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Nebengewerbe anmelden - Wie formulieren?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Nebengewerbe anmelden - Wie formulieren?

Beitragvon KongStrong » Do Sep 01, 2022 0:03

Servus,

ich lese schon lange Zeit hier im Forum mit und möcht mich nun zwecks einer Frage auch mal zu Wort melden :)

Und zwar möchte ich ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden.
Die rechtlichen und steuerlichen Themen sind mir soweit klar.
Erstmal ein Kleingewerbe als Einzelunternehmer unter Nutzung der Kleinunternehmerregelung.

Die Frage jetzt ist nur, WAS ich in die Gewerbeanmeldung reinschreiben soll.
Habe gehört dass man das möglichst "optimiert" angeben soll, damit man nicht unnötig Gebühren und Versicherungen zahlen muss.

Ist BG Metall und Holz oder die landwirtschaftliche BG (hier in Baden-Württemberg in der SVLFG integriert) günstiger?
Kommt man evtl. durch Befreiung ganz drumherum?

Was ich tue:
• bislang nur einige Ziegen als Hobby, dafür auch schon bei der SVLFG angemeldet (könnte mich aber befreien lassen, da weniger als 0,25ha Betriebsfläche)
• 1-2x im Jahr mitm Schlepper paar Wiesen mähen und einige hundert Kleinballen pressen

Was jetzt dazu kommt:
• Brennholzaufbereitung. Nix im Wald rücken oder ähnliches sondern Anliefern lassen von Stammholz und dann Sägen, Spalten, Trocknen.
• Lohnsägen mit der Trommelsäge
• Evtl. als "Lohnunternehmer" meine Arbeitskraft anderen zur Verfügung stellen

Da das ganze (erstmal) im Nebenerwerb stattfindet, fällt soweit ich weiß keine zusätzliche Sozialversicherungspflicht an.
Die besteht einfach weiterhin über die Haupteinnahmequelle.

Hätte mir hier evtl. jemand einen Tipp wie ich die Tätigkeiten am besten umschreiben würde?
Hab schon echt viel dazu recherchiert, und es hängt wohl von so vielem ab.
Sich "Forstwirtschaftlicher Betrieb", "Brennholzaufbereitung" oder "Brennholzhändler" zu nennen hat wohl alles unterschiedliche Konsequenzen mit Blick auf Handelskammer und BG.

Könnte ich mich evtl. allgemein als "Landwirtschaftlicher Dienstleister im Nebenerwerb" umschreiben?
Das würde das ganze wohl gut zusammenfassen, mal Ballenpressen hier, mal Brennholz verkaufen dort usw?

Wäre für Tipps oder Anregung sehr dankbar, da sowas doch noch etwas Neuland für mich ist

Liebe Grüße ausm Nordschwarzwald
KongStrong
 
Beiträge: 2
Registriert: Mi Aug 31, 2022 20:20
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Re: Nebengewerbe anmelden - Wie formulieren?

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 01, 2022 2:11

Was da jetzt nun am optimalsten ist, wie Du das schreibst, weiss ich leider auch nicht. Du hast Dir ja schon Gedanken gemacht und einiges gelesen.

Ich habe vor zehn Wochen etwa mein Gewerbe mit dem Autohandel angemeldet und halt geschrieben, dass ich die Autos neu günstig kaufen will und dann gebraucht wieder teuer verkaufe. Außerdem noch den Modulhandel und meine Photovoltaik.

Von meiner Landwirtschaft wollte der von der Stadt nichts wissen, da braucht man nichts reinschreiben hat der gesagt.

Ich mache das ja mit Regelbesteuerung, also mit der Mehrwertsteuer. Bei dem hohen Umsatz, den ich habe, geht das ja nicht anders. Wenn man rechnet, dass man für die Anschaffungen die man hat mit netto rechnen kann, hat das auch seinen Reiz.

Ich mache das ja schon seit Jahren mit der Regelbesteuerung. Wenn man wie ich die Umweltprogramme in der Landwirtschaft in Anspruch nimmt ist es ja so, dass da drauf keine Mehrwertsteuer anfällt und bei dem Greening und Prämien ja auch nicht.

Bei meinem Modul- und Autohandel ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten und egalisiert sich größtenteils. Allerdings muß ich bei den Autos und den Modulen dann den Gewinn halt mit meinem persönlichen Steuersatz von vielleicht 25 % versteuern. Mir bleiben also nur 75%!

Bei den Autos hat die Regelbesteuerung auch den Vorteil, dass ich leichter Kunden bekomme. Gewerbetreibende, die die Mehrwertsteuer als Vorsteuer erstattet bekommen!

Wäre ich allerding nur privat mit meinen Autos, wären die ein "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" und ich bräuchte den daraus resultierenden "Gewinn" nicht zu versteuern!

Zu Mehrwertsteuer und durchlaufender Posten: So ganz durchlaufend ist der Posten leider nicht. Die Mehrwertsteuer, die man beim Kauf erstattet bekommt, ist natürlich weniger als die Mehrwertsteuer, die man dann auf den höheren Verkaufspreis abführt!
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Nebengewerbe anmelden - Wie formulieren?

Beitragvon Frankenbauer » Fr Sep 02, 2022 11:01

Brennholzaufarbeitung wird hier eigentlich nicht als die Haupttätigkeit anerkannt, die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis dürfte zu gering sein. Das Ganze ist Handel mit all seinen Gebräuchen. Es wird sich sicher melden die Industrie- und Handelskammer, für die Verarbeitung die SVLFG, für den Handel die BG Handel und noch so einige weitere Protagonisten, von deren Tun Du nichts hast, die aber Dein Geld wollen.
Brennholz ist relativ gefahrlos, würde ich mit Autos oder wie in unserem Fall mit Lebensmitteln handeln hätte (habe) ich eine leistungsfähige Haftpflicht- und eine Rechtschutzversicherung.
Gruß

Werner

P.S. Viele melden sich erst weit nach der Gewerbeanmeldung und fordern dann nach (eigene Erfahrung).
frech, frecher, FRÄNKISCH!
Frankenbauer
 
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Re: Nebengewerbe anmelden - Wie formulieren?

Beitragvon beihei » Fr Sep 02, 2022 12:07

Das ist das was ich seit Jahren mache. Bei mir wird es als Haupttätigkeit anerkannt. Wenn die Differenz zwischen Ein - und Verkaufspreis zu gering ist liegt ein Fehler in der Kalkulation vor. Bewußt habe ich mich selber bei der IHK gemeldet weil ich dort ein Gründerseminar besucht habe und mit denen zusammen einen Geschäftsplan aufgestellt habe.... seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört. Mit Gewerbeanmeldung geht automatisch eine Meldung an eine BG. In der Regel meldet sich zuerst die SVLFG. Die haben bei mir geprüft und mir dann mitgeteilt das sie keine Zuständigkeit sehen und die BG Holz und Metall informiert. Auch die meldet sich dann automatisch. Diese ist für mich selber erstmal kostenfrei. Erst dann wenn ich Leute beschäftige muß ich diese bei der BG melden und entsprechend der Stundenzahl bei der BG bezahlen. Man selber kann sich freiwillig versichern lassen. Das habe gemacht.
Eine Haftpflicht ist sinnvoll, eine Rechtschutzversicherung für das Gewerbe habe ich nicht. Hatte aber auch über die Jahre keinen Bedarf . Was ich habe ist eine Maschinenausfallversicherung . Aber sehe da bei einer Nebentätigkeit nicht so den großen Bedarf.
Das sind meine Erfahrungen.
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