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Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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13 Beiträge • Seite 1 von 1
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Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon Waldmichel » So Sep 05, 2010 18:01

Hallo zusammen,

ich habe am Freitag meinen neuen Anhänger (4,5to-Kipper) geliefert bekommen und möchte ihn kommende Woche auch gleich einsetzen. Muss ich ihn irgendwie irgendwo anmelden, zulassen und/oder versichern?
Das Zugfahrzeug ist ein Fendt 103s mit 52PS und Vmax 25km/h mit grüner Nummer, der Kipper hat ab Werk nen "25"-er Aufkleber an der Heckpartie. Was muss ich morgen früh noch erledigen um sorgenfrei auf Fahrt gehen zu können?

Gruß Mathias
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon GüldnerG50 » So Sep 05, 2010 18:09

Hallo.

Folgenummer anschrauben und die Beleuchtung kontrollieren... Auflaufbremse mal testen, ob die noch Fett braucht...

Grüße

Flo
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon Waldmichel » So Sep 05, 2010 18:35

Hi Flo,

und woher bekomme ich diese Folgenummer? Das ist doch das gleiche Nummernschild wie der Traktor selber, oder nicht? Muss ich da zur Zulassungsstelle selber und das beantragen oder nur nebendran in ne Schilderbude und mir eins drucken lassen, Nummer und Farbe nach meiner Wahl?
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon GüldnerG50 » So Sep 05, 2010 18:42

Hallo.

Der Anhänger muss das Kennzeichen eines auf dem Betrieb zugelassenen Schleppers haben, bei dir das vom Fendt.... Also auf zur nächsten Schilderbude und ein grünes Schildchen machen lassen.... Aber keine farbigen Zulassungs und Tüv-attrappen draufmalen, sonst gibt's Ärger....

Grün muss es sein, da es die Folgenummer nur für die LoF-Tätigen gibt und auch nur bis 25Km/h..... (Ok, die Praxis sieht da anders aus.....)

Grüße

Flo
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon MF 2440 » So Sep 05, 2010 18:44

Ja da fährst du am besten zur Zulassungsstelle, dort sagst du denen dein Kennzeichen und 5 Minuten später hast du es.

Wenn mich nicht alles täuscht hat mich jedes Folgekennzeichen 10€ gekostet wenn ich es noch richtig im Kopf habe.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Bayerischen Wald
Andi
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon Franz73 » So Sep 05, 2010 18:46

Hallo,
es muss ein Blechschild sein...ist glaube ich neu..aber mit der Nummer des Schleppers. Daher der Name Folgekennzeichen :klug:
Und dreiseitig brauchst du 25er Kennzeichnung.
Diese zulassungsfreie Nutzung dient ausschließlich dem land/forstwirtschaflichen Zweck! Falls du mal mit den Grünen Kontakt hast...
Grüße Franz
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon GüldnerG50 » So Sep 05, 2010 18:48

Hallo.

Achja, ich mal die Dinger im Winter, wenn mir langweilig ist, immer selber.... Inzwischen ist alles Beschildert, bis auf Sähmaschine, Spritze und Düngerstreuer.....

Grüße

Flo
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon Waldmichel » So Sep 05, 2010 19:48

wow, so schnell so viele Antworten, Danke Leute!

Also muss ich nur mit nem Zettel mit der Nummer von meinem Fendt zu ner Schilderbude an der Zulassungsstelle und die drucken mir dann so ein Schild und das war´s? Ich brauch weder Fahrzeugschein vom Fendt, noch ne ABE vom Kipper-Hersteller, noch irgendwelche Belege über meine Mitgliedschaft bei der LBG? Und das in unserem Bürokratie-Dschungel? Ist ja fast zu schön um wahr zu sein...

@Franz73, ab Werk habe ich jetzt aber nur am Heck den 25-er Aufkleber!?!? Muss ich das beim Hersteller reklamieren oder hat wurde da mal wieder ein Gesetz geändert?

Gruß Mathias
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon glashoefler » So Sep 05, 2010 20:02

Es werden keine Papiere benötigt, du musst denen einfach nur Sagen das du ein grünes Folgekennzeichen willst und was da drauf stehen soll.

Du brauchst auch bei Lof Anhängern nur ein 25er Schild am Ende des Anhängers.
Drei Schilder sind nur Pflicht für nicht Lof Anhänger.

Gruß aus dem Schwarzwald
Wer nur in die Fussstapfen anderer tritt, hinterlässt keine eigenen Spuren.
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon Waldmichel » So Sep 05, 2010 20:16

Gibt es da eigentlich irgendeine Mindestanforderung an einen meiner Anhänger damit da so ein Folgekennzeichen ran muss, was weiß ich: Länge, Größe, Zuladung, Abstand zwischen den Achsen? Ich hab da noch nen selbst gebauten Meterholzwagen ohne Papiere und ABE und nen alten PKW-Anhänger der seine besten Tage schon lange hinter sich hat, also alles Einachser für den Brennholztransport. Oder muss an jeden Anhänger ein Folgekennzeichen ran und ich hab bisher nur Glück gehabt? Wobei ich aber auch eher selten mit den Anhängern am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen muss.
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon automatix » So Sep 05, 2010 20:21

Es muß an jeden Anhänger, der als 25 km/h Version betrieben werden soll, das Folgekennzeichen ran.
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon Unimog 411 » So Sep 05, 2010 21:27

Waldmichel hat geschrieben:Gibt es da eigentlich irgendeine Mindestanforderung an einen meiner Anhänger damit da so ein Folgekennzeichen ran muss...


Ja gibt es
- die Anhänger benötigen eine ABE, somit auch eine funktionierende Licht- und Bremsanlage. Nachzulesen in §§ 3 und 4 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).
- Kennzeichnung mit Geschwindigkeitsschildern, bei lof-Anhängern reicht ein Geschwindigkeitsschild (§58 StVZO)
- Folgekennzeichen muss den Bestimmungen der normalen KZ entsprechen (geprägt, Grösse ect.)

Zur Versicherung würde ich an Deiner Stelle zumindest mal bei der Versicherung (Betriebshaftpflicht) nachfragen, ob die zul.freien Anhänger abgedeckt sind - nicht das im Schadensfall das grosse Erwachen kommt (insbesondere, wenn der Anhänger mal nicht am Schlepper hängt und sich selbstständig macht).

Gruss
Lutz
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Re: Neuen Anhänger zulassen/versichern?

Beitragvon Obelix » Mo Sep 06, 2010 9:21

Unimog 411 hat geschrieben: ... Zur Versicherung würde ich an Deiner Stelle zumindest mal bei der Versicherung (Betriebshaftpflicht) nachfragen, ob die zul.freien Anhänger abgedeckt sind - nicht das im Schadensfall das grosse Erwachen kommt (insbesondere, wenn der Anhänger mal nicht am Schlepper hängt und sich selbstständig macht). ...


Meiner laienhaften Kenntnis nach sind Anhänger, wenn sie angehongen sind, allgemein über das ziehende Fahrzeug versichert. Das ziehende Fahrzeug wird als der Schadenauslöser angesehen, denn, wenn der Anhänger nicht gezogen worden wäre, wäre ja nichts passiert. Also KFZ-Haftpflicht des ziehenden Fahrzeugs bei Schäden durch den gezogenen Anhänger zuständig.

Wenn der Anhänger allein steht oder sich selbst in Bewegung setzt, ist meiner laienhaften Ansicht nach für Schäden, die einem außenstehenden Dritten entstehen, die Betriebshaftpflicht zuständig, sofern ein Verschulden des Betriebsinhabers vorliegt.

Grüße
Obelix
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