte ich Dir allgemein sagen, das es ein "Reisegewerbe" gibt und ein "stehendes Gewerbe.

Lese dir mal die Bestimmungen und Diskussionen durch, zum Reisegewerbe.

http://www.buhev.de/2002/10/reisegewerbe.html

In Zeiten des Handys und der Mobilität wäre es eine Alternative, die von den Handwerkskammern nicht gern gesehen wird, weil Du damit viele Vorschrifen, die im stehenden Gewerbe gelten, legal umgehen kannst.

Dann haben sich die Bestimmungen im stehenden Gewerbe geändert. Der Meisterzwang ist unter bestimmten Vorraussetzungen nicht mehr erforderlich. Das erfragst Du am besten bei der Handwerkskammer. (irgentwas mit der Anzahl der Gesellenjahre und dem Alter)

Bei der Berufgenossenschaft erfragst Du mal, inwieweit Du überhaupt Berufsgenossenschaftspflichtig bist. In Zeiten meines Studiums war ich selbstständig. Und da ich nur in der Handwerksnebenrolle (Baunebengewerbe) geführt wurde und nur ich persönlich in meinen "Betrieb" gearbeitet habe, war ich von der berufsgenossenschaflichen Mitgliedschaft befreit.

Steuerrechtlich sah es so aus, das ich zu darmaliger Zeit bei einen Umsatz der nicht über 32 000 DM lag, von der Vorsteuer befreit war und auch nur eine einfache Buchführung (Einnahmen, Ausgaben) führen musste. Ich konnte aber weder die Mehrwertsteuer extra auf meinen Rechnungen ausweisen (ist für Arbeiten für Gewerbetreibende nicht gut, weil sie die wiederrum nicht von FA zurückholen können), noch "ziehen". Aber bedenke, es geht da um Umsatz, in der nicht nur die Entlohnung deiner Arbeit sondern auch die gesammten Materialumsatz berücksichtigt wird.

Heute liegt dieser Satz, so glaube ich bei 16000 Euro. Dazu kann aber das Finanzamt mehr sagen.

Lasse Dich nicht vom Finanzamt abschrecken, wenn die gleich wissen wollen, wer Dein Steuerberater ist. Den kannst Du immer noch suchen wenn Du ihn benötigst. Ich hatte aus oben genannten Gründen gar keinen. Ob es heute eine "Steuerberaterpflicht" gibt, vermag ich zu bezweifeln, jedoch kann das Finanzamt mehr dazu sagen.

Weiterhin hast Du auf jeden Fall die Pflicht, jede Rechnung 10 Jahre aufzuheben. Beim Schriftverkehr weiss ich es nicht, aber es wäre auch sinnvoll.

Dann soll es noch ganz pfiffige geben, die einfach einen An- und Verkauf eröffnen. Solange die Maschinen dann Dein Eigentum sind, gibt es wiederrum andere "lockere" Vorschriften in Sachen Reperatur. Und in Sachen Mitgliedsbeiträge ist es wohl deutlich billiger.

Das findest Du bei Gebrauchtwagenhändler des öfteren. Die kaufen die Autos an, reparieren die, ohne einen Gesellenbrief oder ähnliches und stellen die Autos dann in den Verkauf. Ganz böse Händler reparieren so auch fremde Autos von ganz bösen Kunden (auch Bremsanlagen), indem sie die Kennzeichen einfach abschrauben, um nicht auf den ersten Blick damit aufzufallen.

Ich habe mal gehört, das es bei Rasenmäher keine Kennzeichnungspflicht gibt ;-)

Es gibt also für Dich mehrere Anlaufstellen:

Gewerbe anmelden musst bei der Gemeinde, die Informieren dann auch Handels- oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschat über dein Gewerbe

Beim Finanzamt gibt es die Steuernummer, soweit nicht vorhanden.

Fragen zum Thema Meister beantwortet die Handwerskammer, dennoch würde ich alle Infos von denen noch mal hinterfragen.

