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Nebengewerbe - Lof (welcher Führerschein?)

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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43 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Nebengewerbe - Lof (welcher Führerschein?)

Beitragvon blessie2002 » Mi Mai 03, 2023 8:58

Hallo,wenn ich ein Nebengwerbe für Mulch-Fällarbeiten und Holzverkauf anmelde,mache ich ja eigendlich Lof arbeiten.Aber zählt das im Sinne vom Gesetz als Lof. Welchen Führerschein benötige ich für einen Schlepper 3,5t mit 8t Rückewagen mit 25km Zulassung.
Gruss Achim
Zuletzt geändert von Falke am Mi Mai 03, 2023 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Thementitel geändert.
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Re: Nebengwerbe - Lof

Beitragvon fendt59 » Mi Mai 03, 2023 10:05

Wenn du keinen eigenen Wald besitzt , bist du Gewerbe , je nachdem wann du deinen Führerschein gemacht hast benötigst du einen LKW Schein , dann müssen alle auf der Straße bewegten Geräte zugelassen sein oder eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine haben .
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Re: Nebengwerbe - Lof

Beitragvon Owendlbauer » Mi Mai 03, 2023 10:46

fendt59 hat geschrieben:Wenn du keinen eigenen Wald besitzt , bist du Gewerbe , je nachdem wann du deinen Führerschein gemacht hast benötigst du einen LKW Schein

Das denke ich stimmt so nicht. So lange man als Lohnunternehmer land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse fährt, sind L und T gültig. Es zählt der LoF-Zweck. Bauschutt z. B. darf man natürlich nicht fahren, wird er ja mit dem Rückewagen wohl auch nicht machen.
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Re: Nebengwerbe - Lof

Beitragvon fendt59 » Mi Mai 03, 2023 11:02

Owendlbauer hat geschrieben:
fendt59 hat geschrieben:Wenn du keinen eigenen Wald besitzt , bist du Gewerbe , je nachdem wann du deinen Führerschein gemacht hast benötigst du einen LKW Schein

Das denke ich stimmt so nicht. So lange man als Lohnunternehmer land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse fährt, sind L und T gültig. Es zählt der LoF-Zweck. Bauschutt z. B. darf man natürlich nicht fahren, wird er ja mit dem Rückewagen wohl auch nicht machen.


der Holzverkauf wird ihm das Genick brechen
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Re: Nebengwerbe - Lof

Beitragvon countryman » Mi Mai 03, 2023 11:22

Das wird jetzt recht spitzfindig. Aber solange das blessie lof Lohnunternehmen im Auftrage und Rechnung des Kunden Holz zur blessie Holzhandels AG fährt, sollte das zu lof Konditionen möglich sein.
Downloadlink Broschüre:
https://www.ble-medienservice.de/landwi ... -2020.html
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Re: Nebengwerbe - Lof

Beitragvon egnaz » Mi Mai 03, 2023 11:40

Für lof Lohnunternehmen gelten auch die lof Führerscheinregeln, also reicht in diesem Fall L.
Lohnunternehmen dürfen aber nicht selber zulassungsfreie Anhänger haben. Sie könnten höchstens einen zulassungsfreien Anhänger eines lof Betriebes in dessen Auftrag ziehen.
Also muss in diesem Fall eine Zulassung für den Rückewagen vorhanden sein.
Schwierig wird es auch mit dem Holztransport. Hierbei ist entscheidend wem das Holz gehört. Wenn der Lohnunternehmer das Rundholz im Auftrag des Waldbesitzers zum Sägewerk fährt, ist es lof. Kauft das Sägewerk jedoch das Rundholz am Waldweg, ist der Transport gewerblich und die Klasse L gilt nicht mehr. Es wird dann C benötigt.
Kauft der Lohnunternehmer Rundholz, ist er Holzhändler oder holzverarbeitender Betrieb, und für alle damit verbundenen Arbeiten gelten die lof Regeln nicht.
Gruß Eckhard
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Re: Nebengwerbe - Lof

Beitragvon langholzbauer » Mi Mai 03, 2023 11:45

Und ewig grüßt das Thema neu...
LoF inkl.FS gilt nur im Auftrag eines LoF- Betriebes.
Praktisch gilt jede Fuhre Brennholz, die für Nichtforstwirte transportiert wird als gewerblich.
Da möchte ich die Kollegen auch dringend drauf hin weisen.
Passt auf, was Ihr mit grüner Nummer bei einer Verkehrskontrolle aussagt! :wink:

Eckhard war schneller...
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Re: Nebengwerbe - Lof

Beitragvon Owendlbauer » Mi Mai 03, 2023 12:04

fendt59 hat geschrieben:der Holzverkauf wird ihm das Genick brechen

Klar, wenn er selber mit seinem Gewerbe Holz kauft und verkauft, ist es kein LoF-Zweck.
Wenn er Lohnarbeiten (wie beschrieben fällen/mulchen) durchführt und diese Produkte im Auftrag transportiert aber nicht in eigenem Namen kauft/verkauft, ist es LoF.