Die Berufsgenossenschaft kann Dir alles über Arbeitssicherheit sagen.

Eine andere Möglichkeit ist es Dich von "Grosskunden" bei Bedarf einstellen zu lassen und Reperaturen durchzuführen. Dann gibt es eben Lohn und die Buchführung bleibt beim Arbeitgeber. Als Nebenjob sind Deine Einnahmen aber nur begrenzt steuerrechtlich begünstigt.

Ach ja, denke bitte an einer Betriebshaftpflicht.

Solltest Du noch fragen haben, kannst Dich gern bei mir melden.


Ich hoffe, ich konte Dir etwas helfen.

Hauke
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Beitragvon SHierling » Di Mai 20, 2008 15:45

Was Hauke sicher noch sagen wollte und nur vergessen hat:

Völlig überflüssig - fang einfach an und mach das, scheiß auf die Gesetze,
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Beitragvon Hauke schidt » Di Mai 20, 2008 16:32

Hallo Shirling,

ich weiss nicht was Du hast. Stellst behauptungen auf, auf klare Fragen weichst Du aus.

Wo entminnst Du meinen Text, das ich das behaupten wollte? Oder enstammt das Deiner Phantasie? Dann gebe es frei herraus zu.

Hätte da gern, wie auch in den anderen Themen eine Antwort.

Komm mal ein wenig runter, lach mal im Leben, auch wenn es nicht nur nach Deiner N.ase geht.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon Weinbauer » Di Mai 20, 2008 17:05

da gibt es wohl noch ein problem. geht das mit deinem jetztigen arbeitgeber in ordnung. ich meine du machst da im gleichen gewerbe arbeiten auf eigene rechnung. stichwort konkurrenzverbot. schau mal in deinen arbeitsvertrag bzw. frag deinen chef. das kann sonst übel enden.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon M115 » Di Mai 20, 2008 21:43

derharzer22 hat geschrieben:komme aus braunlage.Niedersachsen


Hallo
Wo bist du denn am Arbeiten ?????? ( Ort)
Was Für Schlepper habt ihr?????
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Beitragvon derharzer22 » Do Mai 22, 2008 19:31

So na da habt ihr mir ja reichlich antworten gegeben.Erstmal vielen dank.denke das hilft mir weiter.
wenn nicht komme ich auf dein Angebot zurück Hauke.
Mit meinem Arbeitgeber geht das in ordnung habe mit meinem chef darüber gesprochen.
So lange ich die Ersatzteile und eventuelle Neugeräte in meiner jetzigen Firma beziehe geht das in Ordnung.
Na gut dann werd ich mich mal an die Arbeit machen und mir ein bisschen Arbeit nebenbei besorgen :D
Von einem Job kann man ja heute nicht mehr leben und bevor ich Schwarz arbeite nehme ich lieber diesen weg.
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Re: Nebenerwerb als Landmaschinenmechaniker.

Beitragvon benny1982 » Do Sep 24, 2015 11:29

Dieses Thema ist zwar schon Älter aber dazu habe ich auch Fragen. Habe das gleiche vor und möchte auch Rasenmäher nebenbei reparieren.
Landmaschinenmechaniker gelernt seit 9 Jahren in der Staplerbranche tätig, bin jetzt 33 Jahre genügend Berufserfahrung ist da. Heute mit der freundlichen Dame der Handwerkskammer telefoniert.... Sie sagte die einzige möglichtkeit besteht darin meine Meisterprüfung zu machen. Ich kann das wirklich nicht ganz nachvollziehen.... Kann ich bei meiner Gewerbeanmeldung den Titel nicht anders nennen um dies zu Umgehen bisschen Werbung wollte ich auch machen.... Also um ein paar inspektionen und Checks an Rasenmähern zu machen möchte ich nicht so viel Geld in die Hand nehmen. Für tipps von Leuten die da mehr im Thema sind wäre ich dankbar.
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