Ich weiß sowieso nicht, ob es sinnvoll ist, dass man einen Führerschein an einen bestimmten Zweck bindet? Was ist eigentlich genau der Hintergedanke? Entweder man hat die Fähigkeit, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen, oder man hat diese Fähigkeit nicht? Eigentlich sollte es bei einer Fahrerlaubnis doch darum gehen? Denke ich zu einfach?
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Re: Nebengwerbe - Lof

Beitragvon 038Magnum » Mi Mai 03, 2023 16:27

Servus,

In dem Fall würde ich behaupten, dass es sich um klassisches Gewerbe handelt. Also Führerschein CE und schwarze Nummer ohne Steuerbefreiung.

Besten Gruß
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Re: NebengEwerbe - Lof

Beitragvon Falke » Mi Mai 03, 2023 16:54

langholzbauer hat geschrieben:Und ewig grüßt das Thema neu...

Jepp.

Nur eines von wsch. tausenden Fundstücken dazu im Internetz: https://www.agrarheute.com/technik/trak ... aft-535309

A.
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Re: Nebengewerbe - Lof (welcher Führerschein?)

Beitragvon Landwirt 100 » Mi Mai 03, 2023 21:23

"Lohnunternehmen dürfen aber nicht selber zulassungsfreie Anhänger haben."
Echt nicht?
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Re: Nebengewerbe - Lof (welcher Führerschein?)

Beitragvon langholzbauer » Mi Mai 03, 2023 22:29

In der Geschichte stecken sehr viele Fallstricke und für klevere LuF Betriebe noch ausreichend Möglichkeiten.
Das sollten wir nicht öffentlich alles ausdiskutieren! :wink:

Wenn der TE nicht nur für Land- oder Forstwirte arbeiten will, dann hat er laut Gesetz keinen Anspruch auf Steuerbefreiung oder gar zulassungsfreie Anhänger!
Führerschein richtet sich nach der Bauart und Höchstgeschwindigkeit seiner " Zugmaschine".
Siehe den Link vom Adi!

Und preislich kommt er mit einem versteuerten Ackerschlepper bei gelegentlicher Nebenerwerbstätigkeit und ehrlicher Vollkostenrechnung selten an die etablierten Landschaftspflegefirmen oder Brennholzlieferanten heran.
Entschuldigung, wenn ich da einen Traum störe.
Aber das ist die Realität.
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Re: Nebengewerbe - Lof (welcher Führerschein?)

Beitragvon Owendlbauer » Do Mai 04, 2023 6:44

Falke hat geschrieben:Nur eines von wsch. tausenden Fundstücken dazu im Internetz

...was ja davon zeugt, dass die geltende Regelung, Verzeihung, Mist ist. Die Befähigung, ein Fahrzeug zu führen, hat ja nichts mit dem Zweck der Fahrt zu tun. Die grüne Nummer schon, aber das ist wieder eine andere Geschichte. Über die könnten wir ja auch wieder mal diskutieren :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: , einige haben ja schon versucht, das hier einzubringen. :|
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Re: Nebengwerbe - Lof

Beitragvon freddy55 » Sa Mai 06, 2023 8:46

Owendlbauer hat geschrieben:
fendt59 hat geschrieben:der Holzverkauf wird ihm das Genick brechen

Klar, wenn er selber mit seinem Gewerbe Holz kauft und verkauft, ist es kein LoF-Zweck.
Wenn er Lohnarbeiten (wie beschrieben fällen/mulchen) durchführt und diese Produkte im Auftrag transportiert aber nicht in eigenem Namen kauft/verkauft, ist es LoF.

Ich weiß sowieso nicht, ob es sinnvoll ist, dass man einen Führerschein an einen bestimmten Zweck bindet? Was ist eigentlich genau der Hintergedanke? Entweder man hat die Fähigkeit, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen, oder man hat diese Fähigkeit nicht? Eigentlich sollte es bei einer Fahrerlaubnis doch darum gehen? Denke ich zu einfach?


Der Sinn liegt darin daß der Gesetzgeber die Landwirte privilegiert. Leider werden diese Vergünstigungen mehr und mehr abgebaut weil doch
immer wieder Schindluder getrieben wird von nicht berechtigten :mrgreen: :mrgreen:

.
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Re: Nebengewerbe - Lof (welcher Führerschein?)

Beitragvon 038Magnum » Sa Mai 06, 2023 9:45

Owendlbauer hat geschrieben:Die Befähigung, ein Fahrzeug zu führen, hat ja nichts mit dem Zweck der Fahrt zu tun.


Inhaltlich bin ich da zwar bei dir, würde aber da einen deutlich leiseren Ton anschlagen. Wenn diese - für die Landwirte äußerst dankbare Regelung - entfällt, wird es immens teuer, da du dann wie ein reguläres Fuhrunternehmen behandelt wirst. Dann ist der Aufschrei riesen groß.

Die grüne Nummer... einige haben ja schon versucht, das hier einzubringen


Weil das in 95% aller Fälle der Hintergedanke der Fragesteller ist.

Besten Gruß
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